Pessachim — Blatt 97a
1Man könnte glauben, auch wenn es vor dem Pesaḥfeste [gefunden worden ist], so heißt es es, dieses wird dargebracht, nicht aber, das für das Pesaḥopfer Eingetauschte.
2In welchem Falle : wollte man sagen, wenn es vordem Schlachten gefunden und vordem Schlachten umgetauscht worden ist, so ist dies ja selbstverständlich, wozu der Schriftvers; doch wohl, wenn es vor dem Schlachten gefunden und nach dem Schlachten umgetauscht worden ist!? Dies ist eine Widerlegung Rabas. Eine Widerlegung.
3Šemuél sagte: In einem Falle, wo man das Sündopfer verenden lassen muß, ist das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen, und in einem Falle, wo man das Sündopfer weiden lassen muß, ist das Pesaḥopfer ebenfalls weiden zu lassen. R. Joḥanan aber sagte, das Pesaḥopfer ist nur dann als Heilsopfer darzubringen, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber wenn vor dem Schlachten.
4R. Joseph wandte ein: Ist dies denn eine [stichhaltige] Regel, auch das über ein Jahr alt gewordene Sündopfer muß man ja weiden lassen, denn R. Šimo͑n b. Laqiš sagte, ein über ein Jahr alt gewordenes Sündopfer betrachte man als auf einem Begräbnisplatzebefindlich und lasse es weiden,
5während das Pesaḥopfer in einem solchen Falle als Heilsopfer darzubringen ist!? Es wird nämlich gelehrt: Ein Lamm, dies schließt das Pesaḥopfer hinsichtlich des Fettschwanzes ein, und wenn es heißt: wenn ein Lamm, so schließt dies das über ein Jahr alt gewordene Pesaḥopfer und das infolge des Pesaḥopfers dargebrachte Heilsopfer hinsichtlich aller Vorschriften des Heilsopfers ein, daß sie nämlich des Stutzens, des Gußopfers und des Schwingens von Brust und Schenkel benötigen. Wenn es aber noch heißt: und wenn eine Ziege, so gilt dies als Teilung; dies lehrt, daß die Ziege nicht der Darbringung des Fettschwanzes benötige!?
6Jener erwiderte: Šemuél sagte es nur von abhanden gekommenen, nicht aber von zurückgesetzten. –
7Kann dies denn bei abhanden gekommenen vorkommen, wenn [das Vieh] nach dem Absondern abhanden gekommen war, muß man es ja nach den Rabbanan weiden lassen!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand sein Sündopfer abgesondert hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er statt dessen ein anderes abgesondert hat, es sich wieder einfindet und beide vorhanden sind, so ist das eine darzubringen, und das andere lasse man verenden – so Rabbi; die Weisen sagen, man lasse ein Sündopfer nur dann verenden, wenn es sich erst, nachdem der Eigentümer Sühne erlangt hat, einfindet. Wenn aber bevor der Eigentümer Sühne erlangt hat, lasse man es weiden,
8während das Pesaḥopfer, das abhanden gekommen war und sich nach Mittag vor dem Schlachten [des Pesaḥopfers] ein-gefunden hat, als Heilsopfer darzubringen ist!? – Šemuél ist der Ansicht Rabbis, welcher sagt, was abhanden gekommen war, lasse man verenden. –
9Aber nach Rabbi muß man ja alles, was abhanden gekommen war, verenden lassen, während man das Pesaḥopfer, das vor Mittag abhanden gekommen war und vor Mittag sich eingefunden hat, weiden lassen muß!? – Wenn vor Mittag, so heißt dies überhaupt nicht ‘abhanden gekommen’. Dies nach Raba, denn Raba sagte, das Abhandenkommen über Nacht gelte nicht als Abhandenkommen. –
10In welchem Falle ist es demnach nach Rabbi weiden zu lassen!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.