Pessachim — Blatt 37a

1die Schule Hillels erlaubt dies. – Welches heißt dickes Brot? R. Hona erwiderte: Eine Handbreite [dick], denn so finden wir es bei den Schaubroten, daß sie eine Handbreite [dick] waren.

2R. Joseph wandte ein: Wenn dies für die aufmerksamen [Priester] gilt, sollte es auch für Unaufmerksame gelten!? Wenn dies für gebeuteltes Brot gilt, sollte es auch für ungebeuteltes gelten!?

3Wenn dies bei trockenem Holze gilt, sollte es auch bei feuchtem gelten!? Wenn dies bei einem heißen Ofen gilt, sollte es auch bei einem kalten gelten!? Wenn dies bei einem Ofen aus Metall gilt, sollte es auch bei einem tönernen gelten!? –

4R. Jirmeja b. Abba sagte, er habe seinen Lehrer, das ist Rabh, besonders gefragt, manche lesen, R. Jirmeja b.Abba im Namen Rabhs sagte, er habe seinen Lehrer, das ist unser heiliger Meister, besonders gefragt, was ‘dickes Brot’ sei, und [dieser habe erwidert], viel Brot. – Weshalb nennt er es ‘dickes Brot’? – Weil [der Teig] beim Kneten dick ist. Wenn du aber willst, sage ich: in der Ortschaft dieses Autors sagte man ‘dickes Brot’ statt ‘viel Brot’. –

5Aus welchem Grunde: wenn etwa, weil man sich unnötig müht, so sollte es ja nicht nur am Pesaḥfeste, sondern auch an jedem anderen Feste [verboten sein]!? –

6Dem ist auch so, nur spricht dieser Autor gerade vom Pesaḥfeste. Ebenso wird auch gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe am Feste nicht viel Brot backen; die Schule Hillels erlaubt dies.

7Die Rabbanan lehrten: Man genügt am Pesaḥfeste seiner Pflicht mit Feinbrot, mit Schrotbrot und mit figurierten Kuchen, obgleich sie gesagt haben, daß man am Pesaḥfeste keine figurierten Kuchen machen dürfe. R. Jehuda sagte: Folgendes fragte Boëthos b. Zonin die Weisen: Weshalb sagten sie, daß man am Pesaḥfeste keine figurierten Kuchen machen dürfe? Diese erwiderten ihm: Weil die Frau dabei lange verbringt und [den Teig] zum Säuern bringt.

8Jener entgegnete: Man kann sie ja schnell in einer Form fertigen!? Diese erwiderten: Man würde sagen: alle Kuchen sind verbotenund die Kuchen des Boëthos sind erlaubt.

9R. Elea͑zar b. Çadoq erzählte: Einst begleitete ich meinen Vater zu R. Gamliél, und als man ihm da am Pesaḥfeste figurierte Kuchen vorsetzte, sprach ich zu ihm: Vater, sagten nicht die Weisen, daß man am Pesaḥfeste keine figurierten Kuchen machen dürfe!? Da erwiderte er mir: Mein Sohn, sie sagten es nicht für jedermann, sondern nur für Bäcker.

10Manche erzählen, er habe ihm wie folgt erwidert: Sie sagten es nicht für Bäcker, sondern für jedermann. R. Jose sagte: Man darf waffelartige Kuchen machen, nicht aber semmelartige.

11Die Rabbanan lehrten : Kuchenteig, Honiggebäck, Gußgebäck, Pfannengebäck und Bemischtes sind von der Teighebe frei. – Was ist Pfannengebäck? R. Jehošua͑ b.Levi erwiderte: Eine im Privathaushalte bereitete Mischung.

12Reš Laqiš sagte: Diese sind Tiegelgebäck. R. Joḥanan sagte: Das Tiegelgebäck ist ebenfalls [zur Teighebe] pflichtig, diese aber sind solche, die man vor der Sonne bäckt.

13Man wandte ein: Kuchengebäck, Honiggebäck und Gußgebäck sind, wenn in einem Tiegel zubereitet, pflichtig, und wenn vor der Sonne, frei. Dies ist eines Widerlegung des R. Šimo͑n b.Laqis!? U͑la erwiderte: R. Šimo͑n b. Laqiš kann dir erwidern: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man [den Tiegel] erhitzt und sie daran klebt. –

14Demnach sind sie frei, wenn man zuerst [den Teig an den Tiegel] klebt und ihn nachher erhitzt; wozu lehrt er nun im Schlußsatze, sie seien frei, wenn man sie vor der Sonne bäckt, er sollte ja beim [Backen] selbst einen Unterschied machen: diese Worte gelten nur, wenn man zuerst [den Tiegel] erhitzt und nachher [den Teig] daran klebt, wenn man aber zuerst daran [den Teig] klebt und ihn nachher erhitzt, sind sie frei!? –

15[Diese Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Diese Worte gelten nur, wenn man zuerst [den Tiegel] erhitzt und nachher [den Teig] daran klebt, wenn man aber zuerst [den Teig an den Tiegel] klebt und ihn nachher erhitzt, so ist es ebenso, als würde man sie vor der Sonne backen, und sie sind frei. –

16Komm und höre: Man genügt seiner Pflicht mit halbgebackenem und mit im Tiegel bereitetem Ungesäuerten!? – Dies ebenfalls, wenn man zuerst [den Tiegel] erhitzt und nachher [den Teig] daran klebt. –

17Welches heißt halbgebackenes Ungesäuertes? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn man es durchbricht und [der Teig] sich nicht fadenartig zieht. Raba sagte: Ebenso bei den Broten des Dankopfers. – Selbstverständlich, bei diesem heißt es Brot und bei jenem heißt es Brot!? –

18Man könnte glauben, solches gelte als Bruchstück, und es heißt :er soll einen von jedem Opfer darbringen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.