Pessachim — Blatt 91a

1EINEN, DER EINEN TRÜMMERHAUFENFREILEGT, EINEN, DEM MAN IHN AUS DEM GEFÄNGNISSE ZU ENTLASSEN ZUGESICHERT HAT, EINEN KRANKEN UND EINEN GREIS, DIE EIN OLIVENGROSSES QUANTUM ESSEN KÖNNEN, DARF MAN [DAS PESAḤOPFER] MITSCHLACHTEN,

2JEDOCH DARF MAN ES NICHT FÜR SIE ALLEIN SCHLACHTEN, WEIL SIE DAS OPFER ZUR UNTAUGLICHKEIT BRINGENKÖNNEN.

3SIE SIND DAHER, WENN SIE VERHINDERT WORDEN SIND, VON DER HERRICHTUNG DES ZWEITEN PESAḤOPFERSfrei, ausgenommen derjenige, der einen TRÜMMERHAUFEN FREILEGT, WEIL ER SCHON VORHERUNREIN WAR.

4GEMARA. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies wurde nur von einem nicht jüdischen Gefängnis gelehrt, wenn aber in einem jüdischen Gefängnis, so darf man es auch nur für ihn schlachten, denn da man ihm [Freilassung] zugesichert hat, läßt man ihn auch frei, denn es heißt:der Überrest Jisraéls wird kein Unrecht begehen noch Lüge reden.

5R. Ḥisda sagte: Auch von einem nichtjüdischen Gefängnis gilt dies nur dann, wenn außerhalb der Mauer von Beth-Phage, wenn aber innerhalb der Mauer von Beth-Phage, so schlachte man es auch für ihn allein, weil man es ihm bringen und er es essen kann.

6DAHER, WENN &C. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von einem runden Trümmerhaufen, wenn er aber länglich ist, so ist er von der Herrichtung des zweiten Pesaḥopfers frei, weil er vielleicht beim Schlachtenrein war.

7Ebenso wird gelehrt: R. Šimo͑n, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Wer einen Trümmerhaufen freilegt, ist zuweilen freiund zuweilen verpflichtet, und zwar: wenn der Trümmerhaufen rund ist und man unten Unreinheitfindet, so ist er verpflichtet, wenn aber der Trümmerhaufen länglich ist und man unten Unreinheit findet, so ist er frei, denn er kann beim Schlachten rein gewesen sein.

8MAN DARF DAS PESAḤOPFER NICHT FÜR EINEN EINZELNEN SCHLACHTEN — SO R. JEHUDA. R. JOSE ERLAUBT DIES; WENN ABEREINE GESELLSCHAFT SOGAR AUS HUNDERT PERSONEN BESTEHT, DIESE ABER KEIN OLIVENGROSSES QUANTUM ESSEN KÖNNEN, SO DARF MAN ES FÜR SIE NICHT SCHLACHTEN.

9MAN BILDE KEINE GESELLSCHAFT AUS FRAUEN, SKLAVEN UND MINDERJÄHRIGEN.

10GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß man das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen schlachten dürfe? Es heißt:du darfst das Pesaḥopfer nicht in einer[deiner Ortschaften] schlachten — so R. Jehuda. R. Jose sagte: Für einen einzelnen, der [das erforderliche Quantum] essen kann, schlachte man es, für zehn, die es nicht essen können, schlachte man es nicht. —

11Wofür verwendet R. Jose das Wort einer? — Er verwendet es für eine Lehre R. Šimo͑ns. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Woher, daß man, wenn man zur Zeit, wo die Privataltäre verboten sind, sein Pesaḥopfer auf einem Privataltar geschlachtet hat, ein Verbot übertrete?

12Es heißt: du darfst das Pesaḥopfer nicht in einer deiner Ortschaften schlachten. Man könnte glauben, dies gelte auch von der Zeit, wo die Privataltäre erlaubt sind, so heißt es: in einer deiner Ortschaften, ich sagte es nur von einer Zeit, wo ganz Jisraél in einer Ortschaft zusammenkommt. —

13Woher entnimmt dies R. Jehuda!? — Er entnimmt hieraus beides. —

14Woher weiß R. Jose, daß [der Schriftvers] auf die Lehre R. Šimo͑ns deute, vielleicht auf die des R. Jehuda!? — Er kann dir erwidern: dies leuchtet nicht ein, denn es heißt:jeder gemäß seinem Essen.

15R. U͑qaba b. Ḥenana aus Paršunjawies Raba auf einen Widerspruch hin: Kann R. Jehuda denn gesagt haben, man dürfe das Pesaḥopfer nicht für einen einzelnen schlachten, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Am ersten Pesaḥfeste darf man für eine Frau allein schlachten, am zweiten darf man sie nur anderen anschließen — so R. Jehuda!? Dieser erwiderte: Sage nicht: für eine [Frau] allein, sondern: für Frauen allein.

16Jener entgegnete: Darf man denn eine Gesellschaft aus Frauen bilden, wir haben ja gelernt, man dürfe keine Gesellschaft aus Frauen, Sklaven und Minderjährigen bilden; doch wohl aus Frauen allein, Sklaven allein und Minderjährigen allein!? Dieser erwiderte: Nein, aus Frauen, Sklaven und Minderjährigen zusammen; aus Frauen und Sklaven, wegen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.