Pessachim — Blatt 43a
1vorzeitig entwickeltsind, so bestreicht man sie, wenn sie arm sind, mit Kalk, wenn sie reich sind, mit feinem Mehl, und Fürstentöchter mit Myrrhenöl, wie es heißt :sechs Monate mit Myrrhenöl.
2Was ist Myrrhenöl? R. Honab. Jirmeja erwiderte: Stakte. R. Jirmejab. Abba erwiderte: öl aus Oliven, die noch kein Drittel [der Reife] erlangt haben.
3Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Omphakinonist ein Öl aus Oliven, die noch kein Drittel der Reife erlangt haben. – Weshalb schmiert man sich damit? – Weil es das Haar entfernt und die Haut geschmeidig macht.
4DIE REGEL IST: ALLES, WAS AUS EINER GETREIDEART [HERGESTELLT] WIRD. Es wird gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Wozu zählten die Weisen alle diese Dinge besonders auf, wo wir doch gelernt haben, alles, was aus einer Getreideart [hergestellt] wird, unterliege am Pesaḥfeste dem Verbote? Damit man in diesen und in ihren Namen kundig sei.
5So kam einst jemand aus dem Westen nach Babylonien und hatte Fleisch bei sich. Als er bat, ihm etwas zum Essen zu reichen, hörte er, wie jene sagten: Reicht ihm Kuttaḥ [Quarkbrei]. Als er aber [das Wort] Kuttaḥ hörte, nahm er Abstand.
6DIESE UNTERLIEGEN DER VERWARNUNG.
7Wer ist der Autor, welcher lehrt, daß absolutes Gesäuertes aus Getreide auch beigemischtund entwestessepariert mit einem Verbote belegt sei?
8R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Meír, denn es wird gelehrt: Gärender Teigist zu verbrennen, man gebe ihn seinem Hunde; wer ihn ißt, erhält die vierzig [Geißelhiebe].
9Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, gärender Teig sei zu verbrennen, demnach ist die Nutznießung verboten, und darauf heißt es, daß man ihn seinem Hunde gebe, wonach die Nutznießung erlaubt ist!?
10Vielmehr meint er es wie folgt: gärender Teig ist zu verbrennen, nämlich der des R. Meírnach R. Meír, und der des R. Jehuda nach R. Jehuda; man gebe ihn seinem Hunde, nämlich den des R. Meír nach R. Jehuda.
11Wer ihn ißt, erhält die vierzig [Geißelhiebe], dies nach R. Meír.
12Hieraus, daß nach R. Meír das separierte entweste Gesäuerte mit einem Verbote belegt ist, und um so mehr das beigemischte absolute Gesäuerte aus Getreide.
13R. Naḥman erwiderte: Es ist R. Elie͑zer, denn es wird gelehrt: Absolutes Gesäuertes aus Getreide ist mit der Ausrottung belegt, das beigemischte mit einem Verbote — so R. Elie͑zer; die Weisen sagen, absolutes Gesäuertes sei mit der Ausrottung belegt und beigemischtes mit nichts. Wenn R. Elie͑zer der Ansicht ist, beigemischtes absolutes Gesäuertes sei mit einem Verbote belegt, so gilt dasselbe von entwestem separiert. —
14Weshalb sagt R. Naḥman nicht wie R. Jehuda? —
15Er kann dir erwidern: vielleicht ist R. Meír dieser Ansicht nur bei entwestem Gesäuerten separiert, nicht aber bei beigemischtem absolutem Gesäuerten aus Getreide. –
16Weshalb sagt R. Jehuda nicht wie R. Naḥman? –
17Er kann dir erwidern: vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht nur bei beigemischtem absolutem Gesäuerten aus Getreide, nicht aber bei entwestem separiert.
18Übereinstimmend mit R. Jehuda wird gelehrt : Ihr dürft nicht Gesäuertes essen, dies schließt babylonischen Quark, modischen Met, edomitischen Essig und ägyptisches Bier ein. Man könnte glauben, diese seien auch mit der Ausrottung belegt, so heißt es:denn jeder, der Gesäuertes ißt, soll ausgerottet werden, nur das separierte absolute Gesäuerte aus Getreide ist mit der Ausrottung belegt, das beigemischte aber nur mit einem Verbote.
19Derjenige, welcher sagt, das beigemischte mit einem Verbote, ist ja R. Elie͑zer, und vom entwesten separiert lehrt er es nicht. Schließe hieraus, daß dies nach R. Elie͑zer vom entwesten nicht gilt. —
20R. Elie͑zer entnimmt also das Verbot des beigemischten aus dem Verse: ihr dürft nichts Gesäuertes essen,
21somit sollte dies auch mit der Ausrottung belegt sein, denn es heißt : denn jeder, der Gesäuertes ißt, soll ausgerottet werden!? –
22Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Gesäuertes, ich weiß dies nur von dem Falle, wenn es von selbst gesauert hat, woher dies von dem Falle, wenn durch etwas anderes? Es heißt: nichts Gesäuertes &c. soll ausgerottet werden. —
23Demnach könnte ja auch der wegen des Verbotes [angezogene Schriftvers] darauf hinweisen!? –
24R. Elie͑zer folgert dies vielmehr aus [dem Worte] nichts. —
25Auch bei der Ausrottung heißt es ja nichts!? — Da schließt es die Frauen ein. —
26Hinsichtlich der Frauen ist es ja aber aus einer Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs zu entnehmen!? R. Jehuda lehrte nämlich im Namen Rabhs, und ebenso wurde es in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Die Schrift sagt: wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde der Menschen begeht; die Schrift hat damit die Frau hinsichtlich aller Strafgesetze der Tora dem Manne gleichgestellt. —
27Es ist dennoch nötig;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.