Pessachim — Blatt 85b
1aus einer Gesellschaft in eine andere!? — Es wird gelehrt:Du sollst vom Fleische nichts außerhalb des Hauses hinausbringen; ich weiß dies nur [vom Hinausbringen] aus einem Hause nach einem anderen, woher dies [vom Hinausbringen] aus einer Gesellschaft in eine andere? Es heißt außerhalb, außerhalb des Speiseraumes.
2R. Ami sagte: Wer Fleisch des Pesahopfers aus einer Gesellschaft in eine andere hinausbringt, ist nur dann schuldig, wenn er es auch niederlegt, denn wie beim Šabbathgesetze wird auch hierbei [der Ausdruck] ‘hinausbringen’ gebraucht, und wie beim Šabbathgesetze eine Fortnahme und ein Niederlegen erfolgenmuß, ebenso auch hierbei, wenn eine Fortnahme und ein Niederlegen erfolgt ist.
3R. Abba b.Mamal wandte ein: Man trägt sieauf Stangen hinaus, und sobald die vorderen [Träger] außerhalb der Vorhofmauer sind und die hinteren noch nicht, sind die Kleider der vorderen unrein, die der hinteren nicht. Sie haben sie ja noch nicht niedergelegt!?
4Er wandte dies ein, und er selbst erklärte es: Wenn man sie schleift.
5WENN EIN GLIED TEILWEISE AUSSERHALB HINAUSGEKOMMENIST, SO SCHNEIDE MAN DAS FLEISCH BIS ZUM KNOCHEN EIN, SCHÄLE ES BIS ZUM GELENKE AB UND SCHNEIDE [DAS GLIED] WEG; BEI ANDEREN OPFERN, BEI DENEN ES KEIN [VERBOT] DES ZERBRECHENS EINES KNOCHENS GIBT, HAUE MAN ES MIT EINEM HACKEMESSER AB.
6VON DER TÜRFUGEeinwärts gehört zum INNENRAUME, VON DER TÜRFUGE AUSWÄRTS GEHÖRT ZUM AUSSENRAUME. DIE FENSTER UND DIE MAUERDICKE GEHÖREN ZUM INNENRAUME.
7GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Dasselbe gilt auch vom Gebete. Er streitet somit gegen R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, selbst eine eiserne Scheidewand trenne nicht zwischen Jisraél und seinem Vater im Himmel.
8Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, von der Türfuge einwärts gehöre zum Innenraume, wonach die Türfuge selbst zum Außenraume gehört; wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: von der Türfuge auswärts gehört zum Außenraume, wonach die Türfuge selbst zum Innenraume gehört!? —
9Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von den Toren des Vorhofes, und das eine gilt von den Toren Jerušalems.
10R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte nämlich, die Tore Jerušalems seien deshalb nicht geheiligt worden, weil die Aussätzigeninnerhalb derselben bei Sonnenschein vor der Sonne und bei Regen vor dem Regen sich schützen.
11Ferner sagte R. Šemuél b. R. Jiçḥaq: Das Nikanortor wurde deshalb nicht geheiligt, weil die Aussätzigen vor diesem standen und die Daumen ihrer Hände hineinreichten.
12DIE FENSTER UND DIE MAUERDICKE &C. Rabh sagte: Dächer und Söller sind nicht geheiligtworden. — Dem ist ja aber nicht so, Rabh sagte ja im Namen R. Ḥijas, daß bei einem olivengroßen Stücke des Pesaḥopfers beim [Lesen] des Lobliedes das Dach platzte.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.