Pessachim — Blatt 36b

1wonach Weizen und Gerste auszuschließen sind, da bei diesen Arten das Gesetz von den Erstlingen Geltung hat!? – Es heißt wiederholt Ungesäuertes, und dies ist einschließend. – Wenn die Wiederholung [des Wortes] Ungesäuertes einschließend ist, so sollte dies auch von den Erstlingen gelten!? – R. A͑qiba ist davon abgekommen,

2denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, man genüge seiner Pflicht mit [Ungesäuertem von] den Erstlingen, so heißt es: in all eueren Wohnorten sollt ihr Ungesäuertes essen, nur Ungesäuertes, das in allen Wohnorten gegessen werden darf, ausgenommen die Erstlinge, die nicht in allen Wohnorten, sondern nur in Jerušalem gegessen werden dürfen. Man könnte glauben, auch der zweite Zehnt sei auszuschließen, so heißt es wiederholt Ungesäuertes, und dies ist einschließend.

3Was veranlaßt dich, den zweiten Zehnten einzuschließen und die Erstlinge auszuschließen? Ich schließe den zweiten Zehnten ein, für den es nach R. Elea͑zar ein Mittel gibt, ihn in allen Wohnorten [essen zu dürfen], und schließe die Erstlinge aus, für die es kein Mittel gibt, sie in allen Wohnorten [essen zu dürfen].

4R. Elea͑zar sagte nämlich: Woher, daß man den zweiten Zehnten, wenn er unrein wird, sogar in Jerušalem auslösen dürfe? Es heißt :wenn du es nicht tragen kannst,

5und ‘tragen’ bedeutet ‘essen’, denn es heißt :er ließ ihnen Tischgaben auf tragen.

6R. A͑qiba ist es ja, der der Ansicht ist, man genüge seiner Pflicht mit [Ungesäuertem vom] zweiten Zehnten und durch [die Worte:] in all eueren Wohnorten, schließt er die Erstlinge aus. Schließe hieraus, daß er davon abgekommen ist. –

7Sollte R. Jose der Galiläer esaus [den Worten] Brot des Elends entnehmen: das in Trauer gegessen werden darf, ausgeschlossen diese, die nur in Freude gegessen werden dürfen!? –

8Er ist der Ansicht R. Šimo͑ns, denn es wird gelehrt: Die Erstlinge sind dem Trauernden verboten; nach R. Šimo͑n erlaubt.–

9Was ist der Grund der Rabbanan? – Es heißt :du darfst nicht in deinen Ortschaften verzehren, und hierzu sagte der Meister:deiner Hand Hebe, das sind die Erstlinge; die Erstlinge gleichen somit dem Zehnten, wie der Zehnt einem Trauernden verboten ist, ebenso sind die Erstlinge einem Trauernden verboten. –

10Und R. Šimo͑n!? – Der Allbarmherzige nennt sie ‘Hebe’; wie die Hebe einem Trauernden erlaubt ist, ebenso sind auch die Erstlinge einem Trauernden erlaubt. –

11Zugegeben, daß R. Šimo͑n vom Vergleiche nichts hält, aber die Freude ist ja bei diesen vorgeschrieben, denn es heißt:du sollst dich an all dem Guten freuen!?

12Dies bedeutet, daß es in der festlichen Zeit erfolgen müsse. Wir haben nämlich gelernt: Bringt man [die Erstlinge in der Zeit] vom Wochenfeste bis zum [Hütten]feste, so leseman, wenn vom [Hütten]feste bis Hanuka, so lese man nicht.

13Die Rabbanan lehrten: Brot des Elends, ausgenommen Puddingund Kuchen; man könnte nun glauben, daß man seiner Pflicht nur mit Schrotbrotgenüge, so heißt es wiederholt Ungesäuertes, und dies ist einschließend, auch wie das Ungesäuerte des Königs Šelomo. Weshalb heißt es demnach Brot des Elends? Dies schließt Pudding und Kuchen aus. –

14Wieso ist es erwiesen, daß ašiša [Kuchen] ‘geschätztes’ heiße? Es heißt:er verteilte an das ganze Volk, an die ganze Menge Jisraéls, an Mann und Weib jedem ein Brot, ein Stück Fleisch [ašpar] und einen Kuchen [ašiša] &c.,

15und hierzu sagte R. Ḥanan b. Abba: Ašpar, sechs aus dem Rinde [šiša bepar] ; ašiša, sechs aus der Epha[šiša beépha]. Er streitet somit gegen Šemuél, denn Šemuél erklärte, ašiša heiße ein Krug Wein, wie es heißt:die die Weinkrüge [asise] lieben.

16Die Rabbanan lehrten: Man darf am Pesaḥfeste kein dickes Brot backen – so die Schule Šammajs;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.