Pessachim — Blatt 32a
1oder sich damit schmiert, ob reine Hebe oder unreine, bezahle man stets das Fünftel und das Fünfteldes Fünftels.
2Hierzu fragten sie: Muß er den Ersatz nach dem Quantum oder nach dem Geldwerte leisten? Wenn es vorher vier Zuz wert war und nachher einen Zuz wert ist, so ist es nicht fraglich, er muß dann entschieden nach dem vorherigen Werte ersetzen, denn er ist ja nicht weniger als ein Räuber, und wir haben gelernt, Räuber ersetzen den Wert zur Zeit des Raubens;
3fraglich ist nur der Fall, wenn es vorher einen Zuz wert war und nachher vier wert ist; wie ist es nun: muß er das Quantum ersetzen, denn wir sagen: er hat ein Maß gegessen und muß ein Maß bezahlen, oder kann er den Geldwert ersetzen, denn er hat für einen Zuz gegessen und muß für einen Zuz bezahlen?
4R. Joseph erwiderte: Komm und höre: Hat jemand Dörrfeigengegessen und mit Datteln bezahlt, so komme Segen über ihn. Einleuchtend ist es nun, daß Segen über ihn komme, wenn du sagst, er ersetze das Quantum, denn er aß ein Maß Dörrfeigen im Werte eines Zuz und bezahlt ein Maß Datteln im Werte von vier Zuz; weshalb aber komme Segen über ihn, wenn du sagst, er ersetze den Geldwert: er aß für einen Zuz und bezahlt einen Zuz!?
5Abajje erwiderte: Tatsächlich ersetze er den Geldwert, nur komme deshalb Segen über ihn, weil er Schwerverkäufliches gegessen hat und mit Leichtverkäuflichem bezahlt.–
6Wir haben gelernt: Wer am Pesaḥfeste versehentlich Hebe von Gesäuertem gegessen hat, muß den Grundwert und das Fünftel bezahlen. Einleuchtend ist dies nun, wenn du sagst, er müsse das Quantum ersetzen, aber hat denn, wenn du sagst, er müsse den Geldwert ersetzen, Gesäuertes am Pesaḥfeste einen Geldwert!? – Freilich, dies nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, Gesäuertes am Pesaḥfeste sei zur Nutznießung erlaubt. –
7Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären : wenn vorsätzlich, so ist er frei von der Ersatzleistung und von [der Entschädigung] des Holzwertes. Wieso ist er nach R. Jose dem Galiläer frei von der Ersatzleistung und von [der Entschädigung] des Holzwertes!? –
8Er ist der Ansicht des R. Neḥunja b.Haqana, denn es wird gelehrt: R. Neḥunja b.Haqana vergleicht den Versöhnungstag mit dem Šabbathhinsichtlich der Ersatzleistung &c.
9[Hierüber streiten] Tannaím: Wer am Pesaḥfeste Hebe von Gesäuertem gegessen hat, ist frei von der Ersatzleistung und von [der Entschädigung] des Holzwertes – so R. A͑qiba. R. Joḥananb.Nuri verpflichtet dazu. R. A͑qiba sprach zu R. Joḥanan b.Nuri. Welchen Nutzen hätte er davon!? R. Joḥanan b.Nuri entgegnete R. A͑qiba: Welchen Nutzen hat er denn von unreiner Hebe an den übrigen Tagen des Jahres, für die [der Essende] ebenfalls bezahlen muß!?
10Dieser erwiderte: Nein, wenn du dies von unreiner Hebe während der übrigen Tage des Jahres sagst, die, wenn sie auch nicht zum Essen erlaubt ist, immerhin zum Heizen erlaubt ist, willst du dies auch von dieser sagen, die weder zum Essen noch zum Heizen erlaubt ist!? Dies ist ebenso, als wenn Hebe von Maulbeeren und Weintrauben unrein geworden ist, die weder zum Essen noch zum Heizen erlaubtist.
11Dies gilt nur von dem Falle, wenn die Hebe nach dem Absondern Gesäuertes geworden ist, wenn man aber die Hebe von Gesäuertem abgesondert hat, stimmen alle überein, daß sie nicht heilig sei.
12Ein Anderes lehrt:Und gebe es dem Priester samt dem Geheiligten; was als Geheiligtes geeignet ist, ausgenommen derjenige, der Hebe von Gesäuertem am Pesaḥfeste gegessen hat, derentwegen man von der Ersatzleistung und von [der Entschädigung] des Holzwertes frei ist – so R. Elie͑zerb. Ja͑qob. R. Elea͑zar Ḥisma verpflichtet dazu. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sprach zu R. Elea͑zar Ḥisma: Welchen Nutzen hätte er davon!? R. Elea͑zar Ḥisma entgegnete R. Elie͑zerb. Ja͑qob: Welchen Nutzen hat er denn von unreiner Hebe an den übrigen Tagen des Jahres, für die [der Essende] ebenfalls bezahlen muß!?
13Dieser erwiderte: Nein, wenn du dies von unreiner Hebe während der übrigen Tage des Jahres sagst, die, wenn sie auch nicht zum Essen erlaubt ist, immerhin zum Heizen erlaubt ist, willst du dies auch von dieser sagen, die weder zum Essen noch zum Heizen erlaubt ist!? Jener entgegnete: Auch diese ist zum Heizen erlaubt; wenn der Priester wollte, könnte er sie seinem Hunde geben oder zur Feuerung unter seinem Speisetopfe verwenden.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.