Pessachim — Blatt 80b

1nur die Reinheitverdränge sie und nicht die Unreinheit, und einer ist der Ansicht, auch die Unreinheit verdränge sie.

2Es wurde gelehrt: Ist ein Drittel flußbehaftet, ein Drittel rein und ein Drittel leichenunrein, so richten, wie R. Mani b. Paṭiš sagt, die Leichenunreinen weder das erste noch das zweite [Pesaḥfest] her;

3am ersten richten sie es nicht her, weil die Reinen, die es in Unreinheit nicht herrichten dürfen, einen Zuwachs durch die Flußbehafteten erhalten, wodurch die Leichenunreinen in der Minderheit sind, und die Minderheit es am ersten nicht herrichtet, am zweiten richten sie es ebenfalls nicht her, weil die Flußbehafteten mit den Leichenunreinen vereinigt werden, die es am ersten nicht herrichten, wodurch sie in der Mehrheit sind, und die Mehrheit nicht für das zweite [Pesaḥfest] zurückgesetzt wird.

4STELLT ES SICH NACH DEM SPRENGEN DES BLUTES HERAUS, DASS DAS PESAḤOPFER UNREIN IST, SO MACHT DAS STIRNBLATTes wohlgefällig; DASS DIE PERSONunrein ist, so macht das STIRNBLATT ES NICHTWOHLGEFÄLLIG, DENN SIE SAGTEN, BEIM NAZIRÄER UND BEIM DARBRINGER DES PESAḤOPFERS MACHE DAS STIRNBLATT WOHLGEFÄLLIG NUR BEI UNREINHEIT DES BLUTES, NICHT ABER BEI UNREINHEIT DES KÖRPERS;

5IST ER DURCH EINE UNBEKANNTE UNREINHEITUNREIN GEWORDEN, SO MACHT DAS STIRNBLATT ES WOHLGEFÄLLIG.

6GEMARA. Nur wenn es sich nach dem Sprengen herausstellt, wenn es aber nach dem Bekanntwerden gesprengt worden ist, macht es nicht wohlgefällig;

7ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Was macht das Stirnblatt wohlgefällig? Wenn das Blut, das Fleisch oder das Fett unrein geworden ist, ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig, ob bei einem einzelnen oder bei einer Gemeinde!?

8Rabina erwiderte: Die Unreinheit kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, dennoch ist es wohlgefällig, das Sprengen aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, so ist es nichtwohlgefällig.

9R. Šila erwiderte: Das Sprengen kann sowohl versehentlich als auch vorsätzlich erfolgt sein, und es ist wohlgefällig, die Unreinheit aber muß versehentlich erfolgt sein, wenn aber vorsätzlich, so ist es nicht wohlgefällig.

10Was gelehrt wird, ob versehentlich oder vorsätzlich, ist wie folgt zu verstehen: ist es versehentlich unrein geworden, so ist es wohlgefällig, einerlei ob [das Blut] versehentlich oder vorsätzlich gesprengt worden ist. —

11Es heißt ja aber: stellt es sich nach dem Sprengen des Blutes heraus, nur, wenn es sich nach dem Sprengen des Blutes herausstellt, nicht aber, wenn es nach dem Bekanntwerden gesprengt wird!? — Dasselbe gilt auch von dem Falle, wenn es nach dem Bekanntwerden gesprengt wird,

12(er lehrt deshalb den Fall, wenn es nach dem Sprengen bekannt wird,) da er aber im Schlußsatze lehren will, daß bei Unreinheit der Person das Stirnblatt [das Opfer] nicht wohlgefällig mache, selbst wenn es nach dem Sprengen bekannt wird, lehrt er es auch im Anfangssatze von dem Falle, wenn es nach dem Sprengen bekannt wird.

13IST ER DURCH EINE UNBEKANNTE UNREINHEIT UNREIN GEWORDEN &C. Rami b. Ḥama fragte: Ist die unbekannte Unreinheit zulässig auch beim die Opfer darbringenden Priester oder nicht: sagen wir, die Überlieferung von der unbekannten Unreinheit beziehe sich nur auf den Eigentümer und nicht auf den Priester, oder bezieht sie sich auf das Schlachtopfer, einerlei ob beim Priester oder beim Eigentümer?

14Raba erwiderte: Komm und höre: R. Ḥija lehrte: Sie sagten es nur von der unbekannten Unreinheit einer Leiche. Dies schließt wohl die unbekannte Unreinheit eines Kriechtieresaus.

15In welchem Falle: wollte man sagen, beim Eigentümer und zwar bei einem Naziräer, so ist es ja selbstverständlich, denn der Allbarmherzige sagt:wenn ihm jemand [plötzlich] stirbt;

16und wollte man sagen, beim Darbringer des Pesaḥopfers, so stimmt dies allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] nicht schlachten und [das Blut] sprengen, nach demjenigen aber, welcher sagt, man dürfe für einen Kriechtierunreinen [das Pesaḥopfer] schlachten und [das Blut] sprengen, [ist ja einzuwenden:] wenn es sogar bei einer entschiedenen Unreinheit erlaubt ist, um wieviel mehr bei einer unbekannten!?

17Doch wohl beim Priester, somit ist hieraus zu entnehmen, daß bei ihm die unbekannte Unreinheit erlaubt ist.

18R. Joseph entgegnete: Nein, tatsächlich beim Eigentümer, und zwar beim Pesaḥopfer, und dies schließt die unbekannte Unreinheit durch Flußaus. —

19Ist denn [das Opfer] bei unbekannter Unreinheit durch Fluß nicht wohlgefällig, es wird ja gelehrt: R. Jose sagte: Wenn man für die Flußverdächtige am zweiten Tage[das Pesaḥopfer] geschlachtet und [das Blut] gesprengt hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.