Pessachim — Blatt 40a

1Man darf nicht zwei Weizenkörner zusammen brühen, denn wenn das eine in der Spalte des anderen sitzen bleibt, kommt der Dampf des Wassers nicht auf alle (vier) Seiten, und es könnte sauern.

2Auch sagte Abajje: Man darf nicht zwei Ähren zusammen rösten, denn die eine könnte das Wasser, das die andere ausstößt, auf saugen und dadurch sauern. Raba sprach zu ihm: Demnach auch eine [nicht], denn die eine Seite könnte [Wasser] ausstoßen und die andere Seite es aufsaugen!? Vielmehr, sagte Raba, es ist Fruchtsaft, und Fruchtsaft säuert nicht.

3Und auch Abajje ist davon abgekommen, denn nichts säuert während der Bewegung. Abajje sagte nämlich, wenn das Röstgefäß [beim Rösten] liegt, seien [die gerösteten Ähren] erlaubt, wenn es steht, seien sie verboten. Raba aber sagte, sie seien erlaubt, auch wenn es steht, denn esist Fruchtsaft, und Fruchtsaft säuert nicht.

4Die Rabbanan lehrten: Man darf am Pesaḥfeste keine Gerstenkörner anfeuchten, hat man sie angefeuchtet, so sind sie, wenn sie aufplatzen, verboten, und wenn sie nicht aufplatzen, erlaubt.

5R. Jose sagt, man weiche siein Essig ein, und durch den Essig schrumpfen sie zusammen. Šemuél sagte : Die Halakha ist nicht wie R. Jose.

6R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas: Nicht nur, wenn sie tatsächlich aufplatzen, sondern auch wenn sie von selbst auf platzen, falls man sie über der Mündung eines Fasseshält. Šemuél sagte: Nur wenn sie tatsächlich aufplatzen. Šemuél traf im Dorfe des Bar Ḥašu eine Entscheidung: nur wenn sie tatsächlich aufplatzen.

7Rabba sagte: Ein Mann von Seelefeuchte keine an. – Wieso nur ein Mann von Seele, dies gilt ja auch von jedem anderen, denn es wird gelehrt, man dürfe am Pesaḥfeste keine Gerste anfeuchten!? – Er meint es wie folgt: ein Mann von Seele darf sogar keinen harten Weizen anfeuchten.

8R. Naḥman sprach zu ihm: Wer Abba gehorchen will, mag schimmliges Brot essen. Im Hause R. Honas feuchteten sie an, ebenso auch im Hause des Raba b. Abin. Raba aber sagte, man dürfe nicht anfeuchten. –

9Es wird ja aber gelehrt, man dürfe am Pesaḥfeste keine Gerste anfeuchten; nur keine Gerste, wohl aber Weizen!? – Von diesem ist es selbstverständlich; selbstverständlich [keinen] Weizen, da die Körner Spalten haben und das Wasser eindringt, man könnte aber glauben, Gerste wohl, da die Körner glatt sind, so lehrt er uns.

10Später aber sagte Raba, man dürfe sie wohl anfeuchten, denn es wird gelehrt, daß man seiner Pflicht mit Feinbrot und Schrotbrot genüge, und ohne Anfeuchtung ist kein Feinbrot möglich.

11R. Papa wandte gegen Raba ein: Grobes Mehl oder feines Mehl der Nichtjuden ist, wenn es Dörflinge sind, rein, und wenn es Städter sind, verunreinigungsfähig.

12Das [Mehl] der Dörflinge ist wohl deswegen nicht [verunreinigungsfähig], weil diese es nicht anfeuchten, dennoch nennt er es ‘feines Mehl’!? –

13Dies ist auf grobes Mehl zu beziehen. Nachdem dieser fortgegangen war, sprach jener: Ich sollte ja gegen ihn einen Einwand erhoben haben aus der Lehre, die R. Zera im Namen des Rabbab. Jirmeja im Namen Šemuéls lehrte, daß man den Weizen der Speisopfer nicht anfeuchte; dennoch heißt es ‘feines Mehl’.

14Später sagte Raba: Es ist Gebot, [den Weizen] anzufeuchten, denn es heißt:ihr sollt das Ungesäuerte hüten; welche Behütung, wenn keine Anfeuchtung erforderlich wäre: wenn die Behütung beim Kneten, so ist ja die Behütung beim Kneten bedeutungslos,

15denn R. Hona sagte, daß man mit [Ungesäuertem vom] Teig eines Nichtjuden den Bauch füllen könne, nur müsse man nachher eine Olive Ungesäuertes essen; nur mit dem Stücke nachher, mit dem Vorherigen aber nicht,

16wohl deshalb, weil es nicht behütet wurde. Man könnte es ja vom Backen ab behüten? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß die Behütung vorher erfolgen muß. –

17Wieso denn, vielleicht ist es da anders, weil es zur Zeit, wo die Behütung beginnensollte, nicht behütet worden ist, wenn man es aber behütet zur Zeit, wo die Behütung zu erfolgen hat, ist auch die Behütung beim Kneten gültig!?

18Dennoch trat Raba davon nicht zurück, denn er sagte zu den [Leuten], die die Garben wenden: Wendet sie zum Zwecke des Gebotesum. Demnach ist die Behütung vom Beginn bis zum Ende erforderlich.

19Für Mar, den Sohn Rabinas,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.