Pessachim — Blatt 69a

1Und R. Elie͑zer!? – Die des Feierns wegen verbotene Arbeit zur Ausübung eines Gebotes ist bedeutender.

2Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach: Wenn die zur Ausübung eines Gebotes erforderlichen Arbeiten nach dem Schlachten den Šabbath verdrängen, wo das Gebot bereits ausgeübt wurde, wieso sollten solche Arbeiten vor dem Schlachten den Šabbath nicht verdrängen!?

3R. A͑qiba erwiderte ihm: Wieso denn, wenn die zur Ausübung des Gebotes erforderlichen Arbeiten nach dem Schlachten den Šabbath verdrängen, wo das Schlachten ihn schon verdrängt hat, sollten ihn solche Arbeiten auch vor dem Schlachten verdrängen, wo ihn das Schlachten nicht verdrängt hat!? Ein anderer Einwand: Das Opfer könnte untauglich befunden werden, sodann würde man rückwirkend den Šabbath entweiht haben. –

4Demnach dürfte man es auch nicht schlachten, denn das Opfer könnte untauglich befunden werden, und man würde rückwirkend den Šabbath entweiht haben!? – Vielmehr, dies sagte er ihm zuerst, als jener es widerlegte, sagte er ihm den Einwand: wenn &c. verdrängen &c.

5R. A͑QIBA ERWIDERTE UND SPRACH: DAS BESPRENGEN BEWEIST ES &C. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu ihm: A͑qiba, du widerlegst mich mit dem Schlachten, und durch Schlachten soll es auch getötet werden! Dieser erwiderte: Meister, strafe mich nicht Lügen bei einem Rechtsstreite; von dir selbst ist es mir überliefert, das Besprengen sei eine des. Feierns wegen verbotene Arbeit und verdränge den Šabbath nicht. –

6Weshalb trat er davon zurück, wo er selbst ihn dies lehrte!? U͑la erwiderte: R. Elie͑zer lehrte ihn dies vom Besprengen [eines Unreinen], um Hebe essen zu dürfen, und [die Absonderung] der Hebe selbst verdrängt nicht den Šabbath,

7und auch R. A͑qiba dachte bei seinem Einwände an das Besprengen, um Hebe essen zu dürfen, das ein Gebot ist und nur des Feierns wegen verboten ist, während jener glaubte, er spreche vom Besprengen, um das Pesaḥopfer essen zu dürfen.

8Rabba wandte ein: R. A͑qiba entgegnete und sprach: Das Besprengen eines Leichenunreinen, dessen siebenter Tag auf einen Šabbath fällt, der Vorabend des Pesaḥfestes ist, beweist es: dies ist ja ein Gebot, auch nur des Feierns wegen verboten, dennoch verdrängt es den Šabbath nicht.

9Demnach lehrte er es ihn entschieden vom Besprengen, um das Pesaḥopfer essen zu dürfen, und wenn [R. Elie͑zer] selbst es ihn lehrte, wieso widerlegte R. Elie͑zer es ihm!? – R. Elie͑zer hatte seine Lehre vergessen, und R. A͑qiba wollte sie ihm in Erinnerung bringen. – Sollte er es ihm offen sagen!? – Er dachte, dies sei nicht schicklich. –

10Weshalb verdrängt das Besprengen nicht den Šabbath: man hat ja [das Blut] nur zu bewegen, so sollte es doch den Šabbath wegen des Pesaḥopfers verdrängen!? Rabba erwiderte: Als Maßregel, man könnte es vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen. –

11Soll man es doch nach R. Elie͑zer, welcher sagt, die zur Ausübung eines Gebotes nötigen Arbeiten verdrängen den Šabbath, tragen!? – Ich will dir sagen, dies nur, wo die Person selbst tauglich ist und ihr die Pflicht obliegt, während hierbei die Person nicht tauglich istund die Pflicht ihr nicht obliegt.

12Rabba sagte: Nach der Ansicht R. Elie͑zers darf man am Šabbath für ein gesundes Kind zu seiner Kräftigung Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, da es für dieses brauchbar ist, für ein krankes Kinddarf man zu seiner Kräftigung kein Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, da es für dieses nicht brauchbar ist.

13Raba sprach: Wozu braucht man, wenn es gesund ist, warmes Wasser zu seiner Kräftigung? Vielmehr, sagte Raba, gelten bei der Beschneidung alle als krank, somit darf man am Šabbath weder für ein gesundes Kind noch für ein krankes zu seiner Kräftigung Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, weil es für dieses nicht brauchbar ist.

14Abajje wandte gegen ihn ein: Ein Unbeschnittener, der sich nicht beschneidenläßt, wird mit der Ausrottung bestraft – so R. Elie͑zer. Hierbei ist ja die Person untauglich, dennoch lehrt er, er werde mit der Ausrottung bestraft; demnach liegt ihm ja die Pflicht ob!?

15Rabba erwiderte: R. Elie͑zer ist der Ansicht, man dürfe nicht für einen Kriechtierunreinen[das Opfer am Šabbath] schlachten und [das Blut] sprengen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.