Pessachim — Blatt 99b
1AM VORABEND DES PESAḤFESTES, KURZ VOR DEM VESPERGEBETE, DARF MAN BIS ZUR DUNKELHEIT NICHT MEHR ESSEN. SELBST DER ÄRMSTE IN JISRAÉL ESSE NICHT ANDERS ALS ANGELEHNT; AUCH [REICHE] MAN IHM NICHT WENIGER ALS VIER BECHER WEIN, SELBST AUS DER ARMEN-SCHÜSSEL.
2GEMARA. Wieso nur am Vorabend des Pesaḥfestes, dies gilt ja auch von den Vorabenden der Šabbathe und anderer Feste!? Es wird nämlich gelehrt: An den Vorabenden der Šabbathe und der Feste darf man von der Zeit des Vespergebetes ab nicht mehr essen, damit man in den Šabbath mit Appetit eintrete – so R. Jehuda; R. Jose sagt, man dürfe bis zur Dunkelheit essen!?
3R. Hona erwiderte: Dies ist nach R. Jose nötig, welcher sagt, man dürfe bis zur Dunkelheit essen; nur an den Vorabenden der Šabbathe und anderer Feste, bezüglich des Vorabends des Pesaḥfestes aber pflichtet er bei, wegen der Pflicht des Ungesäuerten.
4R. Papa erwiderte: Du kannst auch sagen, nach R. Jehuda; an den Vorabenden der Šabbathe und anderer Feste ist es von der Zeit des Vespergebetes ab verboten, kurz vor dem Vespergebete aber erlaubt, am Vorabend des Pesaḥfestes aber ist es schon kurz vor dem Vespergebete verboten. –
5Es wird ja aber gelehrt: An den Vorabenden der Šabbathe und Feste darf man von der neunten Stunde ab nicht mehr essen, damit man in den Šabbath mit Appetit eintrete – so R. Jehuda; R. Jose sagt, man dürfe bis zur Dunkelheit essen!?
6Mar Zuṭra erwiderte: Wer sagt uns, daß [die Lehre] korrekt ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.