Pessachim — Blatt 89b

1WENN EINER AN SEINEM ANTEILANDERE BETEILIGT, SO DÜRFEN DIE MITGLIEDER DER GESELLSCHAFT IHM SEINES GEBEN, SODASS ER VON SEINEM UND SIE VON IHREM ESSEN.

2GEMARA. Sie fragten: Wie ist es, wenn einer der Gesellschaft gute Händehat: können die übrigen zu ihm sagen, nimm deinen Teil und geh? Sagen wir, er könne ihnen erwidern, ihr habt mich ja aufgenommen, oder aber können sie ihm erwidern, sie hätten ihn nur im Interesse des Opfersaufgenommen, nicht aber, daß er mehr als sie esse? —

3Komm und höre: Wenn einer an seinem Anteil noch andere beteiligt, so dürfen die Mitglieder der Gesellschaft ihm seines geben, sodaß er von seinem und sie von ihrem essen. Doch wohl deshalb, weil das ebenso ist, als würde der eine gute Hände haben. Wenn du nun sagen wolltest, wer gute Hände hat, könne zu den anderen sagen: ihr habt mich aufgenommen, so sollte dies auch hierbei der Fall sein. —

4Ich will dir sagen, anders ist es bei fremden Personen; auch wenn ihrer zwei nur ebensoviel essen, wie eine Person der Gesellschaft, können die übrigen zu [ihnen] sagen, sie wollen keine fremden Menschen unter sich haben. —

5Komm und höre: Wenn der Tischdienerein olivengroßes Stück Fleisch [vom Pesaḥopfer] am Ofen gegessenhat, so fülle er, wenn er klug ist, seinen Bauch damit; wenn aber die Mitglieder der Gesellschaft ihm einen Gefallen erweisen wollen, so gehen sie und setzen sich neben ihn und speisen da — so R. Jehuda. Nur wenn sie wollen, sonst aber nicht; weshalb denn, er sollte doch zu ihnen sagen: ihr habt mich aufgenommen!? —

6Anders ist es hierbei, weil sie ihm erwidern können: wir haben dich aufgenommen, damit du dich für uns bemühst, nicht aber, damit wir uns für dich bemühen. —

7Komm und höre: Wenn einer der Gesellschaft gute Hände hat, so können die übrigen zu ihm sagen: nimm deinen Teil und geh. Noch mehr, selbst wenn fünf [Personen] ein Picknick veranstalten, können sie zu ihm sagen: nimm deinen Teil und gehe. Schließe hieraus. —

8Was heißt: ‘noch mehr’!? — Jenes ist selbstverständlich: selbstverständlich gilt dies vom Pesaḥopfer, wo sie zu ihm sagen können: wir haben dich nur im Interesse des Opfersaufgenommen, aber auch bei einem Picknick, bei dem nur eine Geselligkeit erzielt werden sollte, können sie zu ihm sagen: nimm deinen Teil und gehe.

9Manche sagen, dies sei überhaupt nicht fraglich, die Frage laute vielmehr wie folgt: dürfen die Mitglieder der Gesellschaft die Anteile verteilen oder nicht? —

10Komm und höre: Wenn einer in der Gesellschaft gute Hände hat, so können die übrigen zu ihm sagen: nimm deinen Teil und geh. Nur wenn er gute Hände hat, sonst aber nicht. Schließe hieraus.

11R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, vereinigten sich zur Mahlzeit, und während R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, einen Teil aß, aß R. Papa vier Teile. Da sprach jener: Wir wollen teilen. Dieser erwiderte: Du hast mich aufgenommen.

12Da erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre] ‘Wenn einer beteiligt &c.’ Dieser erwiderte: Anders ist es bei fremden Personen. Darauf erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre] ‘Wenn einer der Gesellschaft &c.’ Dieser erwiderte: In jenem Falle können sie zu ihm sagen: wir haben dich nur im Interesse des Opfers aufgenommen. Alsdann erhob er gegen ihn [einen Einwand aus der Lehre vom] Picknick. Da teilte er mit ihm.

13Darauf ging er und vereinigte sich zur [Mahlzeit] mit Rabina; während aber R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, einen Teil aß, aß Rabina acht Teile. Da sprach er: Lieber hundert Papas als einen Rabina.

14Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand andere an seinem Pesaḥopfer oder seinem Festopfer beteiligt, so ist das dafür erhaltene Geldprofan; wenn jemand sein Brandopfer oder Heilsopfer verkauft, so hat er nichts erwirkt, und das Geld, soviel es auch beträgt, fällt der Spendenkasse zu. —

15Weshalb fällt, wenn er nichts erwirkt hat, das Geld der Spendenkasse zu!? Raba erwiderte: Dies ist eine Maßregelung. — Was heißt: ‘soviel es auch beträgt’? — Auch wenn es nur vier wert ist und man ihm fünf gezahlt hat, erstreckt sich die Maßregelung der Rabbanan auch auf den Überschuß.

16U͑la. nach anderen R. Oša͑ja, sprach: Wissen vielleicht die Genossen in Babylonien folgendes zu erklären: Dieser hat ein Lamm für das Pesaḥopfer bestimmt, jener hat Geld für das Pesaḥopfer bestimmt; wieso kann nun die Heiligkeit auf das Geheiligte übertragen werden, daß er lehrt, das Geld sei profan!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.