Pessachim — Blatt 85a

1Nein, er meint es wie folgt: einerlei ob ein Knochen, der ein olivengroßes Quantum Fleisch von außen hat, oder ein Knochen, der kein olivengroßes Quantum Fleisch von außen, wohl aber ein olivengroßes Quantum Fleisch an der Bruchstelle innenhat.

2Es wird auch gelehrt: Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, einerlei, ob ein Knochen, der Mark hat, oder ein Knochen, der kein Mark hat; wie aber halte ich aufrecht [die Worte]:sie sollen in dieser Nacht das Fleisch essen? Das Fleisch am Knochen.

3Vielleicht ist dem nicht so, sondern bezieht sich dies auch auf das Fleisch im Knochen, und [die Worte:] ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen, halte man dadurch aufrecht, indem man sie auf Knochen, die kein Mark haben, beziehe, während man Knochen, die Mark haben, zerbreche und [das Mark] esse, und dies braucht dich nicht zu wundern, denn das Gebot verdrängt ja das Verbot!?

4Es heißt vom zweiten Pesaḥopfer:sie sollen keinen Knochen an ihm zerbrechen, und da dies nicht nötig ist, denn es heißt bereits:nach allen für das Pesaḥopfer geltenden Satzungen sollen sie es herrichten, so deutet dies darauf: einerlei ob ein Knochen, in dem Mark ist, oder ein Knochen, in dem kein Mark ist.

5Man wandte ein: Wenn ein Glied teilweise außerhalb hinausgekommenist, so schneide man [das Fleisch] bis zum Knochen ein, schäle es bis zum Gelenke ab und schneide [dasGlied] weg.

6Wozu braucht man nun, wenn du sagst, bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle, gelte nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, bis zum Gelenke abzuschälen und [das Glied] wegzuschneiden, man sollte doch nur etwas wegschälen und [den Knochen] durchbrechen!?

7Abajje erwiderte: Wegen des Platzens. Rabina erwiderte: Dies gilt vom Schenkelknochen.

8Dort haben wir gelernt: Verwerfliches, Übriggebliebenes und Unreines machen die Hände unrein. R. Hona und R. Ḥisda [streiten] hierüber: einer erklärt, wegen der Verdächtigkeitder Priester, und einer erklärt, wegen der Nachlässigkeitder Priester.

9Einer bezieht dies auf das Verwerfliche, und einer bezieht dies auf das Übriggebliebene. Wer dies auf das Verwerfliche bezieht, [begründet:] wegen Verdächtigkeit der Priester, und wer dies auf das Übriggebliebene bezieht, [begründet:] wegen Nachlässigkeit der Priester.

10Einer lehrt dies von einem olivengroßen Quantum, und einer lehrt dies von einem eigroßen Quantum. Einer lehrt dies vom olivengroßen Quantum, wie beim Verbote, und einer lehrt dies vom eigroßen Quantum, wie bei der Verunreinigung.

11Sie fragten: Haben die Rabbanan beim Hinausgekommenen Unreinheit angeordnet oder nicht: haben sie nur beim Übriggebliebenen Unreinheit angeordnet, damit man nicht nachlässigsei, beim Hinausgekommenen aber haben sie keine Unreinheit angeordnet, weil man es nicht absichtlich hinausbringt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? —

12Komm und höre: Wenn ein Glied teilweise außerhalb hinausgekommen ist, so schneide man [das Fleisch] bis zum Knochen ein, schäle es bis zum Gelenke ab und schneide [das Glied] weg. Wieso nützt nun, wenn du sagen wolltest, die Rabbanan haben dabei Unreinheit angeordnet, das Wegschneiden, es macht ja unrein!? —

13Es ist eine unsichtbare Unreinheit, und die unsichtbare Unreinheit macht nicht unrein. —

14Wie ist es aber nach Rabina zu erklären, welcher sagt, bei Speisen gäbe es keine Verbindung, vielmehr gelten sie als getrennt: sie berühren ja einander und werden unrein!? — Vielmehr, nach dem, der es von einem olivengroßen Quantum lehrt, wenn es kein olivengroßes Quantum hat, und nach dem, der es von einem eigroßen Quantum lehrt, wenn es kein eigroßes Quantum hat. —

15Komm und höre: Wenn man Fleisch vom Pesaḥopfer von einer Gesellschaft zu einer anderen bringt, so ist es rein, obgleich dies mit einem Verbote belegt ist. Doch wohl rein und [zum Essen] verboten. Was von einer Gesellschaft zu einer anderen kommt, gleicht ja dem, was außerhalb der Mauer hinauskommt und untauglich wird, dennoch lehrt er, es sei rein; demnach haben die Rabbanan dabei keine Unreinheit angeordnet. —

16Nein, rein und zum Essen erlaubt, denn was von einer Gesellschaft zu einer anderen kommt, gleicht nicht dem, was außerhalb der Mauer hinauskommt, und es ist nicht untauglich. —

17Im Schlußsatze lehrt er ja aber, wer es ißt, übertrete ein Verbot: allerdings gilt dies nach demjenigen, der es von einem eigroßen Quantum lehrt, von dem Falle, wenn es ein olivengroßes und kein eigroßes Quantumhat, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, der es von einem olivengroßen Quantumlehrt!? —

18Vielmehr, hinsichtlich des hinausgekommenen Pesahopfers ist es überhaupt nicht fraglich, hierbei haben die Rabbanan keine Unreinheit angeordnet, weil Mitglieder der Gesellschaft hurtig und vorsichtig sind, fraglich ist es nur hinsichtlich des hinausgekommenen Opferfleisches. — Diese Frage bleibt unentschieden.

19Woher dies vom Hinausbringen des Fleisches vom Pesaḥopfer

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.