Pessachim — Blatt 29a

1so erlaubt er ja [nachher] auch das eines Jisraéliten; und wenn die R. Jose des Galiläers, so erlaubt er es ja zur Nutznießung auch während der Zeit!?

2R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Tatsächlich die des R. Jehuda, denn er folgert das Essen des Sauerteigs vom Sehen desselben: wie es vom Sehen des Sauerteigsheißt, du darfst deinen nicht sehen, wohl aber darfst du sehen, was einem Fremdenoder Gott gehört, ebenso gilt dies auch vom Essen des Sauerteigs: du darfst deinen nicht essen, wohl aber darfst du essen, was einem Fremdenoder Gott gehört.

3Eigentlich sollte er lehren, es sei sogar zum Essen erlaubt, da er aber lehrt, [das Gesäuerte] eines Jisraéliten sei zur Nutznießung verboten, so lehrt er entsprechend, das eines Nichtjuden sei zur Nutznießung erlaubt. Ferner sollte er eigentlich lehren, es sei sogar während der Zeit zur Nutznießung erlaubt, da er aber von dem eines Jisraéliten von der Zeit nachher lehrt, so lehrt er auch von dem eines Nichtjuden von der Zeit nachher.

4Raba erwiderte: Tatsächlich die des R. Šimo͑n, denn nach R. Šimo͑n ist diesnur eine Maßregelung, weil man das Verbot ‘nicht zu sehen und nicht zu finden’ übertreten hat. –

5Erklärlich ist es nach Raba, daß er lehrt, das eines Jisraéliten sei verboten: weil es heißt: [nicht zu] sehen sein, nach R. Aḥa b.Ja͑qob aber sollte er doch lehren: weil es heißt: kein Gesäuertes darf gegessen werden!? –

6Du glaubst wohl, daß sich dies auf den Schlußsatz bezieht, dies bezieht sich auf den Anfangssatz, und er meint es wie folgt: Gesäuertes eines Nichtjuden ist nach dem Pesaḥfeste zur Nutznießung erlaubt, denn es heißt: darf hei dir nicht zu sehen sein, deines darfst du nicht sehen, wohl aber darfst du sehen, was einem Fremden oder Gott gehört, und das Essen des Sauerteigs ist vom Sehen des Sauerteigs zu folgern.

7Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wurde gelehrt: Wegen des Sauerteigs eines Nichtjuden, worüber das Pesaḥfest dahingegangen ist, [erhält man] nach R. Jehuda, wie Raba sagt, Geißelhiebe, und wie R. Aḥa b. Já͑qob sagt, keine Geißelhiebe.

8Raba sagt, man erhalte Geißelhiebe, da nach ihm R. Jehuda das Essen des Sauerteigs nicht vom Sehen des Sauerteigs folgert; R. Aḥa b.Ja͑qob sagt, man erhalte keine Geißelhiebe, da er nach ihm das Essen des Sauerteigs vom Sehen des Sauerteigs folgert.

9R. Aḥa b. Já͑qob ist aber davon zurückgetreten, denn es wird gelehrt: Wer Gesäuertes von Heiligengut am Feste ißt, hat eine Veruntreuungbegangen; manche sagen, er habe keine Veruntreuung begangen. –

10Wer sind die manchen? R. Joḥanan erwiderte: Dies ist R. Neḥunja b. Haqana, denn es wird gelehrt: R. Neḥunjab.Haqana vergleicht den Versöhnungstag mit dem Šabbath hinsichtlich der Ersatzleistung:

11wie man durch [die Entweihung des] Šabbaths das Leben verwirkt hat und von der Ersatzleistung freiist, ebenso hat man durch [die Entweihung des] Versöhnungstages sein Leben verwirkt und ist von der Ersatzleistung frei.

12R. Joseph sagte: Sie streiten, ob man Heiligengut auslösen dürfe, um es Hunden zu fressen zu geben;

13derjenige, welcher sagt, er habe eine Veruntreuung begangen, ist der Ansicht, man dürfe Heiligengut auslösen, um es Hunden zu fressen zu geben, und derjenige, welcher sagt, er habe keine Veruntreuung begangen, ist der Ansicht, man dürfe es dazu nicht auslösen.

14R. Aḥa b. Raba lehrte die Erklärung

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.