Pessachim — Blatt 26b

1Bei diesem verhält es sich wie in folgender Lehre: Hat ein Vogel auf ihr geruht, so ist sie tauglich, hat ein Bulle sie besprungen, so ist sie untauglich. – Aus welchem Grunde?

2R. Papa erwiderte: Wenn die Schreibweise gearbeitet hat wäre und wir gearbeitet hat gelesen hätten, so würde [die Arbeit] nur dann als solche gelten, wenn man selber sie dazu angehalten hat;

3wenn die Schreibweise gearbeitet worden wäre und wir gearbeitet worden gelesen hätten, so würde sie auch von selbst als solche gelten; da aber die Schreibweise gearbeitet hat und die Lesart gearbeitetworden ist, so muß die erfolgte Arbeit der von ihm veranlaßten gleichen: wie ihm die von ihm veranlaßte Arbeit erwünscht ist, ebenso muß die erfolgte Arbeit erwünscht sein. –

4Komm und höre: Einen Fund darf man nicht zu seinem eigenen Nutzen auf ein Bett oder einen Pfahl ausbreiten, wohl aber darf man ihn zu dessen Nutzen auf ein Bett oder auf einen Pfahl ausbreiten; hat man Besuch erhalten, so darf man ihn weder zu seinem eigenen Nutzen noch zu dessen Nutzen auf ein Bett oder einen Pfahlausbreiten!? –

5Anders ist es hierbei, da man ihn dadurch zerstören würde; entweder durch ein böses Auge oder durch Diebstahl. –

6Komm und höre: Kleiderhändler dürfen [Mischgewebe] wie üblichverkaufen, sie dürfen jedoch nicht beabsichtigen, sich dadurch bei Sonnenschein vor der Sonne oder bei Regen vor dem Regen [zu schützen]; die Strengfrommen aber pflegen solches an einem Stabe über ihren Rücken zu werfen.

7Hierbei ist es ja möglich so zu verfahren, wie die Strengfrommen, dennoch ist es, wenn man es nicht beabsichtigt, erlaubt!? Dies ist eine Widerlegung der Ansicht Rabas nach der ersten Lesart. – Eine Widerlegung.

8MAN DARF DAMIT NICHT HEIZEN &C. Die Rabbanan lehrten: Wenn man einen Ofen mit Schalen von Ungeweihtem oder Stroh von Mischfrucht geheizt hat, so muß er, wenn es ein neuerist, zertrümmert, und wenn es ein alter ist, ausgekühlt werden.

9Hat man darin Brot gebacken, so ist es, wie Rabbi sagt, verboten, und wie die Weisen sagen, erlaubt. Hat man [Brot] auf den Kohlengekocht, so ist es nach aller Ansicht erlaubt. –

10Es wird ja aber gelehrt, daß sowohl ein neuer als auch ein alter nur ausgekühlt zu werden brauche!? – Das ist kein Widerspruch; eines nach Rabbi und eines nach den Rabbanan. –

11Rabbi ist ja dieser Ansicht nur da, wo das Brot durch dieses Holz an Wert gewinnt, ist er aber dieser Ansicht auch da, wo beidees veranlassen!? – Vielmehr, das ist kein Widerspruch; eines nach R. Elie͑zer und eines nach den Rabbanan. –

12Welcher R. Elie͑zer, wollte man sagen, R. Elie͑zer der Lehre vom Sauerteig: Wenn Sauerteig von Profanem und von Hebe, von denen weder der eine noch der andere zur Säuerung ausreicht, in Teig gekommen sind und ihn zusammen gesäuert haben, so richte man sich, wie R. Elie͑zer sagt, nach dem letzteren. Die Weisen sagen, das Verbotene könne, einerlei ob es früher oder später hineingekommen ist, nicht eher verboten machen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.