Pessachim — Blatt 39b
1Man darf auf einem Beete von sechs zu sechs Handbreiten fünferlei Saaten säen, vier auf den vier Seiten des Beetes und eine in der Mitte!? – Man könnte glauben, nur Saaten, nicht aber Kräuter, so lehrt er uns. –
2Demnach wäre es bei Kräutern strenger als bei Saaten, dagegen aber haben wir gelernt, auf ein [solches] Beet dürfe man nicht verschiedenartige Saaten säen, wohl aber verschiedenartige Kräuter!? – Man könnte glauben, diese Bitterkräuter gehören zu den Saatarten, so lehrt er uns. –
3Wieso zu den Saatarten, unsere Mišna lehrt ja: Kräuter, ebenso lehrte die Schule Bar Qapparas: Kräuter, und ebenso lehrte die Schule Šemuéls: Kräuter!? – Dies ist wegen des Lattichs nötig; da man glauben könnte, für diesen sei mehr Raum erforderlich, weil [der Strunk] später hart wird.
4So sagte auch R. Jose b.R. Ḥanina, für den hartgewordenen Strunk eines Kohlkopfes sei eine Viertelkabfläche erforderlich. Demnach ist für das was später hart wird, mehr Raum erforderlich, ebenso sei auch für diesen mehr Raum erforderlich, so lehrt er uns.
5MIT DIESEN GENÜGT MAN SEINER PFLICHT, EINERLEI OB FRISCH ODER GETROCKNET &C. R. Ḥisda sagte: Dies bezieht sich nur auf den Strunk, mit den Blättern aber nur frisch und nicht getrocknet. –
6Wenn er im Schlußsatze vom Strunke lehrt, so spricht ja demnach der Anfangssatz von den Blättern!? – Dies ist nur eine Erklärung: was gelehrt wird, ob frisch oder getrocknet, gilt nur vom Strunke.
7Man wandte ein: Man genügt seiner Pflicht mit ihnen selbst als auch mit ihrem Strunke, einerlei ob frisch oder getrocknet – so R. Meír. Die Weisen sagen, mit frischen genüge man seiner Pflicht, mit getrockneten genüge man seiner Pflicht nicht. Darin stimmen sie überein, daß man seiner Pflicht genüge mit welken, nicht aber mit eingelegten, gedünsteten oder gekochten.
8Die Regel ist: mit allem, was noch den Geschmack des Bitterkrautes hat, genügt man seiner Pflicht, und mit allem, was nicht mehr den Geschmack des Bitterkrautes hat, genügt man seiner Pflicht nicht!? – Man beziehe es auf den Strunk. Die Rabbanan lehrten: Man genügt seiner Pflicht nicht mit welken; im Namen des R. Elie͑zer b.R. Çadoq sagten sie, man genüge seiner Pflicht auch mit welken.
9Rami b.Ḥama fragte: Genügt man in Jerušalem seiner Pflicht mit Bitterkraut vom zweiten Zehnten? Nach R. A͑qiba ist es nicht fraglich, denn wenn man mit solchem Ungesäuerten seiner Pflicht genügt, wobei [ein Gebot] der Tora zu berücksichtigen ist, um wieviel mehr mit solchem Bitterkraut, wobei nur ein rabbanitisches [Gebot] zu berücksichtigen ist;
10fraglich ist es nur nach R. Jose dem Galiläer: genügt man seiner Pflicht nur mit solchem Ungesäuerten nicht, wobei [ein Gebot] der Tora zu berücksichtigen ist, wohl aber mit solchem Bitterkraut, wobei nur ein rabbanitisches [Gebot] zu berücksichtigen ist,
11oder aber haben die Rabbanan ihre Verordnungen denen der Tora gleichgestellt? Raba erwiderte: Es leuchtet ein, daß das Ungesäuerte und das Bitterkraut [einander gleichen].
12MAN DARF NICHT KLEIE FÜR DIE HÜHNER EINWEICIIEN, WOHL ABER ABBRÜHEN. EINE FRAU DARF NICHT KLEIE EINWEICHEN, UM IN DIE BADEANSTALT MITZUNEHMEN, WOHL ABER DARF SIE DAMIT TROCKEN DEN LEIB EINREIBEN. MAN DARF [AM PESAḤFESTE] KEINE WEIZENKÖRNER ZERKAUEN UND AUF DIE WUNDE LEGEN, WEIL SIE SAUERN.
13GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Folgende Dinge säuern nicht: das Gebackene, das Gekochte und das mit kochendem Wasser Eingerührte. – Das Gekochte kann ja beim Kochensauern!? R. Papa erwiderte: Er meint es, wenn man das Gebackene kocht.
14Es wird gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagte: Wenn auf Mehl die Traufe fällt, selbst den ganzen Tag, so sauert es nicht. R. Papa sagte: Dies nur, wenn Tropfen auf Tropfen.
15In der Schule R. Šilas sagten sie: Die Mehlspeise ist erlaubt. – Es wird ja aber gelehrt, die Mehlspeise sei verboten!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, aus Öl und Salz bereitet, das andere, aus Wasser und Salz bereitet.
16Mar Zuṭra sagte: Man darf keine gekochte Speise mit Rostmehl mischen, denn es ist vielleicht nicht gut geröstet, und sie könnte sauern. R. Joseph sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.