Pessachim — Blatt 69b
1Was bei einem einzelnen [zum zweiten Pesaḥfeste] zurückgesetzt wird, wird bei einer Gemeinde in Unreinheit hergerichtet; was bei einer Gemeinde statt hat, hat auch bei einem einzelnen statt, was aber bei einer Gemeinde nicht statt hat, hat auch bei einem einzelnen nicht statt.
2Ist eine ganze Gemeinde unbeschnitten, so heißt man sie, sich beschneiden und das Pesaḥopfer herrichten, deshalb heißt man auch einen einzelnen, sich beschneiden und das Pesaḥopfer herrichten; unterläßt er dies, so wird er mit der Ausrottung bestraft.
3Ist aber eine ganze Gemeinde unrein, so ist sie nicht zu besprengen, vielmehr richte sie [das Opfer] in Unreinheit her, daher ist auch ein einzelner frei.
4R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu Raba: das zweite Pesaḥfest hat ja bei einer Gemeinde nicht statt, wohl aber bei einem einzelnen!? Dieser erwiderte: Anders ist es bei diesem, da die Gemeinde es schon am ersten hergerichtet hat.
5Man wandte ein: Man könnte glauben, nur derjenige, der rein war und nicht auf einer weiten Reise sich befand, werde mit der Ausrottung bestraft, woher dies von einem Unbeschnittenen, einem Kriechtierunreinen und jedem anderen Unreinen? Es heißt: der Mann.
6Wenn er dies nun auf einen Kriechtierunreinen bezieht, so ist er ja der Ansicht, man dürfe für einen Kriechtierunreinen nicht schlachten und sprengen, denn wenn man für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen dürfte, so brauchte man es ja nicht auf ihn zu beziehen, da er als rein geltensollte; somit ist hieraus zu entnehmen, daß ihm die Pflicht obliegt, auch wenn er ungeeignet ist, und daß es bei einem einzelnen statt hat, auch wenn es bei einer Gemeinde nicht statt hat!?
7Vielmehr, erklärte Raba, ist R. Elie͑zer der Ansicht, man dürfe für einen Kriechtierunreinen schlachten und sprengen, und ebenso für einen Leichenunreinen am siebenten Tage. Das Sprengen dient ja aber nur dazu, um davon essen zu dürfen, und das Essen vom Pesaḥopfer ist kein Hindernis.
8R. Ada b. Abba sprach zu Raba: Demnach schlachtet man ja das Pesaḥopfer für jemand, der davon nicht essen kann!? Dieser erwiderte: Jemand, der davon nicht essen kann, heißt nur ein Kranker oder ein Greis, der dafür ungeeignet ist, während dieser geeignet und nur unzulässig ist.
9R. ÁQIBA SAGTE EINE REGEL &C. R. Jehuda sagte mi Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. A͑qiba. Desgleichen haben wir auch hinsichtlich der Beschneidung gelernt: R. A͑qiba sagte eine Regel: Jede Arbeit, die man am Vorabend des Šabbaths verrichten kann, verdrängt den Šabbath nicht, die Beschneidung aber, die man am Vorabend des Šabbaths nicht verrichten kann, verdrängt den Šabbath. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. A͑qiba.
10Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Pesaḥopfer gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur bei diesem verdrängen die Zubereitungen zu einem Gebote nicht den Šabbath, weil darüber keine dreizehn Bündnisse geschlossen wurden, die der Beschneidung aber, worüber dreizehn Bündnissegeschlossen wurden, verdrängen ihn wohl.
11Und würde er es nur von der Beschneidung gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur bei dieser verdrängen die Zubereitungen zu einem Gebote nicht den Šabbath, weil [deren Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist, die des Pesaḥopfers aber, [deren Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist, verdrängen ihn wohl. Daher ist beides nötig.
12DAMIT IST EIN FESTOPFER NUR DANN DARZUBRINGEN, WENN ES AM WOCHENTAGE, IN REINHEIT UND IN KNAPPHEITDARGEBRACHT WIRD; WENN ABER AM ŠABBATH, IN REICHLICHKEIT UND IN UNREINHEIT, SO IST DAMIT KEIN FESTOPFER DARZUBRINGEN.
13DAS FESTOPFER KANN EIN SCHAF ODER EIN RIND SEIN, EIN LAMM ODER EINE ZIEGE, EIN MÄNNCHEN ODER EIN WEIBCHEN, UND ES DARF WÄHREND ZWEIER TAGE UND EINER NACHT GEGESSEN WERDEN.
14GEMARA. Was lehrte er [vorher], daß er [darauf bezugnehmend] vom Festopfer lehrt? – Er lehrt [vorher], das Hintragen und die Herbeischaffung [des Pesaḥopfers] verdrängen den Šabbath nicht, und [darauf bezugnehmend] lehrt er, daß auch [die Herrichtung] des Festopfers den Šabbath nicht verdränge. Er meint es also wie folgt: damit ist ein Festopfer nur dann darzubringen, wenn es am Wochentage in Reinheit und in Knappheit dargebracht wird. (Ebenso lehrt er im Schlußsatze, wann es nicht darzubringen ist.)
15R. Aši sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß das Festopfer des vierzehnten
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.