Pessachim — Blatt 33a
1die vorsätzliche Veruntreuung sei mit der Todesstrafe belegt, ist ja Rabbi, denn es wird gelehrt, die vorsätzliche Veruntreuung sei, wie Rabbi sagt, mit der Todesstrafe, und wie die Weisen sagen, mit einer Verwarnung belegt,
2und der Grund Rabbis ist, wie R. Abahu erklärte, weil er es durch [das Wort] Sünde folgert, das auch bei der Hebe gebrauchtwird, wie die Hebe mit der Todesstrafe belegt ist, ebenso die Veruntreuung mit der Todesstrafe,
3und hieraus: wie die Hebe bei Olivengröße, ebenso die Veruntreuung bei Olivengröße!?
4Dagegen wandte R. Papa ein: Woher, daß Rabbi der Ansicht der Rabbanan ist, vielleicht ist er der Ansicht Abba Šaúls, welcher sagt, wenn der Wert eine Peruta beträgt, auch wenn das Quantum Olivengröße nicht hat!?
5R. Papa sagte ja aber, nach Abba Šaúl sei beides erforderlich, – hieraus ist also zu entnehmen, daß er davon abgekommen ist.
6Mar, Sohn des Rabana, erklärte: Er meint es wie folgt: wenn du dies von anderen Verboten sagst, bei denen die Absichtslosigkeit der Absicht nicht gleichgestellt worden ist, wenn man nämlich in der Absicht, Gepflücktes zu schneiden, am Boden Haftendes geschnitten hat, ist man frei, willst du dies auch von der Veruntreuung sagen, die auch dann erfolgt, wenn man in der Absicht, sich mit profaner Wolle zu wärmen, sich mit Wolle von einem Brandopfer gewärmt hat!?
7R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Er meint es wie folgt: nein, wenn du dies von anderen Verboten sagst, bei denen man wegen der unbeabsichtigten Tätigkeit nicht schuldig ist wie wegen der beabsichtigten, wenn man nämlichin der Absicht, Gepflücktes aufzuheben, am Boden Haftendes geschnitten hat, ist man frei, willst du dies auch von der Veruntreuung sagen, die auch dann erfolgt, wenn man die Hand in ein Gefäß steckt, in der Absicht, eine Sache herauszunehmen, und sich die Hand mit Öl von Geheiligtem bestreicht!?
8Der Meister sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn die Hebe nach dem Absondern Gesäuertes geworden ist, wenn man aber die Hebe von Gesäuertem abgesondert hat, stimmen alle überein, daß sie nicht heilig sei.
9Woher dies? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Die Schrift sagt: du sollst ihm geben, nicht aber für sein Feuer.
10R. Hona, Sohn des R. Jehošuâ, wandte ein: Man darf die Hebe nicht vom Unreinen für das Reine abheben, hat man es versehentlich abgehoben, so ist die Abhebung gültig. Weshalb denn, man sollte ja sagen: nicht aber für sein Feuer!? – Das ist kein Einwand; da hatte es eine Zeit der Tauglichkeit, hierbei aber hatte es keine Zeit der Tauglichkeit. –
11Daß es keine Zeit der Tauglichkeit hatte, kann ja nur bei dem Falle Vorkommen, wenn es [am Boden] haftend Gesäuertesgeworden ist; demnach ist es heilig, wenn es nachdem Mähen Gesäuertes geworden ist!? Dieser erwiderte: Freilich ; dieser Spruch beruht auf dem Beschlusse der Wachengel, und so lautet der Befehl des Heiligen. Mit mir übereinstimmend entscheidet man auch im Lehrhause.
12Als R. Hona, Sohn des R. Jehošuâ, kam,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.