Pessachim — Blatt 67b

1soweitist der Flußbehaftete auch unverschuldet unrein. Dies nach R. Hona, denn R. Hona sagte, der Flußbehaftete sei bei der ersten Wahrnehmung auch unverschuldet unrein. –

2Womit ist [die Unreinheit] des Aussätzigen schwerer als die des Flußbehafteten? – Er muß mit zerzaustem Haare und zerrissenemGewande [gehen], auch ist ihm der Beischlaf verboten. – Im Gegenteil, die des Flußbehafteten ist ja schwerer, denn er verunreinigt auch Sitz und Lager und Tongefäße auch durch das Schütteln!? –

3Die Schrift sagt: Flußbehafteten und jeden (Flußbehafteten), dies schließt auch den Samenergußbehafteten ein, und [die Unreinheit] des Aussätzigen ist schwerer als die des Samenergußbehafteten. –

4Womit ist sie schwerer? – Wie wir bereits gesagt haben. – Im Gegenteil, die des Samenergußbehafteten ist ja schwerer, er ist schon bei einem Minimum unrein!? –

5Er ist der Ansicht R. Nathans, denn es wird gelehrt: R. Nathan sagte im Namen R. Jišma͑éls, [zur Unreinheit] des Flußbehafteten sei ein die Öffnung seines Gliedes schließendes Quantum erforderlich, die Weisen aber pflichten ihm nicht bei. Der Samenergußbehaftete gleicht diesbezüglich dem Flußbehafteten. –

6Wozu heißt es jeden Aussätzigen? – Da es jeden Flußbehafteten heißt, so heißt es auch jeden Aussätzigen. –

7Und R. Jehuda, die Auslegung R. Šimo͑ns ist ja treffend!? –

8Diesen Vers verwendet er für folgende Lehre: R. Elie͑zer sagte: Man könnte glauben, daß, wenn Flußbehaftete und Aussätzige bei der Herrichtung eines in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfers sich in den Tempelhof hineingedrängt haben, sie schuldig seien, so heißt es: sie sollen jeden Aussätzigen, jeden Flußbehafteten und jeden Leichenunreinen aus dem Lager hinausschaffen; wenn Leichenunreine hinausgeschafft werden müssen, sind auch Flußbehaftete und Aussätzige hinauszuschaffen, wenn Leichenunreine nicht hinausgeschafft werdenmüssen, sind auch Flußbehaftete und Aussätzige nicht hinauszuschaffen.

9Der Meister sagte: Flußbehafteten und jeden (Flußbehafteten), dies schließt auch den Samenergußbehafteten ein. Dies wäre also eine Stütze für R. Joḥanan, denn R. Joḥanan sagte, die Höhlenseien nicht geheiligt worden, und der Samenergußbehaftete sei aus zwei Lagernhinauszuschaffen.

10Man wandte ein: Der Samenergußbehaftete gleicht dem Kriechtierunreinen. Doch wohl hinsichtlich des Lagers!? – Nein, hinsichtlich der Unreinheit. –

11Hinsichtlich der Unreinheit heißt es ja sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen ausdrücklich, daß sie bis zum Abend dauert; doch wohl hinsichtlich des Lagers!? –

12Nein, tatsächlich hinsichtlich der Unreinheit, und er lehrt uns folgendes: Der Samenergußbehaftete gleicht dem Kriechtierunreinen, wie der Kriechtierunreine auch unverschuldet unrein ist, ebenso ist der Samenergußbehaftete auch unverschuldet unrein.

13Man wandte ein:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.