Pessachim — Blatt 84a

1nicht aber die äußerst zeitliche Beschneidung, hinsichtlich welcher man sonst [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgernwürde.

2R. Aši erklärte:Ein Ruhetag, das ist (am Feste) ein Gebot, und das Gebot (der Verbrennung) verdrängt nicht ein Verbot und ein Gebot.

3ALLES, WAS VON EINEM AUSGEWACHSENEN OCHSEN GEGESSEN WIRD, WERDE AUCH VON EINEM JUNGEN BÖCKCHENgegessen, auch die LIGAMENTE UND KNORPELTEILE.

4GEMARA. Rabba wies auf einen Widerspruch hin: Es heißt, alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, demnach das nicht, was nicht gegessen wird, dagegen heißt es im Schlußsatze: auch die Ligamente und Knorpelteile, und diese werden ja von einem ausgewachsenen Ochsen nicht gegessen!? —

5Hierüber [streiten vielmehr] Tannaím, und [die Mišna] muß wie folgt lauten: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, nicht aber, was [von einem solchen] nicht gegessen wird; manche sagen: auch die Ligamente und die Knorpelteile.

6Raba erklärte: Dies ist nur eine Spezifizierung, und er meint es wie folgt: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen wird, werde von einem jungen Böckchen auch gebraten gegessen, das sind nämlich die Ligamente und Knorpelteile.

7Übereinstimmend mit Raba wird auch gelehrt: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen wird, werde von einem jungen Böckchen auch gebraten gegessen, das sind nämlich die Ligamente und die Knorpelteile; die weichen Sehnen gelten als Fleisch.

8Es wurde gelehrt: An den Sehnen, die später hart werden, kann mansich beim Pesaḥopfer, wie R. Joḥanan sagt, beteiligen, und wie Reš Laqiš sagt, nicht beteiligen. R. Joḥanan sagt, man könne sich wohl beteiligen, weil man sich nach dem jetzigen Stande richte, und Reš Laqiš sagt, man könne sich nicht beteiligen, weil man sich nach dem späteren Stande richte.

9Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Alles, was von einem ausgewachsenen Ochsen gegessen wird, werde auch von einem jungen Böckchen gegessen, das sind nämlich die Ligamente und die Knorpelteile. Nur diese, und nicht Sehnen, die später hart werden!? Dieser erwiderte: Er lehrt es von diesen, was aber auch von jenen gilt. Die Ligamente wohl deshalb, weil sie von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen werden, und auch jene werden von einem ausgewachsenen Ochsen gesotten gegessen.

10R. Jirmeja sprach zu R. Abin: Wenn du zu R. Abahu gehst, weise ihn auf folgenden Widerspruch hin: Kann R. Joḥanan denn gesagt haben, man könne sich beim Pesaḥopfer an den Sehnen beteiligen, die später hart werden, wonach man sich nach dem jetzigen Stande richte, Reš Laqiš fragte ja R. Joḥanan, ob die Kopfhaut von einem jungen Kalbe [als Speise] verunreinigungsfähig sei, und dieser erwiderte, sie sei nicht verunreinigungsfähig, wonach man sich also nach dem späteren Stande richte!?

11Dieser erwiderte: Wer dich auf diesen Widerspruch hingewiesen hat, achtete nicht auf sein Mehl; R. Joḥanan trat ja zurück und bekannte sich zur Ansicht des Reš Laqiš, und er sprach zu ihm: Reize mich nicht, ich lehre sieals Ansicht eines einzelnen.

12WER VON EINEM REINEN PESAḤOPFER EINEN KNOCHEN ZERBRICHT, ERHÄLT DIE VIERZIG GEISSELHIEBE; WER ABER VON EINEM REINEN ETWAS ÜBRIGLÄSST ODER VON EINEM UNREINEN EINEN KNOCHEN ZERBRICHT, ERHÄLT DIE VIERZIG GEISSELHIEBE NICHT.

13GEMARA. Erklärlich ist dies vom Übriglassen von einem reinen, denn es wird gelehrt·:Ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen, was aber bis zum Morgen zurückbleibt &c., die Schrift läßt ein Gebot auf das Verbot folgen, um zu sagen, daß man dieserhalb keine Geißelhiebeerhalte — so R. Jehuda;

14R. Ja͑qob sagt, nicht aus diesem Grunde, sondern weil es ein Verbot ist, wobei keine Handlung ausgeübt wird, und wegen eines solchen erhält man keine Geißelhiebe. Woher dies aber vom Zerbrechen von einem unreinen!? — Die Schrift sagt:ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen.

15Die Rabbanan lehrten: Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen. Rabbi sagte:In einem Hause soll es gegessen werden; ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen; bei dem, was zum Essen geeignet ist, gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, und bei dem, was nicht zum Essen geeignet ist, gilt nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. —

16Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen!? R. Jirmeja erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem in Unreinheit dargebrachten Pesaḥopfer; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.