Pessachim — Blatt 92b

1daß man zur Herrichtung des Pesaḥopfers [einen Gräberpflug] untersuchendürfe, nicht aber, um Hebe zu essen. —

2Was heißt untersuchen? Wie R. Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hat: Man darf auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasenund weitergehen. Ferner sagte R. Jehuda b. Abajjeim Namen R. Jehudas: Ein ausgetretener Gräberpflug ist rein.

3WER UNREIN ODER AUF EINER WEITEN REISE WAR UND DAS ERSTE [PESAḤOPFER] NICHT HERGERICHTET HAT, RICHTE DAS ZWEITE HER; WER INFOLGE EINES VERSEHENS ODER EINES ZWANGSFALLES DAS ERSTE NICHT HERGERICHTET HAT, RICHTE DAS ZWEITE HER. WESHALB WIRD DIES DEMNACH VOM UNREINEN UND VOM AUF EINER WEITEN REISE BEFINDLICHEN GELEHRT? WEIL DIESE VON DER AUSROTTUNGSSTRAFE FREI SIND, JENE ABER SICH DER AUSROTTUNGSSTRAFE SCHULDIG MACHEN.

4GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn jemand auf einer weiten Reise war und man für ihn [das Pesaḥopfer] geschlachtet und [das Blut] gesprengt hat, so ist es, wie R. Naḥman sagt, wohlgefällig, und wie R. Šešeth sagt, nicht wohlgefällig. R. Naḥman sagt, es sei wohlgefällig, denn der Allbarmherzige hat ihn nur geschont, wenn er es aber herrichtet, so komme Segen über ihn. R. Šešeth sagt, es sei nicht wohlgefällig, denn der Allbarmherzige hat ihn gleich dem Unreinen [für das zweite Pesaḥfest] zurückgesetzt.

5R. Naḥman sprach: Dies entnehme ich aus dem, was wir gelernt haben: wer unrein oder auf einer weiten Reise war und das erste [Pesaḥopfer] nicht hergerichtet hat, richte das zweite her. Demnach steht es ihm frei, [das erste] herzurichten. —

6Und R. Šešeth!? — Er kann dir erwidern: wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wer infolge eines Versehens oder eines Zwangsfalles das erste nicht hergerichtet hat, richte das zweite her; ist etwa auch hierbei zu folgern: wenn er ‘nicht hergerichtet’ lehrt, demnach steht ihm [das erste] herzurichten frei, wo es ja infolge eines Versehens oder eines Zwangsfalles geschah!?

7Vielmehr mußt du erklären, er zähle hier auch den vorsätzlich Unterlassenden mit, ebenso zählt er auch [im ersten Falle] den Trauernden mit.

8R. Aši sprach: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn er lehrt: weil diese von der Ausrottungsstrafe frei sind, jene aber sich der Ausrottungsstrafe schuldig machen. Worauf bezieht sich dies: wollte man sagen, auf Versehen und Zwangsfall, so sind diese ja nicht mit der Ausrottungsstrafe belegt, wahrscheinlich also auf Vorsatz und Trauer? —

9Und R. Naḥman!? — Er kann dir erwidern: tatsächlich bezieht sich dies auf Vorsatz allein, somit sollte er eigentlich ‘jener sich schuldig macht’ lehren, da er aber vorher ‘frei sind’ lehrt, lehrt er auch später ‘sich schuldig machen’.

10R. Šešeth sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: R. A͑qiba sagte: Es heißtunrein und es heißtauf einer weiten Reise,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.