Pessachim — Blatt 92a

1ODER SEINE GEBEINE EINSAMMELT, DARF UNTERTAUCHEN UND AUCH VON HEILIGEN OPFERN ESSEN.

2DER PROSELYT, DER SICH AM VORABEND DES PESAḤFESTES BEKEHRT, DARF, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, UNTERTAUCHEN UND ABENDS VOM PESAḤOPFER ESSEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, WER SICH VON DER VORHAUT TRENNT, SEI WIE WENN ER SICH VON EINEM GRABE TRENNEN WÜRDE.

3GEMARA. Er ist der Ansicht, die Trauer der Nacht sei rabbanitisch; beim Pesaḥopfer, [dessen Unterlassung] mit Ausrottung belegt ist, haben sie ihre Worte nicht aufrecht erhalten, bei anderen heiligen Opfern aber, wobei es sich nur um die Ausübung eines Gebotes handelt, haben sie ihre Worte aufrecht erhalten.

4WER VOM TODE EINES ANGEHÖRIGEN ERFÄHRT &C. Wer Gebeine einsammelt, bedarf ja noch des Sprengens am dritten und am siebenten Tage!? — Lies: für den man Gebeine eingesammelt hat.

5DER PROSELYT &C. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Der Streit besteht nur über einen unbeschnittenen Nichtjuden.

6Die Schule Hillels ist der Ansicht, man berücksichtige, er könnte im nächsten Jahre unrein sein und sagen: im Vorjahre bin ich untergetaucht und habe [das Pesaḥopfer] gegessen, auch in diesem Jahre will ich untertauchen und es essen, ohne zu bedenken, daß er im Vorjahre Nichtjude und für die Unreinheit nicht empfänglich war, während er jetzt Jisraélit und für die Unreinheit empfänglich ist.

7Die Schule Šammajs ist dagegen der Ansicht, man berücksichtige dies nicht. Hinsichtlich eines unbeschnittenen Jisraéliten aber stimmen alle überein, daß er untertauchen und abends das Pesaḥopfer essen dürfe, und wir [sagen] nicht, man berücksichtige bei einem unbeschnittenen Jisraéliten einen unbeschnittenen Nichtjuden.

8Ebenso wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß ein unbeschnittener Jisraélit untertauchen und abends das Pesaḥopfer essen dürfe, sie streiten nur über einen unbeschnittenen Nichtjuden: die Schule Šammajs sagt, er tauche unter und esse abends das Pesaḥopfer, und die Schule Hillels sagt, wer sich von der Vorhaut trennt, sei wie wenn er sich von einem Grabe trennen würde.

9Raba sagte: Beim Unbeschnittenen, beim Sprengen und beim Beschneidemesser haben sie auch bei einem mit der Ausrottung belegten [Gebote] ihre Worte aufrecht erhalten; beim Trauernden, beim Aussätzigen und beim Gräberpfluge haben sie bei einem mit der Ausrottung belegten [Gebote] ihre Worte nicht aufrechterhalten.

10Beim Unbeschnittenen, wie wir bereits gesagthaben.

11Beim Sprengen, denn der Meister sagte, das Sprengen sei nur des Feierns wegenverboten, dennoch verdrängt es nicht den Šabbath.

12Beim Beschneidemesser, denn es wird gelehrt: Wie man esüber öffentliches Gebiet nicht holen darf, so darf man es auch über Dächer, Höfe und Gehege nicht holen.

13Beim Trauernden, wie wir bereits gesagt haben.

14Beim Aussätzigen, denn es wird gelehrt: Wenn der achte [Tag] des Aussätzigenauf einen Vorabend des Pesaḥfestes fällt und er an diesem Tage Samenerguß bekommt, so tauche er unter und esse [vom Pesaḥopfer].

15Die Weisen sagten nämlich: Obgleich derjenige, der am selben Tage untergetaucht ist, nicht eintreten darf, darf dieser dennoch eintreten, denn das Gebot, [dessen Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist, komme und verdränge das Gebot, [dessen Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist.

16Und R. Joḥanan sagte, diessei nicht einmal ein Gebot der Tora. Es heißt nämlich:Jehošaphaṭ trat in die Volksgemeinde Jehudas und Jerušalems, in den Tempel des Herrn, vor den neuen Vorhof hin, und [die Bezeichnung] ‘neuer Vorhof’ erklärten sie, sie haben da eine Neuerung getroffen und angeordnet, wer am selben Tage untergetaucht ist, dürfe in das levitische Lager nicht eintreten.

17Beim Gräberpfluge, denn wir haben gelernt: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.