Pessachim — Blatt 27a

1als bis es allein zur Säuerung ausreicht. Hierzu sagte Abajje: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn man vorher das Verbotene entfernt hat, wenn man aber nicht vorher das Verbotene entfernt hat, ist es verboten. Demnach ist es verboten, wenn beidees veranlassen.

2Aber woher, daß R. Elie͑zer dieser Ansicht wegen des von Abajje angegebenen Grundes ist, vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht aus dem Grunde, weil man sich nach dem letzteren richte, einerlei ob man vorher das Verbotene entfernt hat, oder ob man vorher das Verbotene nicht entfernt hat, wenn aber beide zusammen [hineingekommen sind], ist es tatsächlich erlaubt!?–

3Vielmehr, es ist R. Elie͑zer der Lehre vom Holze einer Ašera: Hat man [von der Ašera] Holz genommen, so ist es zur Nutznießung verboten. Hat man damit einen Ofen geheizt, so muß er, wenn es ein neuer ist, zertrümmert, und wenn es ein alter ist, ausgekühlt werden.

4Hat man darin Brot gebacken, so ist es zur Nutznießung verboten. Ist es mit anderen und die anderen mit anderen vermischt worden, so sind sie alle zur Nutznießung verboten. R. Elie͑zer sagt, man werfe [einen Betrag im Werte] der Nutznießung in das Salzmeer. Sie sprachen zu ihm: Beim Götzen [gute] gibt es keine Auslösung. –

5Vielleicht vertritt R. Elie͑zer diese Ansicht nur beim Götzendienste, dessen Verbot sehr streng ist, hast du von ihm gehört, daß er dieser Ansicht auch bei anderen Verboten der Tora ist!? –Wem sonst willst du jene Lehre addizieren!? Ferner wird ausdrücklich gelehrt: Desgleichen verbietet es R. Elie͑zer bei allen in der Tora verbotenen Dingen.

6Abajje sagte: Wenn du sagst, nach Rabbi sei es, wenn beide es veranlassen, verboten, so ist er derselben Ansicht wie R. Elie͑zer; wenn du aber sagst, nach ihm sei es, wenn beide es veranlassen, erlaubt, und beim Brote sei [die Nutznießung nur deshalb verboten], weil es durch das Holz an Wert gewinnt, so sind [nach beider Ansicht] Teller, Becher und Gläser verboten,

7und sie streiten über einen Ofenund einen Topf; nach demjenigen, welcher sagt, wenn beide es veranlassen, sei es verboten, sind sie verboten, und nach demjenigen, welcher sagt, wenn beide es veranlassen, sei es erlaubt, sind sie erlaubt.

8Manche lesen: Auch nach demjenigen, welcher sagt, wenn beide es veranlassen, sei es erlaubt, ist ein Topf verboten, weil er die Speise aufnimmt, bevor noch das erlaubte Holz untergelegt wird.

9R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Wenn man einen Ofen mit Schalen von Ungeweihtem oder Stroh von Mischfrucht geheizt hat, so muß er, wenn es ein neuer ist, zertrümmert, und wenn es ein alter ist, ausgekühlt werden. Hat man darin Brot gebacken, so ist es, wie Rabbi sagt, erlaubt, und wie die Weisen sagen, verboten. – Es wird ja aber entgegengesetztgelehrt!? – Šemuél lernte es entgegengesetzt.

10Wenn du aber willst, sage ich: Šemuél ist der Ansicht, die Halakha sei sonst wie Rabbi gegen seinen Genossen, nicht aber gegen seine Genossen, hierbei aber auch gegen seine Genossen, daher sagte er sich, er werde es entgegengesetzt lehren, wonach die Rabbanan der Ansicht sind, es sei verboten.

11«Hat man Brot auf den Kohlen gekocht, so ist es nach aller Ansicht erlaubt.» R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, und R. Ḥija b.Aši sagte im Namen R. Joḥanans. Einer sagte, dies beziehe sich nur auf verglimmende Kohlen, während es bei glühenden Kohlen verboten ist, und einer sagte, auch bei glühenden sei es erlaubt. –

12Einleuchtend ist die Ansicht desjenigen, welcher sagt, bei glühenden sei es verboten, weil die Speise durch das Holz an Wert zunimmt, in welchem Falle aber kann nach demjenigen, welcher sagt, auch bei glühenden sei es erlaubt, nach Rabbi das Brot, das durch Holz an Wert zunimmt, verboten sein!? R. Papa erwiderte: Wenn es sich gegenüber der Flamme befindet. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.