Pessachim — Blatt 35b

1und Fruchtsaft säuert nicht.

2FERNER GENÜGT MAN SEINER PFLICHT MIT DEMAJ, [ERSTEM] ZEHNTEN &C. Demaj ist ja für ihn nicht verwendbar!? – Da er, wenn er sein Vermögen preisgeben und Armer sein wollte, Demaj essen dürfte, so ist es auch jetzt für ihn verwendbar.

3Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen Demaj zu essen gehen. Auch sagte R. Hona: Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben, und die Schule Hillels sagt, man dürfe es ihnen zu essen geben.

4ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE ABGESONDERT WURDE. Selbstverständlich, wenn die Hebe abgesondert wurde, ist es ja profan!? –

5Dies ist für den Fall nötig, wenn er bereits von den Halmen entrichtet und davon nur die Zehnthebe und nicht die große Hebe entrichtet worden ist. Dies nach R. Abahu,

6denn R. Abahu sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Der erste Zehnt, den man vorher von den Halmen entrichtet hat, ist von der großen Hebe frei, denn es heißt:ihr sollt davon eine Hebe für den Herrn abheben, einen Zehnten vom Zehnten; einen Zehnten vom Zehnten habe ich dir geboten, nicht aber die große Hebe und die Zehnthebe vom Zehnten.

7R. Papa sprach zu Abajje: Demnach sollte er davon frei sein, auch wenn er ihmbeim Getreidehaufen zuvorgekommen ist!? Dieser erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift:von all eueren Zehnten sollt ihr eine Hebe für den Herrn absondern. –

8Was veranlaßt dich dazu? – Dieses ist bereits Getreide, jenes ist kein Getreide.

9UND ZWEITEM ZEHNTEN UND HEILIGENGUT, DIE AUSGELÖST WURDEN &C. Selbstverständlich!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn man den Grundwert, nicht aber das Fünftel entrichtet hat; er lehrt uns, daß es vom Fünftel nicht abhängig sei.

10PRIESTER AUCH MIT HEBE UND TEIGHEBE &C. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, das Ungesäuerte müsse für jeden gleich sein, so lehrt er uns, daß die Wiederholung [des Wortes] Ungesäuertes einschließend sei.

11NICHT ABER MIT UNVERZEHNTETEM &C. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des rabbanitisch Unverzehnteten nötig, zum Beispiel in einem undurchlochten Pflanzentopfe gezogen.

12MIT ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ABGESONDERT WURDE. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er ihm beim Getreidehaufen zuvorgekommen ist.

13Man könnte glauben, es verhalte sich so, wie R. Papa zu Abajje gesagt hat, so lehrt er uns, daß es sich so verhalte, wie dieser ihm erwidert hat.

14UND ZWEITEM ZEHNTEN UND HEILIGENGUT, DIE NICHT AUSGELÖST WURDEN. Selbstverständlich!? –

15Wenn man sie zwar ausgelöst hat, jedoch nicht nach Vorschrift; wenn man den zweiten Zehnten durch ein umgemünztes Silberstück ausgelöst hat, während der Allbarmherzige sagt :du sollst das Geld binden, eine Sache, worauf eine Figursich befindet.

16Oder wenn man Heiligengut durch ein Grundstück ausgeweiht hat, während der Allbarmherzige sagt:er gebe das Geld und erstehe es.

17Die Rabbanan lehrten : Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht mit Unverzehntetem, das nicht fertigist. – Unverzehntetes ist ja überhaupt nicht fertig!? –

18Vielmehr: mit Unverzehntetem, das nicht ganz fertig ist, wenn davon die große Hebe abgesondert wurde, nicht aber die Zehnthebe, der erste Zehnt, der zweite Zehnt oder gar nur der Armenzehnt. – Wohernun?

19Es heißt: du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, nur das, was als Gesäuertes verboten sein könnte, ausgenommen dieses, das nicht als Gesäuertes, sondern als Unverzehntetes verboten ist. –

20Wo kommt das Verbot des Gesäuerten hin!? R. Šešeth erwiderte: Dies nach R. Šimo͑n, welcher sagt, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.