Pessachim — Blatt 36a
1Wer [versehentlich] am Versöhnungstage Aas gegessen hat, ist frei.
2Rabina sagte: Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn [man genügt seiner Pflicht] nur mit dem, was nur als Gesäuertes verboten ist, ausgenommen dieses, das nicht nur als Gesäuertes, sondern auch als Unverzehntetes verboten ist. –
3Heißt es denn hierbei nur’!? – Am richtigsten ist vielmehr die Erklärung R. Šešeths.
4Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, man genüge in Jerušalem seiner Pflicht [des Ungesäuerten] mit dem zweiten Zehnten, so heißt es:Brot des Elends, das in Trauer gegessen werden darf, ausgenommen dieser, der in Trauernicht gegessen werden darf, sondern nur in Freude – so R. Jose der Galiläer.
5R. A͑qiba sagt, die Wiederholung [des Wortes] Ungesäuertes schließe auch solchen ein, und nur deshalb heißt es Brot des Elends, um Teig auszuschließen, der mit Wein, Öl oder Honig geknetet wurde. –
6Was ist der Grund R. A͑qibas? – Es heißt ja nicht o͑ni, sondern o͑ni. –
7Und R. Jose der Galiläer!? – Wir lesen ja nicht o͑ni, sondern o͑ni. – Und R. A͑qiba!?– Die Lesart o͑ni deutet auf eine Lehre Šemuéls, denn Šemuél sagte: Brot des Elends [o͑ni], Brot, worüber man viele Worte spricht [o͑nin]. –
8R. A͑qiba ist also der Ansicht, nicht mit Teig, der mit (Milch), Wein, Öl oder Honig geknetet wurde; es wird ja aber gelehrt: Man darf am Pesaḥfeste keinen Teig mit Wein, Öl oder Honig kneten; hat man geknetet, so ist er, wie R. Gamliél sagt, sofort zu verbrennen; die Weisen sagen, er dürfe gegessen werden. Hierzu erzählte R. A͑qiba: Als ich meine Woche bei R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ hatte, knetete ich für sie Teig mit Wein, Öl und Honig, und sie sagten dazu nichts.
9Und obgleich man ihn damit nicht kneten darf, so darf man ihn damit betupfen. Dies nach dem ersten Tanna. Die Weisen sagen, womit man kneten darf, dürfe man auch betupfen, und womit man nicht kneten darf, dürfe man auch nicht betupfen. Sie stimmen überein, daß man keinen Teig mit warmem Wasser kneten dürfe!? –
10Das ist kein Einwand; das eine gilt vom ersten Festtage und das andere vom zweiten Festtage.
11So sprach auch R. Jehošua͑ [b. Levi] zu seinen Söhnen : Am ersten Tage knetet mir nicht mit Milch, von dann ab knetet mir mit Milch.– Es wird ja aber gelehrt, daß man nicht Teig mit Milch kneten dürfe, und wenn man geknetet hat, das ganze Brot verboten sei, wegen der Veranlassung zu einer Übertretung!? – Er sagte vielmehr, wie folgt: am ersten Tage knetet mir nicht mit Honig, von dann ab knetet mir mit Honig.
12Wenn du willst, sage ich, er habe tatsächlich von Milch gesprochen, denn wie Rabina gesagt hat, in [der Größe] eines Ochsenauges sei es erlaubt, so sprach auch er von [der Größe] eines Ochsenauges.
13«Sie stimmen überein, daß man keinen Teig mit warmem Wasser kneten dürfe.» Womit ist es hierbei anders, als bei den Speisopfern, von denen wir gelernt haben, sämtliche Speisopfer werden mit warmem Wasser geknetet, und man passe auf, daß sie nicht säuern!? – Wenn sie es von den aufmerksamen [Priestern] gesagt haben, sollte es auch von Unaufmerksamen gelten!? –
14Demnach sollte man [den Weizen] auch anfeuchten dürfen, weshalb sagte nun R. Zera im Namen des Rabba b. Jirmeja im Namen Šemuéls, daß man den Weizen zu den Speisopfern nicht anfeuchtete!? – Das Kneten erfolgt durch die aufmerksamen [Priester], das Anfeuchten erfolgt nichtdurch die Aufmerksamen. –
15Erfolgt denn das Kneten durch die Aufmerksamen, es heißt ja:er soll Öl darüber gießen &c. und es zum Priester bringen; vom Abheben der Handvoll ab muß es durch die Priesterschaft geschehen, das Gießen und das Umrühren kann durch jeden erfolgen!? –
16Zugegeben, daß das Kneten nicht durch die Aufmerksamen zu erfolgen braucht, aber es erfolgt im Bereiche der Aufmerksamen, denn der Meister sagte, das Umrühren dürfe durch einen Gemeinen erfolgen, jedoch sei es untauglich, wenn es außerhalb der Vorhofmauer erfolgt, während das Anfeuchten weder durch die Aufmerksamen noch im Bereiche der Aufmerksamen erfolgt. –
17Womit ist es [bei anderen] anders als beim Speisopfer der Schwingegarbe, von dem gelehrt wird, [der Weizen zum] Speisopfer der Schwingegarbe werde angefeuchtet und zusammengehäuft!? – Anders ist es bei einem Gemeindeopfer.
18Die Rabbanan lehrten : Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht mit [Ungesäuertem von] den Erstlingen, so heißt es:in all eueren Wohnorten sollt ihr Ungesäuertes essen, nur Ungesäuertes, das in allen Wohnorten gegessen werden darf, ausgenommen die Erstlinge, die nicht in allen Wohnorten, sondern nur in Jerušalem gegessen werden dürfen – so R. Jose der Galiläer.
19R. A͑qiba sagte : Das Ungesäuerte [gleicht dem] Bitterkraute, wie beim Bitterkraute das Gesetz von den Erstlingen keine Geltunghat, ebenso Ungesäuertes, das nicht von den Erstlingen ist. – Demnach sollte, wie das Bitterkraut zu einer Art gehört, bei der das Gesetz von den Erstlingen keine Geltung hat, auch das Ungesäuerte nur aus einer Art [bereitet werden], bei der das Gesetz von den Erstlingen keine Geltung hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.