Pessachim — Blatt 71b

1dies lehrt, daß das Festopfer des vierzehnten während zweier Tage und einer Nacht gegessen werden dürfe. Vielleicht ist dem nicht so, sondern während eines Tages und einer Nacht? Wenn es heißt am ersten Tage bis zum Morgen, so ist ja der zweite Morgen gemeint.

2Vielleicht ist dem nicht so, sondern der erste Morgen, und [die Lehre], das Festopfer werde während zweier Tage und einer Nacht gegessen, ist auf anderes außer diesem zu beziehen!? Es heißt hierbei: wenn ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer, (und da entweder ‘Gelübde’ ohne ‘freiwilliges Opfer’ oder ‘freiwilliges Opfer’ ohne ‘Gelübde’ genügen würde,) so lehrt dies, daß das Festopfer des vierzehnten während zweier Tage und einer Nacht gegessen werden dürfe.

3Der Meister sagte: Vielleicht ist dem nicht so, sondern der erste Morgen. Du sagtest ja, wenn es heißt: am ersten Tage bis zum Morgen, so sei der zweite Morgengemeint!? – Er meint es wie folgt: Vielleicht ist dem nicht so, sondern die Schrift spricht von zwei Festopfern, vom Festopfer des vierzehnten und vom Festopfer des fünfzehnten, und zwar vom Morgen des einen und vom Morgen des anderen,

4und darauf erwiderte er: es ist uns ja bekannt, daß das Festopfer während zweier Tage und einer Nacht gegessen werde, wie es heißt: wenn ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer, welches denn: wenn das Festopfer des vierzehnten, so heißt es ja von diesem, ein Tag und eine Nacht, und wenn das Festopfer des fünfzehnten, so heißt es ja von diesem ebenfalls, ein Tag und eine Nacht!?

5Vielmehr spricht dieservom Festopfer des fünfzehnten und jener ganze Schriftversvom Festopfer des vierzehnten; er lehrt also, daß das Festopfer des vierzehnten während zweier Tage und einer Nacht gegessen werden dürfe.

6Nur hierbei, wo es heißt: am ersten Tage bis zum Morgen, ist der zweite Morgen gemeint, überall aber, wo es ‘Morgen’ schlechthin heißt, ist der erste Morgen gemeint, [ebenso hier,] selbst wenn es nicht das Erste hieße.

7WER AM ŠABBATH DAS PESAḤOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN SCHLACHTET, IST DIESERHALB EIN SÜNDOPFER SCHULDIG;

8WER ANDERE OPFER AUF DEN NAMEN EINES PESAḤOPFERS SCHLACHTET, IST, WENN SIE ALS SOLCHES UNGEEIGNET SIND, SCHULDIG, UND WENN SIE GEEIGNET SIND, NACH R. ELIE͑ZER EIN SÜNDOPFER SCHULDIG UND NACH R. JEHOŠUA͑ FREI.

9R. ELIE͑ZER SPRACH ZU IHM: WENN MAN WEGEN DES AUF SEINEN NAMEN ERLAUBTEN PESAḤOPFERS SCHULDIG IST, FALLS MAN SEINEN NAMEN GEÄNDERT HAT, UM WIEVIEL MEHR IST MAN WEGEN ANDERER AUCH AUF IHREN NAMEN VERBOTENER OPFER SCHULDIG, FALLS MAN IHREN NAMEN GEÄNDERT HAT. R. JEHOŠUA͑ ERWIDERTE IHM: NEIN, WENN DU DIES SAGST VOM PESAḤOPFER, DAS MAN AUF VERBOTENESABGEÄNDERT HAT, WILLST DU DIES AUCH VON ANDEREN OPFERN SAGEN, DIE MAN AUF ERLAUBTESABGEÄNDERT HAT!?

10R. ELIE͑ZER ENTGEGNETE IHM: DIE GEMEINDEOPFER BEWEISEN ES: SIE SIND AUF IHREN NAMEN ERLAUBT, WER ABER [ANDERE OPFER] AUF IHREN NAMEN SCHLACHTET, IST SCHULDIG. R. JEHOŠUA͑ ERWIDERTE IHM: NEIN, WENN DU DIES SAGST VON DEN GEMEINDEOPFERN, DIE BESCHRÄNKTSIND, WILLST DU DIES AUCH VOM PESAḤOPFER SAGEN, DAS NICHT BESCHRÄNKTIST!?

11R. MEÍR SAGTE: AUCH WER [ANDERE OPFER] AUF DEN NAMEN VON GEMEINDEOPFERN SCHLACHTET, IST FREI.

12HAT MAN ESFÜR SOLCHE, DIE DAVON NICHT ESSEN KÖNNEN, FÜR UNBETEILIGTE, FÜR UNBESCHNITTENE ODER FÜR UNREINEGESCHLACHTET, SO IST MAN SCHULDIG; WENN FÜR SOLCHE, DIE DAVON ESSEN, UND SOLCHE, DIE DAVON NICHT ESSEN KÖNNEN, FÜR BETEILIGTE UND UNBETEILIGTE, FÜR BESCHNITTENE UND UNBESCHNITTENE, FÜR UNREINE UND REINE, SO IST MAN FREI.

13WENN MAN ES GESCHLACHTET HAT UND ES GEBRECHENBEHAFTET BEFUNDEN WIRD, SO IST MANSGHULDIG; WENN MAN ES GESCHLACHTET HAT UND ES ALS INNERLICH TOTVERLETZTES BEFUNDEN WIRD, SO IST MAN FREI.

14WENN MAN ES GESCHLACHTET HAT UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS DER EIGENTÜMER SICH DAVON ZURÜCKGEZOGEN HAT, GESTORBEN IST ODER UNREIN GEWORDEN IST, SO IST MAN FREI, DA MAN ES MIT BERECHTIGUNG GESCHLACHTET HAT.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.