Pessachim — Blatt 41b

1erhält zweimal Geißelhiebe, wenn gekocht, so erhält er zweimal Geißelhiebe, wenn halbroh und gekocht, so erhält er dreimal Geißelhiebe.

2Abajje aber sagt, wegen des allgemein Verbotenenerhalte man keine Geißelhiebe.

3Manche sagen, er erhalte die Geißelhiebe nicht zweimal, wohl aber einmal, und

4manche sagen, auch einmal nicht, weil dieses Verbotnicht so spezifiziert ist, wie das Verbot des Maulschließens.

5Raba sagte [ferner] : Wenn [ein Naziräer] Schlauben [von Weintrauben] ißt, so erhält er zweimalGeißelhiebe, wenn Kerne, so erhält er zweimal Geißelhiebe, wenn Schlauben und Kerne, so erhält er dreimal Geißelhiebe.

6Abajje aber sagt, wegen des allgemein Verbotenenerhalte man keine Geißelhiebe. Manche sagen, er erhalte die Geißelhiebe nicht zweimal, wohl aber einmal, und manche sagen, auch einmal nicht, weil dieses Verbot nicht so spezifiziert ist, wie das Verbot des Maulschließens.

7Die Rabbanan lehrten: Hat jemand ein olivengroßes Stück [vom Pesaḥopfer] halbroh am [vorangehenden] Tage gegessen, so ist er frei, wenn nach Anbruch der Dunkelheit, so ist er schuldig. Hat jemand ein olivengroßes Stück gebraten am Tage gegessen, so ist er dadurch nicht für die Gesellschaftunzulässig, wenn ein olivengroßes nach Anbruch der Dunkelheit, so ist er für die Gesellschaft unzulässig.

8Ein Anderes lehrt: Man könnte glauben, wer am [vorangehenden] Tage ein olivengroßes Stück halbroh gegessen hat, sei schuldig, was auch durch einen Schluß zu folgern wäre: wenn man es zur Zeit, wo man es gebraten essen muß, halbroh nicht essen darf, um wieviel weniger darf man es zur Zeit, wo man es auch nicht gebraten zu essen braucht, halbroh essen.

9Oder anders: zur Zeit, wo man es nicht gebraten zu essen braucht, darf man es halbroh nicht essen, zur Zeit, wo man es gebraten essen muß, ist das Essen halbroh nicht verboten.

10Dies braucht dich nicht zu wundern, denn es ist ja aus der Allgemeinheit heraus[abends] erlaubt worden.

11Daher heißt es: ihr sollt es nicht halbroh oder im Wasser gekocht essen, sondern am Feuer gebraten; es braucht ja nicht gesagt zu werden, daß es am Feuer gebraten seinmüsse, wozu heißt es dennoch: am Feuer gebraten? Dies besagt, daß man es nur zur Zeit, wo man es gebraten essen muß, halbroh nicht essen darf, und zur Zeit, wo man es gebraten nicht zu essen braucht, ist es halbroh nicht verboten.

12Rabbi sagte: Es könnte ja heißen gekocht, wozu heißt es kochend, gekocht? Man könnte nämlich glauben, nur wenn man es nach Anbruch der Dunkelheit gekocht hat, woher, wenn man es am [vorangehenden] Tage gekocht hat? Es heißt: kochend, gekocht, zu jeder Zeit. –

13Aber aus [den Worten] kochend, gekocht schließt ja Rabbi das Schmoren und das Kochen in anderen Flüssigkeitenaus!?

14Der Schriftvers könnte ja lauten entweder kochen, kochen oder kochend, kochend, wenn es aber kochend, gekocht heißt, so ist beides zu entnehmen.

15Die Rabbanan lehrten: Hat jemand am [vorangehenden] Tage ein olivengroßes Stück gebraten gegessen, so ist er schuldig, wenn halbroh, nach Anbruch der Dunkelheit, so ist er schuldig. –

16Er lehrt vom Gebratenen gleichlautend wie vom Halbrohen: wie man wegen des Halbrohen ein Verbot übertritt, ebenso übertritt man auch wegen des Gebratenen ein Verbot;

17einleuchtend ist dies nun vom Halbrohen, denn es heißt: ihr sollt es nicht halbroh essen, woher dies aber vom Gebratenen!? –

18Es heißt:sie sollen in dieser Nacht das Fleisch essen, nur nachts und nicht am Tage. –

19Dies ist ja ein aus einem Gebote gefolgertes Verbot, und das aus einem Gebote gefolgerte Verbot gilt ja als Gebot!?

20R. Ḥisda erwiderte: Hier ist

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.