Pessachim — Blatt 78b

1du sagtest ja, bei einem Gemeindeopfer pflichte auch R. Jehošua͑ bei!? —

2Vielmehr: die Ansicht R. Elie͑zers leuchtet mir ein, wenn bereits geschehen, und die Ansicht R. Jehošua͑s, wenn von vornherein. — Wenn bereits geschehen, pflichtet ja auch R. Jehošua͑ bei, denn er lehrt, R. Jehošua͑ pflichte bei, daß, wenn das Blut bereits gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei!? —

3Das eine, wenn es unrein geworden ist, das andere, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist. Was gelehrt wird, R. Jehošua͑ pflichte bei, daß, wenn das Blut bereits gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei, bezieht sich auf den Fall, wenn es unrein geworden ist, nicht aber, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist; und was R. Jose sagt, ihm leuchte die Ansicht R. Elie͑zers ein, wenn bereits geschehen, bezieht sich [auch] auf den Fall, wenn es abhanden gekommen oder verbrannt worden ist.

4WENN FLEISCHunrein geworden und das FETT ERHALTEN IST, SO SPRENGE MAN DAS BLUT NICHT; WENN ABER DAS FETT UNREIN GEWORDEN UND DAS FLEISCH ERHALTEN IST, SO SPRENGE MAN DAS BLUT WOHL. BEI ANDEREN GEḤEILIGTEN [OPFERN] IST ES NICHT SO, VIELMEHR SPRENGE MAN DAS BLUT, AUCH WENN DAS FLEISCH UNREIN GEWORDEN UND DAS FETT ERHALTEN IST.

5GEMARA. R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Hat man [das Blut] bereits gesprengt, so ist es wohlgefällig. — Es muß ja aber gegessen werden!? — Das Essen ist nicht unerläßlich. —

6Es heißt ja aber:jeder gemäß seinem Essen!?—Nur als Gebot. —

7Ist es denn nicht unerläßlich, es wird ja gelehrt:Nach der Zahl, dies lehrt, daß das Pesaḥopfer nur für die Beteiligten geschlachtet werden darf. Man könnte glauben, wenn man es für die Unbeteiligten geschlachtet hat, habe man nur das Gebot übertreten, [das Opfer] aber sei tauglich, so heißt es:jeder gemäß seinem Essen sollt ihr zählen, die Schrift hat dies wiederholt, daß es nämlich unerläßlich ist,

8und die Essenden gleichen den Beteiligten!? — Vielmehr,

9Rabh ist der Ansicht R. Nathans, welcher sagt, das Essen des Pesaḥopfers sei nicht unerläßlich. —

10Welcher [Lehre] R. Nathans, wollte man sagen der folgenden: R. Nathan sagte: Woher, daß ganz Jisraél seiner Pflicht mit einem Pesaḥopfer genügen könne? Es heißt:die ganze Gemeinde Jisraél soll es zwischen den Abenden schlachten; schlachtet es denn die ganze Gemeinde, einer tut es ja!? Dies lehrt vielmehr, daß ganz Jisraél seiner Pflicht mit einem Pesaḥopfer genügenkönne.

11Vielleicht aber ist es hierbei anders, denn wenn die einen sich zurückziehen, reicht es für die anderen!? —

12Vielmehr, folgender Lehre R. Nathans: Hat sich für [das Pesaḥopfer] zuerst eine Gesellschaft und später noch eine zweite Gesellschaft zusammengetan, so essen [die Mitglieder] der ersten, die an diesem je ein olivengroßes Stück haben, davon und brauchen kein zweites Pesaḥopfer herzurichten, die der zweiten aber, die an diesem kein olivengroßes Stück haben, dürfen davon nicht essen, vielmehr sind sie ein zweites Pesaḥopfer herzurichten verpflichtet;

13R. Nathan sagt, weder diese noch jene brauchen ein zweites Pesaḥopfer herzurichten, weil das Blut bereits gesprengt worden ist. —

14Vielleicht aber ist es auch hierbei anders, denn, wenn jene sich zurückziehen, reicht es für diese!? — Demnach sollte er begründen: weil sich jene zurückziehen können; wenn er aber begründet: weil das Blut bereits gesprengt worden ist, so ist zu entnehmen, daß es auf das Blut [sprengen] ankommt, das Essen aber ist nicht unerläßlich. —

15Was veranlaßt Rabh, unsere Mišna R. Nathan zu addizieren, von vornherein, sollte er sie doch den Rabbanan addizieren, auch wenn bereits geschehen!? — Rabh war die Mišna auffallend: weshalb lehrt er, man dürfe das Blut nicht sprengen, sollte er lehren, es sei untauglich!? Hieraus ist also zu entnehmen, man dürfe es von vornherein nicht sprengen, jedoch ist es tauglich, wenn bereits geschehen. —

16Wozu heißt es nach R. Nathan: jeder gemäß seinem Essen!? — Daß es eine Person sein muß, die zum Essen geeignet ist. —

17Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: Hat man es für Essende geschlachtet und das Blut gesprengt für solche, die davon nicht essen können, so ist das Pesaḥopfer selbst tauglich, auch genügt man damit seiner Pflicht. Wer, wohl R. Nathan und nicht die Rabbanan? —

18Du kannst auch sagen, die Rabbanan, denn beim Sprengen ist die Absicht hinsichtlich der Essenden belanglos. —

19Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: War er krank beim Schlachtenund gesund beim Sprengen oder gesund beim Schlachten und krank beim Sprengen, — man darf für einen nur dann schlachten und sprengen, wenn er vom Schlachten bis zum Sprengen gesund ist. Wer, wohl die Rabbanan und nicht R. Nathan? — Du kannst auch sagen, R. Nathan, denn die Person muß zum Essen geeignetsein. —

20Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: Wenn man es in Reinheit geschlachtet hat und der Eigentümer unrein geworden ist, so ist das Blut in Reinheit zu sprengen und das Fleisch nicht in Unreinheit zu essen. Wer?

21R. Elea͑zar erwiderte: Hierüber besteht ein Streit, und zwar ist hier die Ansicht R. Nathansvertreten. R. Joḥanan erwiderte: Du kannst auch sagen, die der Rabbanan, denn hier wird von einer Gemeinde gesprochen, die es auch in Unreinheit herrichten darf. —

22Weshalb darf, wenn hier von einer Gemeinde gesprochen wird, das Fleisch nicht in Unreinheit gegessen werden!? — Mit Rücksicht darauf, die Eigentümer könnten [im nächsten Jahre] nach dem Sprengen unrein werden und sagen: im Vorjahre waren wir unrein und aßen [vom Pesaḥopfer], ebenso wollen wir auch jetzt essen; sie würden nicht bedenken, daß im Vorjahre die Eigentümer beim Sprengen des Blutes unreinwaren, in diesem Jahre aber rein waren.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.