Pessachim — Blatt 91b
1der Sittenlosigkeit,
2aus Minderjährigen und Sklaven, wegen Unfugs. Der Text. Am ersten Pesaḥfeste darf man für eine Frau allein schlachten, am zweiten darf man sie nur anderen anschließen — so R. Jehuda. R. Jose sagt, man dürfe am zweiten für eine Frau allein schlachten und selbstverständlich am ersten; R. Šimo͑n sagt, am ersten Pesaḥfeste dürfe man eine Frau anderen anschließen, am zweiten schlachte man für sie überhaupt nicht. —
3Worin besteht ihr Streit? — R. Jehuda ist der Ansicht:nach der Zahl der Seelen, auch Frauen. Wenn du aber einwendest, demnach sollte dies auch vom zweiten gelten, so heißt es [bei diesem]:seine Sünde soll dieser Mann tragen, nur der Mann und nicht die Frau.
4Und wenn du einwendest, demnach am zweiten auch nicht anderen anschließen, so besagen die Worte:nach allen Satzungen des Pesaḥopfers, daß man sie anderen anschließe. —
5Was ist der Grund R. Joses? — Beim ersten [Pesaḥfeste] heißt es: nach der Zahl der Seelen, auch Frauen, und beim zweiten Pesaḥfeste heißt es:diese Seele soll aus Jisraél ausgerottet werden, Seele, auch Frauen. — Was schließt demnach der Vers: seine Sünde soll dieser Mann tragen, aus!? — Dieser schließt den Minderjährigen von der Ausrottung aus.
6R. Šimo͑n aber [erklärt]: beim ersten [Pesaḥfeste] heißt es: Mann, nur ein Mann, aber keine Frau. Wenn du aber einwendest, demnach auch nicht anderen anschließen, so besagen die Worte: nach der Zahl der Seelen, daß man sie anderen anschließe.
7Und wenn du einwendest, demnach auch beim zweiten, so hat sie der Allbarmherzige ausgeschlossen, denn es heißt: seine Sünde soll dieser Mann tragen, nur der Mann und nicht die Frau. Wovon ist sie ausgeschlossen: wenn von der Pflicht, so hat sie ja keine sogar am ersten, um wieviel weniger am zweiten; doch wohl von der Anschließung. —
8Welchen Mannmeint nun R. Šimo͑n: wollte man sagen, [im Schriftverse:]jeder Mann soll sich ein Lamm besorgen &c., so ist dies ja für die Lehre R. Jiçḥaqs nötig, welcher sagte, nur ein Mann könne [anderen] zueignen, nicht aber könne ein Minderjähriger [anderen] zueignen,
9und wollte man sagen im [Schriftverse:] jeder Mann gemäß seinem Essen, so ist ja, wenn R. Jose der Ansicht R. Šimo͑nsist, auch R. Šimo͑n der Ansicht R. Joses, und dieser folgert ja hieraus, daß man das Pesaḥopfer für einen einzelnen schlachte!? —
10Er kann dir erwidern: Der Allbarmherzige könnte ja schreiben: gemäß seinem Essen, wenn es aber noch jeder Mann heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen. —
11Wessen Ansicht vertritt die Lehre R. Elea͑zars, daß nämlich [das Pesaḥopfer] für die Frau am ersten Pflicht und am zweiten Freigestelltes sei und den Šabbath verdränge? — Wenn Freigestelltes, wieso verdrängt es den Šabbath!? — Sage vielmehr: am zweiten Freigestelltes und am ersten Pflicht sei und den Šabbath verdränge. — Wessen also? — Die des R. Jehuda.
12R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Man bilde keine Gesellschaft aus ausschließlich Proselyten, denn sie könnten es damit allzu genau nehmen und es [unnötig] untauglich machen.
13Die Rabbanan lehrten: Das Pesaḥopfer, das Ungesäuerte und das Bitterkraut sind am ersten [Abend] Pflicht, von da ab Freigestelltes; R. Šimo͑n sagt, für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes. —
14Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen auf das Pesaḥopfer, so gilt ja dieses nicht an allen sieben Tagen!? Und wollte man sagen, auf das Ungesäuerte und das Bitterkraut, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: R. Šimo͑n sagt, für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes.
15Hält R. Šimo͑n denn nichts von der Lehre R. Elea͑zars, daß nämlich Frauen nach der Tora Ungesäuertes zu essen verpflichtet seien, denn es heißt:du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, wer kein Gesäuertes essen darf, muß Ungesäuertes essen, und da Frauen kein Gesäuertes essen dürfen, sind sie Ungesäuertes zu essen verpflichtet!? —
16Sage vielmehr: Das Pesaḥopfer, das Ungesäuerte und das Bitterkraut sind am ersten [Abend] Pflicht, von dann abFreigestelltes; R. Šimo͑n sagt, das Pesaḥopfer sei für Männer Pflicht und für Frauen Freigestelltes.
17DER TRAUERNDE DARF UNTERTAUCHEN UND ABENDS VOM PESAḤOPFER ESSEN, NICHT ABER VON ANDEREN HEILIGEN OPFERN; WER VOM TODE SEINES ANGEHÖRIGEN ERFÄHRT
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.