Pessachim — Blatt 7a
1Sollte er es in der sechsten Stunde aufgeben!? – Da dann das rabbanitische Verbot bereits in Kraft getreten ist, das dem der Tora gleicht, so ist es nicht mehr in seinem Besitze, und er kann es auch nicht aufgeben.
2R. Gidel sagte nämlich im Namen des R. Ḥija b. Jose im Namen Rabhs: Wenn jemand sich von der sechsten Stunde ab eine Frau mit Getreideantraut, selbst mit kurdischem Weizen, so ist diese Trauung ohne Bedeutung. –
3Kann man es denn nach Inkrafttreten des Verbotes nicht aufgeben, es wird ja gelehrt, wer im Lehrhause sitzt und sich erinnert, daß er in seiner Wohnung Gesäuertes habe, gebe es im Herzen auf, einerlei ob am Šabbath oder am Feste. Allerdings kann dies am Šabbath vorkommen, wenn nämlich der vierzehnte auf einen Šabbath fällt; am Feste aber geschieht es ja nach Eintritt des Verbotes!?
4R. Aḥa b.Ja͑qob erwiderte: Hier handelt es sich um einen Schüler, der vor seinem Lehrer sitzt und sich erinnert, daß er in seiner Wohnung ausgerollten Teig habe, und befürchtet, er könnte säuern; er gebe ihn daher vorher auf, bevor er zu säuern beginnt.
5Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: wer im Lehrhausesitzt. Schließe hieraus.
6Rabba b.R. Hona sagte im Namen Rabhs: Schimmliges Brotist, wenn mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], erlaubt. – In welchem Falle; wollte man sagen, wenn man weiß, daß es Gesäuertes ist, so nützt es ja nicht, daß mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde],
7und wollte man sagen, wenn man nicht weiß, ob es Gesäuertes oder Ungesäuertes ist, wieso nur dann, wenn mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], auch wenn nicht mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde], hat man sich ja nach dem letzteren zu richten!?
8Wir haben nämlich gelernt: Geld, das [in Jerušalem] vor den Viehhändlern gefunden wird, ist immer[zweiter] Zehnt, das auf dem Tempelberge [gefunden wird], istProfanes,
9und das sonst in Jerušalem [gefunden wird], ist zur Festzeit [zweiter] Zehnt und an den übrigen Tagen des Jahres profan.
10Hierzu sagte R. Šema͑ja b. Zera: Aus dem Grunde, weil die Straßen Jerušalems täglich gefegt werden. Wir sagen also, das vorherige sei fortgekommen, und dieses sei anderes, ebenso sollte man auch hierbei sagen, das vorherige sei fortgekommen, und dieses sei von jetzt!? –
11Anders ist es hierbei, wo der Schimmel diesbeweist. – Wenn der Schimmel dies beweist, so nützt es ja nicht, daß mehr Ungesäuertes [gebraucht wurde]!? Rabba erwiderte: Sage nicht: mehr Ungesäuertes gebraucht, sondern wenn darüber mehr Tage, an denen Ungesäuertes [gegessen wird], verstrichen sind. –
12Demnach ist es ja selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn es sehr schimmlig ist; man könnte glauben, der starke Schimmel beweise, daß es sicher Gesäuertessei, so lehrt er uns,
13daß wir, da darüber mehrere Tage verstrichen sind, an denen Ungesäuertes [gegessen wird], sagen, jeden Tag wurde Brot gebacken und warm darauf gelegt, daher sei es sehr schimmlig geworden. –
14Richten wir uns denn nach dem letzteren, es wird ja gelehrt: R. Josef, Jehuda sagte: [Das Geld] in einer Lade, die für Geld von Profanem und für Geld vom Zehnten benutzt wird, ist, wenn mehr für Profanes, Profanes, und wenn mehr für den Zehnten, Zehnt. Weshalb denn, man sollte sich ja nach dem letzteren richten!?
15R. Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn es für Geld von Profanem und für Geld vom Zehnten benutzt wurde und man nicht weiß, für welches zuletzt. R. Zebid erklärte: Wenn es [für beides] in gesonderten Häufchen benutzt wird. R. Papa erklärte: Wenn es in einer Ritze gefunden wird.
16R. Jehuda sagte: Der Durchsuchende muß einen Segen sprechen. – Wie lautet der Segensspruch? R. Papi sagte im Namen Rabas: ‘Das Gesäuerte fortzuschaffen’. R. Papa sagte im Namen Rabas: ‘Die Fortschaffung des Gesäuerten’. Über [die Formel] ‘fortzuschaffen’ streitet niemand, diese bezieht sich entschieden auf das folgende,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.