Pessachim — Blatt 32b

1Abajje sagte: R. Elie͑zerb. Ja͑qob, R. A͑qiba und R. Joḥanan b.Nuri sind sämtlich der Ansicht, das Gesäuerte am Pesaḥfeste sei zur Nutznießung verboten, nur besteht ihr Streit in folgendem: R. A͑qiba ist der Ansicht, er ersetze den Geldwert, und R. Joḥanan b.Nuri ist der Ansicht, er ersetze das Quantum. –

2Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, auch R. Jolianan b.Nuri sei der Ansicht R. A͑qibas, daß nämlich der Geldwert zu ersetzen sei, nur verpflichte er deshalb [zur Ersatzleistung], weil er der Ansicht R. Jose des Galiläers ist, daß Gesäuertes am Pesaḥfeste zur Nutznießung erlaubt sei, so lehrt er uns. –

3Vielleicht ist dem auch so!? – Demnach sollte ja R. Joḥananb.Nuri dem R. A͑qiba ebenso entgegnet haben, wie R. Elea͑zar Ḥisma dem R. Elie͑zer b.Ja͑qob.

4Die Rabbanan lehrten: Wer Hebe in Olivengröße gegessen hat, bezahle den Grundwert und das Fünftel; Abba Šaúl sagt, nur wenn der Wert eine Peruṭa beträgt. – Was ist der Grund der ersten Tanna? – Die Schrift sagt : wenn jemand versehentlich Geheiligtes ißt, und Essen heißt es nur bei Olivengröße. –

5Was ist der Grund Abba Šaúls? – Die Schrift sagt :er gebe, und eine Gabe heißt es nur dann, wenn es den Wert einer Peruṭa hat. – Und jener, es heißt ja ißt!? – Dies schließt die Beschädigungaus. –

6Und der erste Tanna, es heißt ja gebe!? – Dies deutet darauf, daß dies nur von dem gilt, was als Geheiligtes geeignet ist, ausgenommen derjenige, der Hebe von Gesäuertem am Pesaḥfeste gegessen hat.

7Die Rabbanan lehrten: Wer weniger als ein olivengroßes Quantum Hebe gegessen hat, bezahle den Grundwert und nicht das Fünftel. – In welchem Falle: beträgt der Wert keine Peruṭa, so sollte er ja auch den Grundwert nicht bezahlen, und beträgt er eine Peruṭa, so sollte er auch das Fünftel bezahlen!? – Tatsächlich, wenn der Wert eine Peruṭa beträgt, dennoch bezahle er, da das Quantum keine Olivengröße hat, nur den Grundwert und nicht das Fünftel.

8Die Jünger sprachen zu R. Papa: Dies nicht nach Abba Šaúl, denn Abba Šaúl sagt ja, nur wenn der Wert eine Peruṭa beträgt, auch wenn das Quantum keine Olivengröße hat. R. Papa erwiderte ihnen: Man kann auch sagen, nach Abba Šaúl, denn nach Abba Šaúl ist beides erforderlich. –

9Ist denn nach Abba Šaúl beides erforderlich, es wird ja gelehrt: Abba Šaúl sagte: Hat es den Wert einer Peruṭa, so ist man zur Ersatzleistung verpflichtet, hat es nicht den Wert einer Peruṭa, so ist man zur Ersatzleistung nicht verpflichtet. Jene entgegneten ihm: nur von der Veruntreuung sagten sie, [auch] im Werte einer Peruṭa, bei der Hebe aber ist man nur dann [zur Ersatzleistung] verpflichtet, wenn das Quantum Olivengröße hat. Wenn dem nun so wäre, so müßte es ja heißen: sobald nur das Quantum Olivengröße hat!? Dies ist eine Widerlegung.

10Und auch R. Papa selbst ist davon abgekommen, denn es wird gelehrt :Und versehentlich fehlt, ausgenommen vorsätzlich. Dies ist auch aus einem Schlüsse zu folgern: wenn man wegen anderer Verbote, derentwegen man sich der Ausrottung schuldig macht, bei Vorsatz freiist, um wieviel mehr ist man davon wegen der Veruntreuung, die nicht mit der Ausrottung bedroht ist, bei Vorsatz frei. –

11Nein, wenn du dies von anderen Verboten sagst, derentwegen man sich nicht der Todesstrafe schuldig macht, willst du dies auch von der Veruntreuung sagen, derentwegen man sich der Todesstrafe schuldig macht!? Daher heißt es: versehentlich, ausgenommen vorsätzlich.

12Hierzu sagte R. Naḥman b. Jiçḥaq zu R. Ḥija b. Abin: Diesem Autor ist zuerst die Ausrottung, dann aber die Todesstrafe strenger!?

13Dieser erwiderte: Er meint es wie folgt: nein, wenn du dies von anderen Verboten sagst, derentwegen man bei einem Quantum weniger als einer Olive sich der Todesstrafe nicht schuldig macht, willst du dies auch von der Veruntreuung sagen, derentwegen man sich bei einem Quantum weniger als einer Olive der Todesstrafe schuldig macht!? Hierauf sprach jener: Mögest du Befriedigung finden, wie du mir Befriedigung verschafft hast. Da erwiderte dieser: Wieso Befriedigung, Rabba und R. Šešeth trieben da ja eine Keule hinein: derjenige, welcher sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.