Pessachim — Blatt 25a
1Wohl beim Ungeweihten, das keine Zeit der Tauglichkeit hatte, Fleisch mit Milch hatte ja eine Zeit der Tauglichkeit!? – Das Gesäuerte am Pesaḥfeste beweist es: es hatte eine Zeit der Tauglichkeit, dennoch ist es zur Nutznießung verboten. –
2Wohl das Gesäuerte am Pesaḥfeste, [dessen Genuß] mit der Ausrottung bestraft wird, während [der Genuß von] Fleisch mit Milch nicht mit der Ausrottung bestraft wird!? – Die Mischfrucht (des Weinberges) beweist es: [der Genuß] wird nicht mit Ausrottung bestraft, dennoch ist die Nutznießung verboten.
3Wenn dem nun sowäre, so wäre ja zu widerlegen: wohl die Mischfrucht (des Weinberges), derentwegen man Geißelhiebe erhält, auch wenn die Nutznießung auf ungewöhnliche Weise erfolgt ist!? –
4Und Abajje!? – Wie sollte die Widerlegung schließen, etwa: während man wegen der Nutznießung von Fleisch mit Milch nur dann Geißelhiebe erhält, wenn dies auf gewöhnliche Weise erfolgt ist. Ist denn [beim Verbote] von Fleisch mit Milch etwas vom Essen geschrieben!?
5Jener aber, der den Einwand erhoben hat, ist der Ansicht, er folgere es eben deshalb vom Aase: wie beim Aase in der Art seiner Nutznießung, ebenso beim Fleische mit Milch in der Art seiner Nutznießung. –
6Und Abajje!? – Hierbei ist deshalb nichts vom Essen geschrieben, um zu sagen, daß man dieserhalb Geißelhiebe erhalte, auch wenn die Nutznießung auf ungewöhnliche Weise erfolgt ist. –
7Er sollte doch widerlegen: wohl die Mischfrucht (des Weinberges),die keine Zeit der Tauglichkeit hatte!? R. Ada b.Ahaba erwiderte: Dies besagt eben, daß bei der Mischfrucht (des Weinberges) schon das Säen verboten ist, und vor dem Keimen hatte sie eine Zeit der Tauglichkeit.
8R. Šema͑ja wandte ein: Wenn jemand einen durchlochten Pflanzentopf durch einen Weinberg getragen hat, so ist er, wenn erum ein Zweihundertstel gewachsen ist, verboten. Nur wenn er gewachsen ist, sonst aber nicht!?
9Raba erwiderte: Hierbei sind zwei Schriftverse vorhanden, es heißt:die Saat, und es heißt:der Ertrag; wie ist dies zu erklären? Ist es von vornherein da gesäet worden, so erfolgt es beim Keimen, ist das Gesäete da hineingebracht worden, so erfolgt es nur dann, wenn es gewachsen ist, nicht aber, wenn es nicht gewachsen ist.
10R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Allesdarf man zu Heilzwecken verwenden, ausgenommen das Holz einer Ašera. – In welchem Falle: liegt Gefahr vor, so sollte auch das Holz einer Ašera [erlaubt sein], und liegt keine Gefahr vor, so sollten auch alle anderen in der Tora verbotenen Dinge verboten sein!? –
11Tatsächlich wenn Gefahr vorliegt, dennoch nicht das Holz einer Ašera, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wenn es heißt:mit deiner ganzen Seele, wozu heißt es: mit deinem ganzen Vermögen, und wenn es heißt: mit deinem ganzen Vermögen, wozu heißt es: mit deiner ganzen Seele?
12Allein, ist es ein Mensch, dem seine Person lieber ist als sein Geld, so heißt es: mit deiner ganzen Seele, ist es ein Mensch, dem sein Geld lieber ist, als seine Person, so heißt es: mit deinem ganzen Vermögen.
13Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Alles ist zu Heilzwecken erlaubt, ausgenommen Götzendienst, Unzucht
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.