Pessachim — Blatt 54b

1auch das Gewand Adams des Urmenschen.

2Die Rabbanan lehrten: Sieben Dinge sind dem Menschen verborgen, und zwar: der Tag seines Todes, der Tag seines Trostes, der Verlauf des Gerichtes, (niemand weiß,) was im Herzen seines Nächsten, (niemand weiß,) wobei er verdienen werde, wann das Reich Davids wiederkehren werde, und wann das schuldbeladene Reich stürzen werde.

3Die Rabbanan lehrten: An drei Dinge dachte er, sie einzuführen, und wenn er daran nicht gedacht hätte, sollte er daran denken: daß der Leichnam verwese, daß der Tote aus dem Herzen vergessen werde, und daß das Getreide verfaule; manche sagen: auch daß eine Münze ausgegeben werde.

4WO ES ÜBLICH IST, AM NEUNTEN AB ARBEIT ZU VERRICHTEN, VERRICHTE MAN, UND WO ES ÜBLICH IST, KEINE ARBEIT ZU VERRICHTEN, VERRICHTE MAN NICHT. ÜBERALL ABER FEIERN DIE SCHRIFTGELEHRTEN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: STETS BETRACHTE SICH JEDER [DIESBEZÜGLICH] ALS SCHRIFTGELEHRTER.

5GEMARA. Šemuél sagte: Mit Ausnahme des Neunten Ab gibt es in Babylonien kein Gemeindefasten. – Demnach wäre Šemuél der Ansicht, in der Dämmerstundedes Neunten Ab sei esverboten, dagegen sagte Šemuél, in der Dämmerstunde des Neunten Ab sei es erlaubt!? Wolltest du erwidern, Šemuél sei der Ansicht, auch an jedem anderen Gemeindefasttage sei es bei Dämmerung erlaubt, so haben wir ja gelernt, man dürfe solange es noch Tag istessen und trinken, und dies schließt wohl die Dämmerzeit aus!? – Nein, dies schließt die völlige Dunkelheit aus.

6Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Der Unterschied zwischen dem Neunten Ab und dem Versöhnungstage besteht nur darin, daß es an dem einen bei einem Zweifel verboten und an dem anderen bei einem Zweifel erlaubt ist.

7Unter Zweifel ist doch wohl die Dämmerzeit zu verstehen. – Nein, wie R. Šiša, Sohn des R. Idi, erklärt hat: bei der Festsetzung des Neumonds, ebenso auch hierbei: bei der Festsetzung des Neumonds.

8Raba trug vor: Schwangere und Säugende müssen am [Neunten Ab] fasten und [das Fasten] beenden, wie sie am Versöhnungstage fasten und [das Fasten] beenden müssen; und auch bei Dämmerung ist es verboten. Dasselbe sagten sie auch im Namen R. Joḥanans. – Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, R. Joḥanan sagte ja, der Neunte Ab gelte nicht als Gemeindefasttag; doch wohl hinsichtlich der Dämmerzeit!? – Nein, hinsichtlich der Arbeit. –

9Hinsichtlich der Arbeit haben wir ja ausdrücklich gelernt, wo es üblich ist am Neunten Ab Arbeit zu verrichten, verrichte man, und wo es üblich ist, keine Arbeit zu verrichten, verrichte man nicht!? Und auch R. Šimo͑n b.Gamliél sagte ja nur, daß, wenn man dasitzt und nicht arbeitet, dies nicht als Großtuerei erscheine, nicht aber, daß es verboten sei!? –

10Vielmehr, es wird hinsichtlich des Schlußgebetes nicht als Gemeindefasten betrachtet. – Aber R. Joḥanan sagte ja: Daß doch der Mensch fortwährend den ganzen Tag bete!? –

11An einem solchen ist es Pflicht, sonst nur freigestellt. Wenn du willst, sage ich: er gilt nicht als Gemeindefasttag hinsichtlich der vierundzwanzig [Segenssprüche].

12R. Papa erklärte: Er gilt nicht als Gemeindefasten, indem er nicht den erstengleicht, sondern den letzten, an denen es verboten ist.

13Man wandte ein: Der Unterschied zwischen dem Neunten Ab und dem Versöhnungstage besteht nur darin, daß es an dem einen bei einem Zweifel verboten und an dem anderen bei einem Zweifel erlaubt ist. Unter Zweifel ist doch wohl die Dämmerzeit zu verstehen!? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Nein, bei der Festsetzung des Neumonds. – Demnach gleichen sie also einander in jeder anderen Hinsicht,

14somit ist dies eine Stütze für R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte, es sei am Neunten Ab verboten, einen Finger ins Wasser zu stecken, wie dies am Versöhnungstage verboten ist.

15Man wandte ein: Der Unterschied zwischen dem Neunten Ab und einem Gemeindefasten besteht nur darin, indem an diesem Arbeit zu verrichten verboten, und an jenem, wo dies üblich ist, Arbeit zu verrichten erlaubt ist. Demnach gleichen sie einander in jeder anderen Hinsicht, dagegen wird vom Gemeindefasten gelehrt, wenn sie auch gesagt haben, das Baden sei verboten, so beziehe sich dies nur auf den ganzen Körper, nicht aber auf das Waschen [von] Gesicht, Händen und Füßen!?

16R. Papa erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.