Pessachim — Blatt 52b
1man esse, solange sich welche in der Krone befinden, nicht aber, solange sich welche zwischen den unteren Zweigen befinden.
2Dort haben wir gelernt: Dreierlei Landesgebiete unterschiedet man hinsichtlich der Fortschaf fang [der Siebentjahrsfrucht]: Judäa, Transjarden und Galiläa, und jedes dieser Landesgebiete zerfällt in drei Gebiete. Warum aber sprechen Sie von drei Landesgebieten (hinsichtlich der Fortschaffung)? Daß man in jedem derselben [Siebentjahrsfrüchte] essen darf, bis da die letzte zuende ist.
3Woher dies? R. Hama b. U͑qaba erwiderte im Namen des R. Jose b.Ḥanina: Die Schrift sagt:auch deinem Vieh und dem Wilde, das in deinem Lande; solange das Wild auf dem Felde davon ißt, darfst du auch deinem Vieh im Hause geben, ist es für das Wild auf dem Felde zuende, so ist es auch für dein Vieh im Hause zuende,
4und es ist uns überliefert, daß weder ein Tier aus Judäa Nahrung in Galiläa suche, noch suche ein Tier aus Galiläa Nahrung in Judäa.
5Die Rabbanan lehrten: Wenn Früchte aus dem Jisraélland nach dem Auslande ausgeführt werden, so müssen sie fortgeschafft werden, wo sie auch sind; R. Šimo͑n b.Elea͑zar sagt, sie müssen nach ihrer Heimat zurückgebracht und da fortgeschafft werden, denn es heißt:in deinem Lande, – Dies hast du ja bereits verwandt!? –
6Man folgere aus Land und aus in deinem Lande. Oder auch, aus das in deinem Lande.
7R. Saphra ging fort aus dem Jisraélland nach dem Auslande und führte bei sich einen Krug Wein aus dem Siebentjahre. Da sprach er zu R. Hona, dem Sohne R. Iqas, und R. Kahana, die sich ihm angeschlossen hatten: Ist jemand unter euch, der von R. Abahu gehört hat, ob die Halakha wie R. Šimo͑n b.Elea͑zar sei oder nicht. R. Kahana erwiderte: So sagte R. Abahu: die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Hierauf entgegnete R. Hona, Sohn des R. Iqa: So sagte R. Abahu: die Halakha ist nicht wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar.
8Da sprach R. Saphra [zu jenem:] Halte dich an das, was R. Hona sagt, denn er erwägt und studiert die Lehre aus dem Munde seines Lehrers so genau, wie Reḥaba aus Pumbeditha. Reḥaba sagte nämlich: R. Jehuda sagte: Der Tempelberg hatte eine Doppelstoa, eine Stoa innerhalb einer Stoa. Joseph las über ihni:Mein Volk befragt sein Stück Holz, und sein Stab gibt ihm Bescheid; wer ihm erleichtert, dem stimmt er zu.
9R. Ilea͑ fällte eine Palme mit unreifen Datteln vom Siebentjahre. – Wieso tat er dies, der Allbarmherzige sagte ja:zum Essen, nicht aber zum Vernichten!? Wolltest du sagen, dies nur, wenn die Frucht schon fertig ist, nicht aber, wenn sie noch nicht fertig ist, so sagte ja R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, die Dattelkelche von Ungeweihtem seien verboten, weil sie ein Schutz für die Frucht sind;
10ein Schutz sind sie ja, wenn sie noch unreif sind, dennoch nennt er sie eine Frucht!? – R. Naḥman ist der Ansicht R. Joses, denn wir haben gelernt, R. Jose sagt, der Weintraubenansatz sei [als Ungeweihtes] verboten, weil er eine Frucht ist, die Rabbanan aber streiten gegen ihn.
11R. Šimi aus Nehardea͑ wandte ein: Streiten denn die Rabbanan gegen R. Jose über andere Bäume, wir haben ja gelernt: Von wann an darf man im Siebentjahre Fruchtbäume nicht mehr abhauen? Die Schule Šammajs sagt, keinen Baum, sobald er ausschlägt; die Schule Hillels sagt, den Johannisbrotbaum, sobald er kettenartig herunterhängt, Weinstöcke,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.