Pessachim — Blatt 60a
1oder wird hier von zwei Dienstverrichtungen gelehrt, und auch nach R. Meír, welcher sagt, man richte sich nach der ersten Fassung, gilt dies nur von einer Dienstverrichtung, bei zwei Dienstverrichtungen aber pflichtet er bei, daß es untauglich sei? –
2Worauf [bezieht sich diese Frage]: wollte man sagen, auf den Fall, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es ja sowohl bei einer Dienstverrichtung als auch bei zwei Dienstverrichtungen sowohl nach R. Meír als auch nach R. Jose durch die erste [Absicht] untauglich, denn nach R. Jose halte man sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen!? – Vielmehr, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen; wie ist es nun? –
3Komm und höre: Wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet und das [Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, es [zum Altar] gebracht oder gesprengt hat. In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrtwird, so braucht er ja nicht alles aufzuzählen, da es schon durch die erste [Dienstvorrichtung] unbrauchbar wird!?
4Wahrscheinlich meint er es wie folgt: wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet hat, oder wenn man es zwar auf seinen Namen geschlachtet, jedoch [das Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, [zum Altar] gebracht und gesprengt hat, oder wenn man es auf seinen Namen geschlachtet und [das Blut] aufgenommen und [zum Altar] gebracht, jedoch auf einen anderen Namen gesprengt hat; dies sind also zwei Dienstverrichtungen.
5Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist dies ja dasselbe, was der Anfangssatz; doch wohl bei einer Dienstverrichtung und zwar nach R. Jose, welcher sagt, man halte sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen. –
6Nein, tatsächlich bei zwei Dienstverrichtungen, nur gilt der Anfangssatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten nur an das Schlachten oder beim Sprengen nur an das Sprengen denkt,
7und der Schlußsatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten [auch] an das Sprengen denkt, wenn man beispielsweise sagt: ich schlachte das Pesaḥopfer auf seinen Namen, um das Blut auf einen anderen Namen zu sprengen. Er lehrt uns damit, daß die Absicht hinsichtlich einer Dienstverrichtung während einer anderen Dienstverrichtung wirksam sei. Dies ist nämlich [Gegenstand einer] Frage R. Papas. –
8Komm und höre: Oder auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es untauglich. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist es ja ungültig sogar in dem Falle, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, und um so mehr in dem Falle, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen.
9Doch wohl bei einer Dienstverrichtung, und wenn der Schlußsatz von einer Dienstverrichtung spricht, so spricht auch der Anfangssatz von einer Dienstverrichtung. –
10Nein, tatsächlich von zwei Dienstverrichtungen, wonach [der zweite Fall] eigentlich nicht nötig wäre; da er aber lehrt: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, lehrt er auch: auf einen anderen Namen und auf seinen Namen. –
11Komm und höre: Hat man es für solche geschlachtet, die davon nicht essen können, für Unbeteiligte, für Unbeschnittene oder für Unreine, so ist es untauglich. Dies gilt ja entschieden von einer Dienstverrichtung, und wenn der Schluß von einer Dienstverrichtung gilt, so gilt ja auch der Anfang von einer Dienstverrichtung. –
12Wieso denn, dieser so und jener anders: der Schluß gilt von einer Dienstverrichtung, der Anfang dagegen sowohl von einer Dienstverrichtung als auch von zwei Dienstverrichtungen. –
13Komm und höre: Wenn für solche, die davon essen können, und für solche, die davon nicht essen können, so ist es tauglich. In welchem Falle: wollte man sagen bei zwei Dienstverrichtungen, nur wenn man dies beim Sprengen beabsichtigt hat, weil die Absicht bezüglich der Essenden beim Sprengen nicht wirksam ist, während es untauglich ist,
14wenn bei einer Dienstverrichtung, beispielsweise beim Schlachten, wobei die Absicht hinsichtlich der Essenden wirksam ist, so ist uns ja überliefert, daß ein Teil der Essenden es nicht untauglich mache!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.