Pessachim — Blatt 97b

1Nach R. Oša͑ja, denn R. Oša͑ja sagte: Wenn jemand zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert hat, so schaffe er sich Sühne durch das eine, und das andere lasse er weiden. –

2In einem solchen Falle ist ja das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen!? – Vielmehr, Šemuél ist der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagte, daß man fünf Sündopferverenden lasse. –

3Nach R. Šimo͑n gibt es ja überhaupt kein Weidenlassen!? – Šemuél sagte auch nur das eine: in einem Falle, wo man das Sündopfer verenden lassen muß, ist das Pesaḥopfer als Heilsopfer darzubringen. –

4Was lehrt er uns demnach damit!?–Dies schließt die Lehre R. Joḥanans aus, welcher sagte, das Pesaḥopfer sei nur dann als Heilsopfer darzubringen, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber, wenn vor dem Schlachten, wonach das Schlachten es zu einem solchen bestimmt, so lehrt er uns, daß die Mittagsstunde es zu einem solchen bestimmt.

5Eine andere Lesart: Während das Pesaḥopfer, das abhanden gekommen war und sich nach Mittag vor dem Schlachten des Pesaḥopfers eingefunden hat, als Heilsopfer darzubringen ist!? – Šemuél ist der Ansicht Rabbas, welcher sagt, das Schlachten bestimme es zu einem solchen. –

6Wenn aber R. Joḥanan hierzu sagt, das Pesaḥopfer werde nur dann als Heilsopfer dargebracht, wenn es sich nach dem Schlachten eingefunden hat, nicht aber, wenn vor dem Schlachten, wonach das Schlachten es zu einem solchen bestimmt, so ist ja Šemuél demnach der Ansicht, die Mittagsstunde bestimme es zu einem solchen!? –

7Vielmehr, Šemuél ist der Ansicht Rabbis, welcher sagt, man lasse, was abhanden gekommen war, verenden. – Aber nach Rabbi muß man ja alles, was abhanden gekommen war, verenden lassen, während man das Pesaḥopfer, das vor Mittag abhanden gekommen war und sich vor Mittag eingefunden hat, weiden lassen muß!? – Er ist der Ansicht, wenn vor Mittag, so heiße dies überhaupt nicht ‘abhanden gekommen’, und ferner ist er der Ansicht, die Mittagsstunde bestimme es als solches.

8WENN JEMAND EIN WEIBCHEN ODER EIN MÄNNCHEN IM ZWEITEN JAHRE ALS PESAḤOPFER ABSONDERT, SO LASSE MAN ES WEIDEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN VERKAUFE MAN ES, UND DER ERLÖS FÄLLT DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU, FÜR HEILSOPFER.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.