Pessachim — Blatt 62b
1wenn die Unreinheit des Fleisches, wo ist diese denn erlaubt worden!? Doch wohl die Unreinheit der Person, und aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist sie beim Gemeindeopfer.
2Der Anfangssatz spricht also von der Unreinheit des Fleisches und der Schlußsatz von der Unreinheit der Person!? – Allerdings, er spricht nur von der Bezeichnung ‘Unreinheit’.
3Wenn du aber willst, sage ich: das ganze spricht von der Unreinheit des Fleisches, und die Erlaubnis findet sich bei der Unreinheit des Pesaḥopfers, denn wir haben gelernt, daß das in Unreinheit dargebrachte Pesaḥopfer in Unreinheit gegessen werde, da es von vornherein nur zum Essen dargebracht wird.
4R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte ein: Wenn das Pesaḥopfer über ein Jahr alt gewordenist und man es zu seiner Zeitauf seinen Namen geschlachtet hat, oder wenn man ein anderes [Opfer] als Pesaḥopfer zu seiner Zeit schlachtet, so ist es nach R. Elie͑zer untauglich und nach R. Jehošua͑ tauglich.
5Nur zu seiner Zeit, außerhalb der Zeit aber ist es tauglich. Weshalb denn, man sollte doch sagen, da es zu seiner Zeit untauglich ist, ist es auch außerhalb der Zeit untauglich!?
6R. Papa erwiderte: Anders ist es da, wo die Schrift sagt:ihr sollt sprechen: Es ist ein Pesaḥopfer für den Herrn; es bleibt bei seiner Eigenheit: nicht dieses als anderes [Opfer] und nicht ein anderes als dieses;
7zu seiner Zeit, wo es als anderes untauglich ist, ist auch ein anderes als dieses untauglich, außerhalb der Zeit, wo es als anderes tauglich ist, ist auch ein anderes als dieses tauglich.
8Einst kam R. Šimlaj vor R. Joḥanan und sprach zu ihm: Möge mich der Meister das Buch der Genealogienlehren. Dieser fragte: Woher bist du? Jener erwiderte: Aus Lud. – Und wo wohnst du? – In Nehardea͑. Darauf sprach er: Man lehre dies weder Leute aus Lud noch Leute aus Nehardea͑ und um so weniger dich, wo du aus Lud bist und in Nehardea͑ wohnst. Da drang er in ihn und bewog ihn dazu.
9Alsdann sprach er zu ihm: Möge er es mich in drei Monaten lehren. Da nahm er eine Erdscholle und warf sie nach ihm, indem er sprach: Berurja, die Frau R. Meírs und Tochter des R. Ḥanina b.Teradjon, die dreihundert von dreihundert Myriaden Lehren in einem Tage lernte, konnte es in drei Jahren nicht erlernen, und du sprichst von drei Monaten.
10Beim Fortgehen sprach er zu ihm: Meister, welchen Unterschied gibt es zwischen [dem Schlachten] auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, und [dem Schlachten] für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können?
11Da sprach dieser: Da du ein Gelehrtenjünger bist, so passe auf, und ich will es dir sagen; wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so haftet die Untauglichkeit am [Opfer] selbst, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so haftet die Untauglichkeit nicht am Opfer selbst.
12Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so kann das Verbot nicht gesondert werden, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so kann das Verbot gesondertwerden.
13Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so erstreckt sich dies auf alle vierDienstverrichtungen, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so erstreckt sich dies nicht auf alle vier Dienstverrichtungen. Wenn auf seinen Namen und nicht auf seinen Namen, so gilt dies bei einem Gemeindeopfer wie bei einem Privatopfer, wenn aber für solche, die davon essen, und für solche, die davon nicht essen können, so gilt dies nicht bei einem Gemeindeopfer wie bei einem Privatopfer.
14R. Aši sagte: [Die Begründung] vom Haften der Untauglichkeit am [Opfer] selbst und von der Sonderung des Verbotes sind identisch: das Verbot haftet dem [Opfer] selbst an, weil man das Verbot nicht sondern kann.
15Rami b. R. Juda sagte im Namen Rabhs: Seitdem das Buch der Genealogien versteckt wurde, erschlaffte die Kraft der Weisen, und ihr Augenlicht stumpfte ab.
16Mar Zuṭra sagte: Zwischen Açel und Açellud er ihm eine Last von vierhundert Kamelen mit Schriftauslegungen auf.
17Es wird gelehrt: Andere sagen: Hat man an die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen [gedacht], so ist es tauglich, wenn aber an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen, so ist es untauglich. – Wenn an die Beschnittenen vor den Unbeschnittenen ist es wohl deshalb tauglich, weil es ganz für Unbeschnittene erfolgenmuß, was hierbei nicht der Fall ist, und auch wenn an die Unbeschnittenen vor den Beschnittenen, erfolgt es ja nicht ganz für Unbeschnittene!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.