Pessachim — Blatt 71a
1zur Zeit der Festfreude erfolgen, was hierbei nicht der Fall ist. Der des Festopfers nicht, weil dieses ein Pflichtopfer ist, und ein Pflichtopfer kann nur von Profanem dargebracht werden.
2Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Du sollst nur fröhlich sein; diesschließt die Nacht des letzten Festtages hinsichtlich der Festfreude ein. Du sagst, es schließe die Nacht des letzten Festtages ein, vielleicht ist dem nicht so, sondern die Nacht des ersten Festtages!? Es heißt nur, teilend.
3Doch wohl aus dem Grunde, weil man dann nichts zur Festfreudehat. –
4Nein, aus dem Grunde, der daselbst gelehrt wird: Was veranlaßt dich, die Nacht des letzten Festtages einzuschließen und die Nacht des ersten Festtages auszuschließen? Ich schließe die Nacht des letzten Festtages ein, der die Festfreude vorangeht, und ich schließe die Nacht des ersten Festtages aus, der die Festfreude nicht vorangeht.
5R. Joseph wandte ein: Mit dem Festopfer des vierzehnten genügt man seiner Pflicht der Festfreude, nicht aber der Pflicht des Festopfers. Wieso denn, das Schlachten muß ja zur Zeit der Festfreude geschehen, was hierbei nicht der Fall ist!? R. Idi b. Abin erwiderte: Wenn man es zurückstellt und [am nächsten Tage] schlachtet.
6R. Aši sprach: Dies leuchtet auch ein: diese Barajtha lehrt ja Ben Tema, und wenn du nicht so erklären wolltest, müßte es ja nach Ben Tema durch das Übernachten untauglichwerden. Schließe hieraus.
7Raba wandte ein: Für das Loblied und die Festfreude acht Tage. Wenn du nun sagst, das Schlachten müsse zur Zeit der Festfreude erfolgen, kann es ja oft vorkommen, daß es nur sieben Tage sind, wenn nämlich der erste Tag auf einen Šabbath fällt!? R. Hona, Sohn des R. Jehuda, erwiderte: Die Festfreude erfolgt durch die am Feste [dargebrachten] Ziegenböcke.
8Raba sprach: Dagegen sind zwei Einwände zu erheben: erstens können die Ziegenböcke des Festes nur roh und nicht gebratengegessen werden, und es gibt keine Festfreude an rohem Fleische, woran sollten ferner die Jisraéliten ihre Freude haben, wenn die Priester davonessen!? Vielmehr, erklärte R. Papa, erfolge die Festfreude durch ein reines Gewand und alten Wein.
9Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Elea͑zars: Wer am Vorabend des Festtages Heilsopfer schlachtet, genügt damit seiner Pflicht der Festfreude, nicht aber seiner Pflicht des Festopfers. Der Festfreude, weil das Schlachten nicht zur Zeit der Festfreude zu erfolgen braucht; nicht aber des Festopfers, weil dieses ein Pflichtopfer ist, und ein Pflichtopfer kann nur von Profanem dargebracht werden.
10Man wandte ein: Du sollst nur fröhlich sein; dies schließt die Nacht des letzten Festtages hinsichtlich der Festfreude ein. Du sagst, es schließe die Nacht des letzten Festtages ein, vielleicht ist dem nicht so, sondern die Nacht des ersten Festtages!? Es heißt nur, teilend.
11Doch wohl aus dem Grunde, weil man dann nichts zur Festfreudehat!? – Nein, [aus dem Grunde,] der daselbst gelehrt wird: Was veranlaßt dich, die Nacht des letzten Festtages einzuschließen und die Nacht des ersten Festtages auszuschließen? Ich schließe die Nacht des letzten Festtages ein, der die Festfreude vorangeht, und ich schließe die Nacht des ersten Festtages aus, der die Festfreude nicht vorangeht.
12R. Kahana sagte: Woher, daß die Opferteile des Festopfers des fünfzehnten durch das Übernachten untauglich werden? Es heißt: das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum Morgen übernachten, und darauf folgt: das Erste, nämlich bis zum ersten Morgen.
13R. Joseph wandte ein: Nur aus dem Grunde, weil es das Erste heißt, hieße es aber nicht das Erste, so würde ich geglaubt haben, unter ‘Morgen’ sei der zweite Morgen zu verstehen; aber gibt es denn einen Fall, in dem das Fleisch schon abends und die Opferteile erst morgens untauglich werden!?
14Abajje erwiderte ihm: Etwa nicht, vom Pesaḥopfer wird ja nach R. Elea͑zar b. A͑zarja das Fleisch bereits mitternachts untauglich, die Opferteile aber erst morgens.
15Raba entgegnete ihm: R. Joseph wandte folgendes ein: Gibt es denn einen solchen Fall, in dem nach dem Tanna für das Fleisch die Frist am ersten Morgen nicht abläuft, und nach R. Kahana für die Opferteile die Frist am ersten Morgen abläuft!? –
16Welches Bewenden hat es damit? – Es wird gelehrt: Vom Fleische, das du am ersten Tage am Abend opferst, darf nichts bis zum Morgen übernachten;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.