Pessachim — Blatt 25b
1und Mord.
2Hinsichtlich des Götzendienstes haben wir es bereits erklärt, woher dies von der Unzucht und dem Morde? – Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Dies ist ebenso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und ermordet; was soll bei der [Notzucht einer] Verlobten [der Vergleich] mit dem Morde?
3Was lehren sollte, lernt auch. Man vergleiche den Mord mit der [Notzucht einer] Verlobten: wie man die Verlobte mit dem Leben [des Notzüchters]rette, ebenso rette man [den Überfallenen] mit dem Leben des Mörders. Ferner vergleiche man [die Notzucht] einer Verlobten mit dem Morde: wie man sich eher töten lasse, als [einen Mord] zu begehen, ebenso lasse sich die Verlobte eher töten, als sich [der Notzucht] preiszugeben. –
4Woher dies vom Morde selbst? – Dies ist einleuchtend. So kam einst jemand vor Raba und erzählte ihm: Der Befehlshaber meines Wohnortes befahl mir, jenen zu töten, sonst tötet er mich. Dieser erwiderte: Mag er dich töten, du aber begehe keinen Mord; wieso glaubst du, daß dein Blut röter ist, vielleicht ist das Blut jenes Menschen röter.
5Einst traf Mar b.R. Aši den Rabina, wie er seine Tochter mit unreifen Oliven von Ungeweihtem einschmierte; da sprach er zu ihm: Die Rabbanan haben es allerdings in dem Falle erlaubt, wenn Gefahr vorliegt, haben sie es auch in dem Falle erlaubt, wenn keine Gefahr vorliegt!?
6Dieser erwiderte: Heftiges Fieber gleicht einem Falle der Gefahr. Manche sagen, er habe erwidert: Verwende ich sie denn in üblicherWeise!?
7Es wurde gelehrt: Der [verbotene] Genuß, den einer ungewollt hat, ist, wie Abajje sagt, erlaubt, und wie Raba sagt, verboten.
8Wenn [die Abwehr] möglich ist und man ihn wünscht, oder wenn sie auch nicht möglich ist und man ihn wünscht, stimmen alle überein, daß er verboten sei; wenn [die Abwehr] nicht möglich ist und man ihn nicht wünscht, stimmen alle überein, daß er erlaubt sei; sie streiten nur über den Fall, wenn [die Abwehr] möglich ist und man ihn nicht wünscht.
9Ferner stimmen alle überein, daß er nach R. Jehuda, welcher sagt, die unbeabsichtigte [verbotene] Tätigkeit sei verboten, verboten sei; sie streiten nur nach R. Šimo͑n, welcher sagt, die unbeabsichtigte Tätigkeit sei erlaubt. Abajje ist entschieden der Ansicht R. Šimo͑ns, aber auch Raba kann dir erwidern: R. Šimo͑n ist dieser Ansicht nur in dem Falle, wo [die Abwehr] nicht möglich ist, nicht aber, wo dies möglich ist.
10Manche lesen: Über den Fall, wenn [die Abwehr] möglich ist und man ihn nicht wünscht, streiten R. Jehuda und R. Šimo͑n; wenn sie nicht möglich ist und man ihn nicht wünscht, stimmen alle überein, daß er erlaubt sei, sie streiten nur über den Fall, wenn [die Abwehr] nicht möglich ist und man ihn wünscht. Ferner stimmen alle überein, daß er nach R. Šimo͑n, der sich nach der Absicht richtet, verboten sei; sie streiten nur nach R. Jehuda, welcher sagt, es sei, wenn [die Abwehr] möglich ist, verboten, einerlei ob man es beabsichtigt oder nicht.
11Abbaje ist entschieden der Ansicht R. Jehudas,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.