Pessachim — Blatt 45a
1Vom Naziräer und vom Sündopfer lehren zwei Schriftverse dasselbe, [und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren,] so ist von diesen nichts zu entnehmen. –
2Vom Naziräer, wie wir eben gesagt haben, welches Bewenden hat es mit dem Sündopfer? — Es wird gelehrt :Alles, was mit dem Fleische in Berührung kommt, ist heilig &c.; man könnte glauben, auch wenn es nichts eingesogen hat, so heißt es: mit dem Fleische, nur wenn es vom Fleische eingesogen hat.
3Ist heilig, es gleicht diesem: ist [das Fleisch] untauglich, so wird dieses ebenfalls untauglich, ist es tauglich, so muß es nach Vorschrift des Strengeren gegessen werden. –
4Und die Rabbanan, vom Naziräer und vom Sündopfer lehren ja zwei Schriftverse dasselbe, wonach aus diesen nichts zu entnehmen ist!? –
5Sie können dir erwidern: beide sind nötig. –
6Und R. A͑qiba!? – Wieso sind sie beide nötig: allerdings könnte man, wenn es der Allbarmherzige nur beim Sündopfer geschrieben hätte, es nicht hinsichtlich des Naziräers folgern, weil nicht von Heiligem auf das Profane zu schließen ist, aber der Allbarmherzige sollte es nur beim Naziräer geschrieben haben, und man würde es hinsichtlich des Sündopfers gefolgert haben, da vom Naziräer hinsichtlich aller in der Tora verbotenen [Speisen] gefolgert wird!? –
7Und die Rabbanan!? – Sie können dir erwidern: beide sind nötig. Beim Sündopfer [lehrt dies], daß das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, und man schließe nicht vom Heiligen auf das Profane, und [der Vers] Aufgeweichtes lehrt, daß der Geschmack der Sache gleiche, und hiervon ist es auf alle in der Tora [verbotenen Speisen] zu folgern. –
8Und R. A͑qiba!? – Beide lehren, daß das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, somit lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist aus diesen nichts zu entnehmen.
9R. Aši sprach zu R. Kahana: Es wird gelehrt:Was aus dem Weinstocke bereitet wird, weder Kerne noch Schlauben, dies lehrt, daß die dem Naziräer verbotenen [Genußmittel] miteinander vereinigt werden. Wenn nun nach R. A͑qiba Verbotenes und Erlaubtes vereinigt werden, um wieviel mehr Verbotenes mit Verbotenem!?
10Dieser erwiderte: Verbotenes mit Erlaubtem nur zusammen, Verbotenes mit Verbotenem auch nacheinander.
11DEN TEIG IN DEN RITZEN EINER MULDE MUSS MAN, WENN SICH EIN OLIVEN-GROSSES QUANTUM AN EINER STELLE BEFINDET, FORTSCHAFFEN, WENN ABER NICHT, SO VERLIERT ER SICH DURCH SEINE GERINGFÜGIGKEIT.
12DASSELBE GILT AUCH HINSICHTLICH DER UNREINHEIT. NIMMT MAN DARAN ANSTOSS, SO BILDET ER EINE TRENNUNG, WÜNSCHT MAN, DASS ER ERHALTEN BLEIBE, SO GLEICHT ER DER MULDE. DER VERTROCKNETETEIG IST, WENN EIN IHM GLEICHER VORHANDEN IST, DER GESÄUERT HAT, VERBOTEN.
13GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtungdient, wenn aber an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, so braucht man ihn nicht fortzuschaffen.
14Demnach braucht man weniger als Olivengröße nicht fortzuschaffen, auch wenn an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient.
15Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: wenn aber nicht, so verliert er sich durch seine Geringfügigkeit. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, wenn aber an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, so muß man ihn fortschaffen. Demnach muß man ihn in Olivengröße fortschaffen, auch wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient.
16Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der ersten Fassung, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der zweiten Fassung. Übereinstimmend mit der ersten Fassung wird gelehrt: Der Teig in den Ritzen einer Mulde bildet, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient, keine Trennung, auch übertritt man dessentwegen nicht das Verbot; wenn aber an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, so bildet er eine Trennung, auch Übertritt man dessentwegen das Verbot. Dies nur, wenn in Olivengröße, wenn aber weniger als Olivengröße, so bildet er auch an einer Stelle, wo er nicht zur Dichtung dient, keine Trennung, auch übertritt man dessentwegen nicht das Verbot.
17Übereinstimmend mit der zweiten Fassung wird gelehrt: Der Teig in den Ritzen einer Mulde bildet, wenn an einer Stelle, wo er zur Dichtung dient,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.