Pessachim — Blatt 42a
1die Ansicht R. Jehudasvertreten, denn es wird gelehrt: Ein Rind aber oder ein Schaf, [dem ein Glied] gestreckt oder verkrüppelt, darfst du als freiwillige Gabe spenden; ein solches darfst du für den Tempelreparaturfondsbestimmen, nicht aber darfst du fehlerfreiefür den Tempelreparaturfonds bestimmen. Hieraus folgerten sie, wer fehlerfreie Tiere für den Tempelreparaturfonds bestimmt, übertrete ein Gebot.
2Ich weiß nur, daß er ein Gebot übertritt, woher, daß auch ein Verbot? Es heißt :und der Herr sprach zu Moše also, dies lehrt, daß das Verbot sich auf den ganzen Abschnitt beziehe – so R. Jehuda.
3Rabbi sprach zu Bar Qappara: Wieso ist dies erwiesen?
4Dieser erwiderte: Lemor [also] heißt lo amar, diese Worte [sind ein Verbot].
5In der Schule Rabhs erklärten sie, lemor heiße lav emor [sage es als Verbot].
6DAS VOM BÄCKER BENUTZTE WASSER &C. Eines lehrt, daß man es in eine abschüssige Stelle gieße, nicht aber in eine Vertiefung, dagegen lehrt ein Anderes, daß man es [auch] in eine Vertiefung gieße!? –
7Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es viel ist, sodaß es sich ansammelt, und das andere, wenn es nicht viel ist, sodaß es sich nicht ansammelt.
8R. Jehuda sagte: Eine Frau darf nur mit übernachtetemWasser kneten.
9R. Mathna trug es in Paponja vor. Am folgenden Tage brachten ihm die Leute ihre Krüge und sprachen zu ihm: Gibuns Wasser. Da erwiderte er ihnen: Ich habe übernachtetes Wasser gemeint.
10Raba trug vor: Eine Frau darf nicht vor der Sonne kneten, auch nicht mit an der Sonne gewärmtem Wasser, auch nicht mit Wasser aus einem Wärmkessel; auch darf sie die Hand nicht vom Ofen entfernen, bis das Brotfertig ist; ferner muß sie zwei Gefäße haben, eines zum Bestreichen [des Teigs] und eines zum Kühlen der Hände.
11Sie fragten: Wie ist es, wenn sie übertreten und [mit warmem Wasser] geknetet hat? Mar Zuṭra erwiderte, es sei erlaubt, R. Aši erwiderte, es sei verboten.
12Mar Zuṭra sprach: Ich entnehme dies aus folgender Lehre: Man darf am Pesaḥfeste keine Gerstenkörner anfeuchten, hat man sie angefeuchtet, so sind sie, wenn sie aufplatzen, verboten, und wenn sie nicht aufplatzen, erlaubt. —
13Und R. Aši!? —Willst du etwa alles in ein Gewebe zusammenweben!? Wo dies gelehrt worden ist, ist es gelehrt worden, und wo dies nicht gelehrt worden ist, ist es nicht gelehrt worden.
14FOLGENDES UNTERLIEGT AM PESAḤFESTE DEM VERBOTE: BABYLONISCHER QUARKBREI, MEDISCHER MET, EDOMITISCHER ESSIG, ÄGYPTISCHES BIER, FÄRBERBRÜHE, TEIG DER KÖCHE UND SCHREIBERKLEISTER.
15R. ELIE͑ZER SAGT, AUCH DIE KOSMETICA DER FRAUEN.
16DIE REGEL IST: ALLES, WAS AUS EINER GETREIDEART [HERGESTELLT] WIRD, UNTERLIEGT DEM VERBOTE. DIESE UNTERLIEGEN DER VERWARNUNG, JEDOCH SIND SIE NICHT MIT DER AUSROTTUNG BELEGT.
17GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Dreierlei ist vom babylonischen Quarkbrei gesagt worden: er verstopft das Herz, er blendet die Augen, und er zehrt den Körper ab.
18Er verstopft das Herz, wegen der Molke; er blendet die Augen, wegen des Salzes; er zehrt den Körper ab, wegen des Schimmels des Brotes.
19Die Rabbanan lehrten : Drei Dinge mehren den Kot, beugen die Statur und rauben ein Fünfhundertstel vom Augenlichte des Menschen, und zwar: Kleienbrot, frischer Met und rohes Grünkraut.
20Die Rabbanan lehrten : Drei Dinge mindern den Kot, halten die Statur aufrecht und machen die Augen leuchten, und zwar: feines Brot, fettes Fleisch und alter Wein. Feines Brot,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.