Pessachim — Blatt 55a

1Der Tanna lehrt nur die Erleichterungen.

2ÜBERALL ABER FEIERN DIE SCHRIFTGELEHRTEN &C. Demnach ist R. Šimo͑n b. Gamliél der Ansicht, man berücksichtige die Großtuerei nicht, und die Rabbanan sind der Ansicht, man berücksichtige die Großtuerei, und wir wissen ja von ihnen das Entgegengesetzte!? Wir haben nämlich gelernt: Der Bräutigam darf, falls er es will, in der ersten Nacht das Šema͑ lesen; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, nicht jeder, der sich den Rufbei-legen will, darf sich ihn beilegen!?

3R. Joḥanan erwiderte: Die Ansichten sind zu vertauschen. R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Du brauchst sie nicht zu vertauschen; die Rabbanan befinden sich in keinem Widerspruche mit sich selbst, denn nur hierbei erscheint es als Großtuerei, da alle Welt arbeitet, er aber nicht arbeitet, dort aber, wo alle Welt das Šema͑ liest und er es ebenfalls liest, erscheint es nicht als Großtuerei.

4R. Šimo͑n b. Gamliél befindet sich ebenfalls in keinem Widersprüche mit sich selbst, denn dort ist die Intensität erforderlich, und da wir Zeugen sind, daß er seinen Sinn nicht andächtig stimmen kann, erscheint es als Großtuerei, hierbei erscheint es aber nicht als Großtuerei, denn man sagt, er habe keine Beschäftigung. Geh und sieh, wie viele Müßiggänger es doch auf der Straße gibt.

5DIE WEISEN SAGTEN: IN JUDÄA VERRICHTETE MAN AM VORABEND DES PESAḤFESTES ARBEIT BIS MITTAG, IN GALILÄA VERRICHTETE MAN SIE ÜBERHAUPT NICHT. IN DER [VORANGEHENDEN] NACHT IST ES NACH DER SCHULE ŠAMMAJS VERBOTEN UND NACH DER SCHULE HILLELS BIS ZUM SONNENAUFGANG ERLAUBT.

6GEMARA. Anfangs lehrt er es als Brauch, nachher aber als Verbot?!

7R. Joḥanan erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines nach R. Meír und eines nach R. Jehuda. Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte: In Judäa verrichtete man am Vorabend des Pesaḥfestes Arbeit bis Mittag, in Galiläa verrichtete man sie überhaupt nicht. R. Meír sprach zu ihm: Was sollen hierbei Judäa und Galiläa!? Vielmehr, wo man Arbeit zu verrichten pflegt, verrichte man, und wo man keine Arbeit zu verrichten pflegt, verrichte man nicht. Wenn nun R. Meír es von einem Brauche abhängig macht, so ist es wohl nach R. Jehuda ein Verbot. –

8Ist R. Jehuda denn der Ansicht, die Verrichtung der Arbeit sei am vierzehnten erlaubt, es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Wenn jemand am dreizehnten jätet, und eine entwurzelte [Ähre] in der Hand hat, so pflanze er sie wieder in eine schlammigeStelle ein, nicht aber in eine trockene.

9Nur am dreizehnten und nicht am vierzehnten. Merke, wir wissen ja von R. Jehuda, daß er der Ansicht ist, was drei Tage nach dem Pfropfen nicht keimt, keime nicht mehr; wozu lehrt er es nun, wenn du sagst, die Verrichtung der Arbeit sei am vierzehnten erlaubt, vom dreizehnten, es genügt ja, wenn der vierzehnte, der fünfzehnte und ein Teil des sechszehntenzurückbleiben!? Raba erwiderte: Dies lehrten sie für Galiläa. –

10Die Nacht bleibt ja noch!? R. Šešeth erwiderte: Nach der Ansicht der Schule Šammajs. R. Aši erwiderte: Tatsächlich nach der Schule Hillels, aber man pflegt nicht nachts zu jäten.

11Rabina erwiderte: Tatsächlich für Judäa, denn für das Keimen gilt allerdings ein Teil des Tages als voller Tag, nicht aber zwei Teile als volle zwei Tage.

12R. MEÍR SAGT, JEDE ARBEIT, DIE MAN VOR DEM VIERZEHNTEN BEGONNEN HAT, DÜRFE MAN AM VIERZEHNTEN BEENDEN, JEDOCH DÜRFE MAN AM VIERZEHNTEN KEINE BEGINNEN, OBGLEICH MAN SIE AUCH BEENDEN KANN. DIE WEISEN SAGEN, DREI BERÜFSSTÄNDE DÜRFEN AM VORABEND DES PESAḤFESTES ARBEIT VERRICHTEN, UND ZWAR: SCHNEIDER, BARBIERE UND WÄSCHER; R. JOSE B. JEHUDA SAGT, AUCH SCHUSTER.

13GEMARA. Sie fragten: Wird dies nur [von Arbeiten] gelehrt, die zum Feste nötig sind, solche aber, die zum Feste nicht nötig sind, darf man auch nicht beenden, oder wird dies nur von solchen gelehrt, die zum Feste nicht nötig sind, solche aber, die zum Feste nötig sind, darf man auch beginnen, oder aber darf man sowohl solche, die zum Feste nötig sind, als auch solche, die zum Feste nicht nötig sind, nur beenden und nicht beginnen? –

14Komm und höre: Man darf aber am vierzehnten nichts beginnen, nicht einmal ein kleines Bändchen oder ein kleines Haarnetz. ‘Nicht einmal’ heißt wohl: nicht einmal diese, die zum Feste nötig sind, darf man beginnen, sondern nur beenden; demnach darf man [eine Arbeit], die zum Feste nicht nötig ist, nicht einmal beenden. –

15Nein, tatsächlich darf man [eine Arbeit] beenden, auch wenn sie zum Feste nicht nötig ist, und ‘nicht einmal’ heißt: nicht einmal diese, die sehr klein sind. Man könnte nämlich glauben, bei solchen sei schon das Beginnen ein Beenden, und man beginne auch, so lehrt er uns. –

16Komm und höre: R. Meír sagt, jede Arbeit, die zum Feste nötig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.