Pessachim — Blatt 28b

1R. Šimo͑n sagt, beim Gesäuerten übertrete man vor der Zeit und nach der Zeit nichts, und während der Zeit verfalle man der Ausrottung und übertrete ein Verbot. Sobald es zum Essen verboten ist, ist es auch zur Nutznießung verboten. Dies nach dem ersten Tanna. R. Jose der Galiläer sagte: Du müßtest dich wundern, wenn das Gesäuerte alle sieben [Tage] zur Nutznießung verboten sein sollte.

2Woher, daß man, wenn man [am Vorabend] von der sechsten Stunde ab Gesäuertes ißt, ein Verbot übertritt? Es heißt:du darfst dazu nichts Gesäuertes essen – so R. Jehuda.

3R. Šimo͑n sprach zu ihm: Ist dies zu sagen denn möglich!? Es heißt: du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, sieben Tage sollst du dazu Ungesäuertes essen; wozu heißt es: du darfst dazu nichts Gesäuertes essen? Wenn man Ungesäuertes essen muß, darf man kein Gesäuertes essen, und wenn man Ungesäuertes nicht zu essen braucht, ist auch Gesäuertes zu essen nicht verboten. –

4Was ist der Grund R. Jehudas? – Es sind drei Schriftverse vorhanden: kein Gesäuertes darf gegessen werden,nichts Gesäuertes dürft ihr essen, und: du darfst nichts Gesäuertes essen; einer bezieht sich auf die Zeit vorher, einer auf die Zeit nachher und einer auf diese Zeit selbst. –

5Und R. Šimo͑n!? – Einer bezieht sich auf diese Zeit selbst. [Den Vers:] nichts Gesäuertes, verwendet er für folgende Lehre: Ich weiß dies nur von dem Falle, wenn es von selbst sauer wurde, woher dies von dem Falle, wenn durch etwas anderes? Es heißt: nichts Gesäuertes dürft ihr essen.

6Und [den Vers:] kein Gesäuertes darf gegessen werden, verwendet er für folgende Lehre : R. Jose der Galiläer sagte: Woher, daß am Pesaḥfeste in Miçrajim [das Verbot des] Gesäuerten nur einen Tag währte? Es heißt: kein Gesäuertes darf gegessen werden, und darauf folgt: heute zieht ihr aus. –

7Woher weiß es R. Jehuda von dem Falle, wenn es durch etwas anderes [sauer wurde]? – Weil der Allbarmherzige den Ausdruck Gesäuertesgebraucht. –

8Woher folgert er die Lehre R. Jose des Galiläers? – Wenn du willst, sage ich: aus dem darauffolgenden heute, und wenn du willst, sage ich: von dem Nebeneinanderstehen [der Schriftverse] folgert er nichts.

9Der Meister sagte: Woher, daß man, wenn man [am Vorabend] von der sechsten Stunde ab Gesäuertes ißt, ein Verbot übertritt? Es heißt: du darfst dazu nichts Gesäuertes esse – so R. Jehuda. R. Šimo͑n sprach zu ihm: Ist dies zu sagen denn möglich!? Es heißt: du darfst dazu nichts Gesäuertes essen; sieben Tage sollst du dazu Ungesäuertes essen. –

10Und R. Jehuda, R. Šimo͑n erwiderte ihm ja treffend!? – R. Jehuda kann dir erwidern: dies deutet darauf, daß esauch in der Jetztzeit Pflicht sei. –

11Woher entnimmt R. Šimo͑n, daß es [auch in der Jetztzeit] Pflicht sei? – Er folgert dies aus:am Abend sollt ihr Ungesäuertes essen. – Und R. Jehuda!? – Dies ist wegen des Unreinen und wegen des auf einer weiten Reise Befindlichen nötig; man könnte glauben, diese brauchen, da sie vom Pesaḥopfer nichts essen, auch kein Ungesäuertes und kein Bitterkraut zu essen, so lehrt er uns. –

12Und R. Šimo͑n!? – Wegen des Unreinen und des auf einer weiten Reise Befindlichen ist kein Schriftvers nötig, denn diese sind nicht weniger als ein Unbeschnittener und ein Fremdling, von denen es heißt:kein Unbeschnittener darf davon essen, davon darf er nicht essen, wohl aber esse er Ungesäuertes und Bitterkraut. – Und R. Jehuda!? – Er schreibt dies von diesen, und er schreibt dies von jenen.

13Wessen Ansicht vertritt nun unsere Mišna: wenn die des R. Jehuda, so spricht er ja vom Gesäuerten allgemein, auch von dem eines Nichtjuden; wenn die des R. Šimo͑n,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.