Pessachim — Blatt 53a

1sobald sie Beerenhaben, Oliven, sobald sie blühen, und jeden anderen Baum, sobald er ausschlägt. Hierzu sagte R. Asi: ‘Unreifes’, ‘Beere’ und ‘weiße Bohne’ sind dasselbe. – Die weiße Bohne, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr, in der Größe der weißen Bohne.

2Die Rabbanan sind es ja, die der Ansicht sind, Unreifes [heiße Frucht], Weintraubenansatz aber nicht, und sie lehren: jeden anderen Baum, sobald er ausschlägt!? – Vielmehr, R. Ilea͑ fällte Frühlingsdatteln.

3Die Rabbanan lehrten: Man darf [im Siebentjahre] solange Weintrauben essen, bis in Okheldie Reben zuende sind; sind andere noch später vorhanden, so darf man daraufhin später essen.

4Man darf solange Oliven essen, bis in Teqoa͑ die letzte zuende ist; R. Elie͑zer sagt, bis in Guš-Ḥalabdie letzte zuende ist, sodaß ein Armer, wenn er [sammeln] geht, weder am Wipfel noch am Stamme ein Viertelkab findet. Man darf Dörrfeigen solange essen, bis in Bethjoni die jungen Feigen zuende sind.

5R. Jehuda sagte: Die bethjonischen jungen Feigen werden nur hinsichtlich des Zehnten genannt: die bethjonischen Feigen und die ṭobinischen Datteln sind zehntpflichtig.

6«Man darf solange Datteln essen, bis die letzte in Çoa͑r zuende ist; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man esse, solange sich welche in der Krone befinden, nicht aber solange sich welche in den unteren Zweigen befinden.»

7Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf Weintrauben bis zum Pesaḥfeste, Datteln bis zum Purimfeste, Oliven bis zum Wochenfeste und Dörrfeigen bis zum Hanukafeste essen. Hierzu sagte R. Bebaj, R. Joḥanan habe gesagt, man wende die zwei letzten [Fristbestimmungen] um!? – Beide [Fristbestimmungen] sind identisch. Wenn du aber willst, sage ich: er lehrt ja ausdrücklich, wenn welche noch später vorhanden sind, dürfe man daraufhin auch später essen.

8Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b.Gamliél sagte: Gallapfelbäume sind ein Zeichenfür das Gebirge; Dattelpalmen sind ein Zeichen für die Niederung; Röhricht ist ein Zeichen für das Tal; Sykomoren sind ein Zeichen für die Ebene. Und obgleich es dafür keinen Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißt:und der König machte, daß das Silber in Jerušalem an Menge den Steinen gleichkam und die Zedern den Sykomoren auf der Ebene.

9«Galläpfel sind ein Zeichen für das Gebirge; Dattelpalmen sind ein Zeichen für die Niederung.» Dies ist von Bedeutung hinsichtlich der Erstlinge, denn wir haben gelernt, daß man die Erstlinge nur von den sieben Artendarbringe, auch nicht von den Datteln aus dem Gebirge noch von Früchten aus der Niederung.

10«Röhricht ist ein Zeichen für das Tal.» Dies ist von Bedeutung hinsichtlich des Tales mit festem Grunde. «Sykomoren sind ein Zeichen für die Ebene.» Dies ist von Bedeutung beim Kauf und Verkauf. Jetzt nun, wo du darauf gekommen bist, ist auch bei allen übrigen zu erklären, dies sei von Bedeutung beim Kauf und Verkauf.

11WO ES ÜBLICH IST, KLEINVIEH AN NICHTJUDEN ZU VERKAUFEN, DARF MAN VERKAUFEN, UND WO ES ÜBLICH IST, NICHT ZU VERKAUFEN, DARF MAN NICHT VERKAUFEN; NIRGENDS ABER DARF MAN IHNEN GROSSVIEH, KÄLBER UND FÜLLEN, OB HEILE ODER GEBROCHENE VERKAUFEN. R. JEHUDA ERLAUBT ES BEI GEBROCHENEN; BEN BETHERA ERLAUBT DIES BEI EINEM PFERDE.

12WO ES ÜBLICH IST, AN DEN PESAḤABENDEN GEBRATENES ZU ESSEN, ESSE MAN ES, UND WO ES ÜBLICH IST, ES NICHT ZU ESSEN, ESSE MAN NICHT.

13GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Man darf nicht sagen: dieses Fleisch sei für das Pesaḥfest bestimmt, weil es den Anschein hat, als weihe man das Vieh und esse Geheiligtes außerhalb [Jerušalems], R. Papa sagte: Nur Fleisch, vom Weizen aber gilt dies nicht, denn man meint damit: er soll für das Pesaḥfest verwahrtwerden. –

14Fleisch etwa nicht, dagegen wandte man ein: R. Jose erzählte: Theodos aus Rom führte in der Gemeinde Roms ein, an den Pesaḥabenden rumpfgebrateneBöckchen zu essen. Da ließ man ihm sagen: Wärest du nicht Theodos, so würden wir über dich den Bann verhängt haben, weil du Jisraél außerhalb [Jerušalems] Geheiligtes zu essen veranlassest. – Geheiligtes, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.