Pessachim — Blatt 41a

1Spricht der Meister vom Sauerbrei oder vom Senf? Dieser erwiderte: In welcher Hinsicht? –

2Hinsichtlich der Erklärung R. Kahanas, denn R. Kahana sagte, der Streit bestehe nur über den Senf, wenn aber in Sauerbrei, stimmen alle überein, daß er sofort zu verbrennen sei.

3Dieser erwiderte: Ich hörte nichts davon. Das heißt nämlich: ich halte nichts davon.

4R. Aši sagte: Die Erklärung R. Kahanas ist einleuchtend, denn Šemuél sagte, die Halakha seinicht wie R. Jose; doch wohl, weil [der Essig] nicht einschrumpft, demnach säuert er. –

5Nein, vielleicht schrumpft er nicht ein und säuert auch nicht.

6MAN DARF NICHT &C. KOCHEN. Die Rabbanan lehrten : Im Wasser, ich weiß es nur vom Wasser, woher dies von anderen Flüssigkeiten?

7Ich will dir sagen, dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn [das Kochen] im Wasser, das keinen Geschmack überträgt, verboten ist, um wieviel mehr in anderen Flüssigkeiten, die ihren Geschmack übertragen.

8Rabbi erklärte: Im Wasser, ich weiß dies nur vom Wasser, woher dies von anderen Flüssigkeiten? Es heißt :kochend, gekocht, auf jedeWeise. –

9Welcher Unterschied besteht zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen beim Schmoren. –

10Wofür verwenden die Rabbanan die [Worte] kochend, gekocht? – Sie verwenden es für folgende Lehre: Hat man es zuerst gekocht und nachher gebraten oder zuerst gebraten und nachher gekocht, so ist man schuldig.

11Einleuchtend ist es, daß man schuldig ist, wenn zuerst gekocht und nachher gebraten, denn man hat es gekocht, weshalb aber, wenn zuerst gebraten und nachher gekocht, es wurde ja am Feuer gebraten!?

12R. Kahana erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Joses vertreten, denn es wird gelehrt: Man genügt seiner Pflicht [des Ungesäuerten] mit einem eingeweichten oder gekochten Kuchen, wenn er nicht zergangen ist – so R. Meír; R. Jose sagt, man genüge seiner Pflicht mit einem eingeweichten Kuchen, nicht aber mit einem gekochten, auch wenn er nicht zergangen ist.

13U͑la erwiderte: Du kannst auch sagen, hier sei die Ansicht R. Meírs vertreten, denn anders ist es hierbei, wo die Schrift ausdrücklich sagt: kochend, gekocht, auf jede Weise.

14Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, man sei schuldig, wenn man es [zu stark] geröstet hat, so heißt es:ihr sollt es nicht halbroh oder im Wasser gekocht essen; halbroh oder im Wasser gekocht habe ich dir verboten, nicht aber [zu stark] geröstet. –

15Wie meint er es? R. Aši erwiderte: Wenn man es versengt hat.

16Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, man sei schuldig, wenn man ein olivengroßes Stück roh gegessen hat, so heißt es: ihr sollt es nicht halbroh oder gekocht essen, halbroh und gekocht habe ich dir verboten, nicht aber roh.

17Man könnte nun glauben, es sei von vornherein erlaubt, so heißt es :nur am Feuer gebraten. – Was heißt halbroh? Rabh erwiderte: Was die Perser abarnim nennen.

18R. Ḥisda sagte: Wer am Šabbath im Thermenwasser von Ṭiberias kocht, ist frei; wer das Pesaḥopfer im Thermenwasser von Ṭiberias kocht, ist schuldig.–

19Am Šabbath ist er wohl deshalb nicht [schuldig], weil [die Erhitzung] ein Erzeugnis des Feuers sein muß, was hierbei nicht der Fall ist, ebenso ist es ja auch beim Pesaḥopfer kein Erzeugnis des Feuers!?

20Raba erwiderte: Schuldig, (wovon er spricht) ist er auch nur deshalb, weil er das Gebot, es im Feuer zu braten, übertreten bat.

21R. Ḥija, Sohn des R. Nathan, lehrte die Halakha R. Ḥisdas ausdrücklich in dieser Fassung: R. Ḥisda sagte: Wer am Šabbath im Thermenwasser von Ṭiberias kocht, ist frei; wer das Pesaḥopfer im Thermenwasser von Ṭiberias kocht, ist schuldig, weil er das Gebot, es im Feuer zu braten, übertreten hat.

22Raba sagte: Wer [das Pesaḥopfer] halbroh gegessen hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.