Pessachim — Blatt 61b
1Hat man es für Beschnittene geschlachtet, in der Absicht, daß Unbeschnittene durch das [Blut]sprengen Sühne erlangen, so ist es, wie R. Ḥisda sagt, untauglich, wie Rabba sagt, tauglich. R. Ḥisda sagt, es sei tauglich, da das Denken an Unbeschnittene beim Sprengen wirksam ist. Rabba sagt, es sei tauglich, da das Denken an Unbeschnittene beim Sprengen nicht wirksam ist.
2Rabba sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Man könnte glauben, [der Unbeschnittene] mache [das Pesaḥopfer] für die ganze mit ihm beteiligte Gesellschaft untauglich, und zwar wäre dies durch einen Schluß zu folgern: die Unbeschnittenheit macht es untauglich, und die Unreinheit macht es untauglich, wie nun bei der Unreinheit ein Teil nicht als Ganzesgilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil nicht als Ganzes.
3Oder wie folgt: die Unbeschnittenheit macht es untauglich und die [Überschreitung der] Fristmacht es untauglich, wie nun bei [der Überschreitung] der Frist ein Teil als Ganzes gilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil als Ganzes.
4Aber wir wollen sehen, wem es gleicht: man folgere bezüglich dessen, was nicht bei allen Opfern gilt, von dem, was nicht bei allen Opferngilt, nicht aber von [der Überschreitung] der Frist, was auch bei allen Opfern gilt.
5Oder aber wie folgt: man folgere bezüglich dessen, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, von dem, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, nicht aber von der Unreinheit, die aus der Allgemeinheit herauserlaubt worden ist.
6Daher heißt esdies. Wieso aus [dem Worte] dies: wollte man sagen, [dies besage,] es sei nur ganz für Unbeschnittene [geschlachtet] untauglich, nicht aber, wenn ein Teil, so geht dies ja hervor aus dem Verse:kein Unbeschnittener!?
7Wahrscheinlich meint er es wie folgt: Es heißt: kein Unbeschnittener, nur ganzfür Unbeschnittene [geschlachtet] ist es untauglich, nicht aber, wenn ein Teil. Man könnte nun glauben, dies gelte auch vom Sprengen, daß es nämlich untauglich sei, wenn [das Blut] ganz für Unbeschnittene gesprengt wird, so heißt es dies; ganz für Unbeschnittene geschlachtet ist es untauglich, beim Sprengen aber ist es nicht untauglich, auch wenn es ganz für Unbeschnittene erfolgt.
8Wenn du einwendest: weshalb die Erleichterung beim Sprengen, [so ist zu erwidern:] beim Sprengen ist auch die Absicht bezüglich der Essenden nicht wirksam. –
9Und R. Ḥisda!? – Im Gegenteil; es heißt: kein Unbeschnittener, nur ganz für Unbeschnitteneist es untauglich, nicht aber, wenn ein Teil, beim Sprengen aber ist es untauglich, auch wenn nur für einen Teil. Wolltest du sagen, dasselbe gelte auch vom Sprengen, es sei nur dann untauglich, wenn es ganz für Unbeschnittene erfolgt, so heißt es dies, nur beim Schlachten macht ein Teil es nicht untauglich, beim Sprengen aber macht auch ein Teil es untauglich.
10Wenn du einwendest: weshalb die Erschwerung beim Sprengen, [so ist zu erwidern:] erst beim Sprengen kann es Verwerfliches bleiben.
11R. Aši wandte ein: Woher, daß [die Worte] kein Unbeschnittener ganz für [Unbeschnittene] bedeuten, vielleicht heißt kein Unbeschnittener etwasUnbeschnittenes, daher schrieb der Allbarmherzige dies, daß es nämlich nur ganz für Unbeschnittene untauglich ist, einerlei ob beim Schlachten oder beim Sprengen!? Vielmehr erklärte R. Aši, streiten R. Ḥisda und Rabba
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.