Pessachim — Blatt 83b

1wenn man Haufen findet, unter denen zerbrochene sich befinden; von Knochen anderer Opfer, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens keine Geltung hat, [nehme man an,] man habe alle zerbrochen und das Mark gegessen, somit benötigen sie nicht der Verbrennung,

2von Knochen des Pesaḥopfers aber, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens Geltung hat, hat man wohl diese zerbrochen und die anderen nicht, daher benötigen sie der Verbrennung.

3R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alle Sehnen [des Pesaḥopfers] geltenals Fleisch, ausgenommen die Halsadern. —

4Wir haben gelernt: Die Knochen, die Sehnen und das Übriggebliebene sind am sechzehnten zu verbrennen. Von welchen Sehnen wird hier gesprochen: wollte man sagen, von den Fleischadern, so sollte man sie ja essen, und wenn man sie zurückläßt, so sind sie Übriggebliebenes, wahrscheinlich doch von den Halsadern.

5Allerdings benötigen sie der Verbrennung, wenn du sagst, sie gelten als Fleisch, weshalb aber benötigen sie der Verbrennung, wenn du sagst, sie gelten nicht als Fleisch!? R. Ḥisda erwiderte: Dies bezieht sich auf die Spannader, und zwar nach R. Jehuda.

6Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte, [das Verbot des Essens] habe nur bei einerGeltung, und es leuchtet ein, daß es die rechte ist. —

7Demnach ist ja hieraus zu entnehmen, daß es R. Jehuda unentschiedenwar, denn wenn ihm dies entschieden wäre, so sollte man ja die erlaubte essen und die verbotene fortwerfen, wozu die Verbrennung!?

8R. Iqa b. Ḥenana erwiderte: In dem Falle, wenn man sie vorher kannte und sie nachher vermischt worden sind.

9R. Aši erklärte: Dies bezieht sich auf das Fett der Spannader. Es wird nämlich gelehrt: Das Fett derselben ist erlaubt, nur sind die Jisraéliten Heilige und haben dabei ein Verbot eingeführt.

10Rabina erwiderte: Dies bezieht sich auf die äußere, nach einer Lehre des R. Jehuda im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Es sind zwei [Spannadern], die innere am Knochen ist verboten, und man ist wegen dieser schuldig, die äußere am Fleische ist zwar verboten, jedoch ist man wegen dieser nicht schuldig.

11FÄLLT DER SECHZEHNTE &C. Weshalb denn, sollte doch das Gebot der Verbrennung das Verbot, Arbeit am Feste zu verrichten, verdrängen!? —

12Ḥizqija sagte, auch wurde es in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Die Schrift sagt:ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen; was davon bis zum Morgen übrigbleibt, soll im Feuer verbrannt werden; [die Worte] bis zum Morgen brauchten ja nicht wiederholt zu werden, und wenn sie dennoch wiederholt werden, so ist damit ein zweiter Morgen für die Verbrennung gegeben.

13Abajje erklärte: Die Schrift sagt:ein Brandopfer von Šabbath zu Šabbath, nicht aber ein Brandopfer des Wochentages am Šabbath, noch ein Brandopfer des Wochentagesam Feste.

14Raba erklärte: Die Schrift sagt:nur das allein dürft ihr bereiten, nur das, nicht aber Vorbereitungen, allein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.