Pessachim — Blatt 62a

1über folgenden Schriftvers:Es wird ihn wohlgefällig machen und ihm Sühne schaffen, ihm, nicht aber seinem Nächsten. Rabba ist der Ansicht: wenn der Nächste ihm gleicht, wie er sühnefähig ist, so auch der Nächste, wenn er sühnefähig ist, ausgenommen der Unbeschnittene, der nicht sühnefähig ist,

2und R. Ḥisda ist der Ansicht, auch der Unbeschnittene sei, da ihm die Pflicht obliegt, sühnefähig, weil er sich [durch Beschneidung] befähigt machen kann. –

3Berücksichtigt denn R. Ḥisda die Eventualität, es wurde ja gelehrt: Wer am Feste für den Wochentag bäckt, erhält, wie R. Ḥisda sagt, Geißelhiebe, und wie Rabba sagt, keine Geißelhiebe.

4Rabba sagt, er erhalte keine Geißelhiebe, denn wir sagen, da er, wenn Gäste eintreffen würden, [das Gebäck] gebrauchen könnte, so ist es auch jetzt für ihn brauchbar; er erhält daher keine Geißelhiebe. R. Ḥisda sagt, er erhalte wohl Geißelhiebe, da wir die Eventualität nicht berücksichtigen.

5Allerdings befindet sich Rabba nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, denn hierbei fehlt ihm noch eine Handlung, dort aber fehlt ihm keine Handlung, R. Ḥisda aber befindet sich ja mit sich selbst in Widerspruch!? Ich will dir sagen, erleichternd berücksichtigt R. Ḥisda die Eventualität nicht, erschwerend aber wohl.

6Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Er lehrt: die Unbeschnittenheit macht es untauglich, und die Unreinheit macht es untauglich, wie nun bei der Unreinheit ein Teil nicht als Ganzes gilt, ebenso gilt auch bei der Unbeschnittenheit ein Teil nicht als Ganzes. Von welcher Unreinheit wird hier gesprochen: wollte man sagen, von der Unreinheit der Person; ein Teil der Unreinheit gilt nicht als Ganzes, daß nämlich, wenn vier oder fünf Beteiligte unrein und vier oder fünf Beteiligte rein sind, die unreinen es nicht für die reinen untauglich machen,

7so macht ja in einem solchen Falle auch die Unbeschnittenheit es nicht untauglich, denn wir haben gelernt, daß es, wenn es für Beschnittene und Unbeschnittene [geschlachtet wird], tauglich sei; wieso ist es ihm von der Unreinheit entschieden und von der Unbeschnittenheit fraglich!?

8Also von der Unreinheit des Fleisches; ein Teil der Unreinheit gilt nicht als Ganzes, daß man nämlich, wenn eines der Glieder unrein wird, das unreine Glied verbrenne und die übrigen esse.

9Wie ist demnach, wenn du es auf die Unreinheit des Fleisches beziehst, der Schlußsatz zu erklären: man folgere bezüglich dessen, was nicht bei allen Opfern gilt, von dem, was nicht bei allen Opfern gilt, nicht aber von [der Überschreitung] der Frist, was auch bei allen Opfern gilt. Welche Unreinheit: wollte man sagen, die Unreinheit des Fleisches, wieso gilt dies nicht bei allen Opfern!?

10Doch wohl die Unreinheit der Person, und zwar gilt dies nicht bei allen anderen Opfern, indem der Unbeschnittene und der Unreine jedes andere Opfer schickendürfen, das Pesaḥopfer aber nicht. Der Anfangssatz spricht also von der Unreinheit des Fleisches und der Schlußsatz von der Unreinheit der Person!?

11Dieser erwiderte: Allerdings, er spricht nur von der Bezeichnung ‘Unreinheit’.

12Wenn du willst, sage ich: der Schlußsatz spricht ebenfalls von der Unreinheit des Fleisches, nur gilt dies bei allen Opfern insofern nicht, als man bei allen Opfern das Blut sprengt, einerlei ob das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, oder das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist,

13beim Pesaḥopfer aber sprenge man das Blut nur dann, wenn das Fett unrein geworden und das Fleisch erhalten ist, wenn aber das Fleisch unrein geworden und das Fett erhalten ist, sprenge man das Blut nicht. –

14Wie ist, wenn du es auf die Unreinheit des Fleisches beziehest, der Schlußsatz zu erklären: man folgere bezüglich dessen, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, von dem, was aus der Allgemeinheit heraus nicht erlaubt worden ist, nicht aber von der Unreinheit, die aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist. Welche,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.