Pessachim — Blatt 46b
1DIES SEI ÜBERHAUPT KEIN GESÄUERTES, WORAUF DAS VERBOT ‘NICHT ZU SEHEN UND NICHT ZU FINDEN’ ZU BEZIEHENIST; MAN SONDERE SIE VIELMEHR AB UND LASSE SIE BIS ZUM ABEND LIEGEN, UND WENN SIE SÄUERT, SO IST NICHTS DABEI.
2GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß sie über den Dankstreiten. R. Elie͑zer ist der Ansicht, der Dank habe einen Geldwert, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, der Dank habe keinen Geldwert. –
3Nein, alle sind der Ansicht, der Dank habe keinen Geldwert, und sie streiten über die Eventualität: R. Elie͑zer ist der Ansicht, wir sagen, wenn er um die Auflösung [seiner Bestimmung] nachsucht, ist es eventuell sein Eigentum, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität nicht.
4Es wurde gelehrt: Wer am Feste für den Alltagbäckt, erhält, wie R. Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe.
5R. Ḥisda sagt, er erhalte Geißelhiebe, denn wir sagen nicht, wenn er Besuch bekommt, kann er eventuell [das Gebäck am Feste] verwenden, und Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn man berücksichtige die Eventualität.
6Rabba sprach zu R. Ḥisda: Wieso darf man nach deiner Ansicht, daß man die Eventualität nicht berücksichtige, am Feste für den Šabbath backen!? Dieser erwiderte: Auf Grund des Speisen-E͑rubs. –
7Erlauben wir denn wegen des Speisen-E͑rubs ein Verbot der Tora!? Dieser erwiderte: Nach der Tora dürfen alle Bedürfnisse des Šabbaths am Feste verrichtet werden, nur haben es die Rabbanan verboten, mit Rücksicht darauf, man könnte sagen, man dürfe am Feste auch für den Alltag backen; da ihn nun die Rabbanan zum Speisen-E͑rub verpflichtet haben, so merkt man es.
8Er wandte gegen ihn ein: Man darfkein in Gefahr schwebendes Tier schlachten, es sei denn, daß man noch während des Tages von diesem ein olivengroßes Stück gebraten essen kann. Essen kann, auch wenn man es nicht zum Essen braucht. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, daß man die Eventualität berücksichtige, daß man es schlachten darf, da man, wenn man es will, davon essen kann, wieso aber darf man es schlachten nach deiner Ansicht, daß man die Eventualität nicht berücksichtige!?
9Dieser erwiderte: Wegen des Geldschadens. – Erlauben wir denn wegen des Geldschadens ein Verbot der Tora!?
10Dieser erwiderte: Freilich, wegen des Geldschadens, entschließt man sich, davon ein olivengroßes Stückzu essen, und ohne Schlachten ist kein olivengroßes Stück möglich.
11Er wandte ferner gegen ihn ein: Das Schaubrot
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.