Pessachim — Blatt 48a
1von je zweihundert, vom Zweihundertfachen, das in der Kufezurückbleibt. Hieraus, daß das Ungeweihte im Zweihundertfachen aufgeht.
2Von den Getränken Jisraéls, nur von solchen, die Jisraéliten erlaubt sind. Hieraus folgerten sie, daß man kein Gußopfer vom Unverzehnteten bringe.
3Man könnte glauben, man dürfe es auch vom Abgesonderten nicht bringen, so folgere man: wie das Unverzehntete, weil es an sich verboten ist, ebenso alles andere, was an sich verboten ist, ausgenommen das Abgesonderte, das nicht an sich, sondern wegen anderer Umstände verboten ist. Wenn du sagst, das Abgesonderte sei nach der Tora verboten, so ist es ja einerlei, ob die Sache an sich oder wegen anderer Umstände verboten ist!?
4Ferner bist du es ja selbst, der sagt, eine Teilung der Arbeitengebe es nur am Šabbath und nicht am Feste!? –
5Vielmehr, man lasse das Feueranzünden fort und zähle [die Benutzung] von Ašeraholz mit, und das Verbot ist hieraus zu entnehmen:nichts soll vom Gebannten an deiner Hand kleben bleiben.
6R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu Abajje: Er sollte doch Geißelhiebe erhalten auch wegen [des Verbotes]:du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen!? –
7Vielmehr, man lasse das Feueranzünden fort und zähle [das Verbrennen] von geheiligtem Holze mit, und das Verbot ist hieraus zu entnehmen:verbrennet ihre Ašera;ihr dürft nicht mit dem Herrn, euerem Gott, ebenso verfahren,
8Rami b.Ḥama sagte: R. Ḥisda und Rabba führen denselben Streit wie R. Elie͑zerund R. Jehošua͑; R. Elie͑zer ist nämlich der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man berücksichtige die Eventualität nicht.
9R. Papa entgegnete: Vielleicht ist [dem nicht so] ; R. Elie͑zer ist nur da der Ansicht, daß man die Eventualität berücksichtige, weil jedes Brot, wenn man es in den Ofen schiebt, für ihn selbst verwendbar ist, hierbei aber, wo es nicht für ihn selbst, sondern nur für Gäste verwendbar ist, ist er ebenfalls der Ansicht, daß man die Eventualität nicht berücksichtige.
10R. Šiša, Sohn des R. Idi, entgegnete: Vielleicht ist dem nicht so; R. Jehošua͑ ist nur da der Ansicht, daß man die Eventualität nicht berücksichtige, weil darunter sich ein [Brot] befindet, das weder für ihn selbst noch für Gäste verwendbar ist, hierbei aber, wo es immerhin für Gäste verwendbar ist, ist er ebenfalls der Ansicht, daß man die Eventualität berücksichtige.
11[Die Jünger] unterbreiteten dies R. Jirmeja und R. Zera; R. Jirmeja stimmte dem zu, R. Zera aber stimmte dem nicht zu. Da sprach R. Jirmeja zu R. Zera: Seit Jahren war es uns fraglich, worin denn der Streit zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ bestehe, und wo es uns nun im Namen eines bedeutenden Mannes erklärt wird, sollten wir dem nicht zustimmen!?
12Dieser erwiderte: Wie sollte ich dem zustimmen, wo wir doch gelernt haben: R. Jehošua͑ sprach zu ihm: Nach deiner Ansicht übertritt er ja [das Verbot] :du sollst keinerlei Arbeit verrichten, und er schwieg dazu. Wenn dem sowäre, so sollte er ihm erwidert haben, er berücksichtige die Eventualität!?
13Jener entgegnete: In einer Barajtha wird gelehrt: R. Elie͑zer erwiderte ihm: Nach deiner Ansicht Übertritt er ja das Verbot ‘nicht zu sehen und nicht zu finden’, und dieser schwieg dazu. Willst du etwa nach deiner Auffassung behaupten, dieser habe nichts erwidert, wo er ihm ja in unserer Mišna erwidert hat!? Wir haben nämlich gelernt: Die sei kein Gesäuertes, worauf das Verbot ‘nicht zu sehen und nicht zu finden’ zu beziehen ist. Vielmehr schwieg er in der Barajthaund erwiderte ihm in unserer Mišna, ebenso schwieg jener vielleicht in der Barajtha und erwiderte ihm in einer Mekhilta.
14Es wird gelehrt: Rabbi sagte, die Halakha sei wie R. Elie͑zer, und R. Jiçḥaq sagte, die Halakha sei wie Ben Bethera. –
15Welches Quantum darf der Teig haben? R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b.Beroqa, sagt, zwei Kab Weizen oder drei Kab Gerste; R. Nathan sagt im Namen R. Elie͑zers, entgegengesetzt. –
16Es wird ja aber gelehrt, R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b.Beroqa, sagt, drei Kab Weizen oder vier Kab Gerste!? – Das ist kein Einwand; dies gilt von minderwertigen, und jenes gilt von guten.
17R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß die Differenz zwischen minderwertigem und gutem Weizen größer ist als die Differenz zwischen minderwertiger und guter Gerste, denn bei jenem beträgt sie ein Drittel, bei dieser aber ein Viertel.
18Rabh sagte: Am Pesaḥfeste [knete man nicht mehr als] einen maglonischen Kab; das gleiche [Quantum ist auch pflichtig] zur Teighebe. – Wir haben ja aber gelernt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.